MEDIENINFO MEDIENINFO MEDIENINFO MEDIENINFO 03.06.2005

Thema:

BÜRGERBEGEHREN "FREIE FAHRT IN ALLE RICHTUNGEN" /

ÖFFNUNG KREUZUNGSBEREICH BLESSENSTÄTTE

Die seit Jahren umstrittenste Verkehrsführung Gütersloh wird nach den Sommerferien geändert. Vorläufig und Testweise für 1 Jahr.

In einem persönlichen Gespräch mit der Verwaltung (Dezernent Löhr und Verkehrsexperte Wewer) stimmten die Vertreter des im September 2004 begonnenen Bürgerbegehrens „Freie Fahrt in alle Richtungen“ dem Verwaltungsvorschlag zu, mit dem die wesentlichen Punkte des Begehrens erfüllt werden.

Die BfGT begrüßen es, dass durch diese Lösung die nicht unerheblichen Kosten für einen Bürgerentscheid gespart werden und ein möglicher Rechtstreit aufgrund unterschiedlicher Auffassungen in Bezug auf die Zulässigkeit vermieden wurde. Positiv zu bewerten ist ebenfalls, dass die seitens Verwaltung, CDU und GRÜNEN geforderte Einschaltung eines externern Gutachters nicht umgesetzt wurde und somit weitere nicht notwendige Ausgaben gesparten werden konnten.

Zur Sicherung einer Vereinbarung zwischen Initiatoren eines Bürgerbegehrens und der Gemeinde wäre gemäß § 57 VwVfG ( Verwaltungsverfahrensgesetz) ein „öffentlich-rechtlicher Vertrag“ erforderlich. Die Verantwortlichen des Begehrens vertrauen jedoch der Verwaltung, die ihren Vorschlag noch durch den Planungsausschuss (16.06.) beschließen lassen muss.

9.349 Unterschriften liegen vor, die die notwendige Anzahl zur Einreichung des Begehrens um mehr als das Doppelte übertreffen. Nachdem sich im März die Öffnung abzeichnete, wurden die Unter-schriftssammlungen vorläufig eingestellt. Hätten Verwaltung und politische Mehrheiten im Rat die Öffnung weiterhin blockiert, wäre das Bürgerbegehren offiziell eingereicht und als Legitimation für den Bürgerentscheid erklärt worden.

Die Verantwortlichen erklären hiermit ihren Verzicht auf eine Fortführung des Begehrens, betonen aber gleichzeitig, an dem Vorhaben, der Öffnung in alle Richtungen sowie der Errichtung eines Kreisverkehrs, festzuhalten. Um die „freie Fahrt“ auch nach der Testphase zu gewährleisten, wird ein erneutes Bürgerbegehren allerdings nicht ausgeschlossen.

Die seitens der Verwaltung angekündigte Verkehrszählung in der Kirchstraße soll nicht einseitig durchgeführt werden. Einzubeziehen sind besonders die Straßen (u. a. Daltropstr., Lindenstr., Neuenkirchener Str., Unter den Ulmen etc.), die in Zukunft durch die Öffnung „entlastet“ werden.

Die Öffnung des Kreuzungsbereiches Blessenstätte ist nach dem Bürgerentscheid gegen den Theater-neubau (fast 76% = 18.500 Stimmen) ein weiterer Beweis dafür, dass die Bürger in ihrer Stadt tat-sächlich mitbestimmen können und sich nicht mit allen Entscheidungen der Politik zufrieden geben müssen.

Bürgerbegehren und daraus resultierende Bürgerentscheide gehören zum demokratischen Miteinander unserer Gesellschaft. Die Gesetzgebung des Landes NRW hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Bürger aktiv an Entscheidungen teilhaben zu lassen.

Sofern es notwendig ist, werden die BfGT auch in Zukunft dieses wichtige Instrument der Bürger-beteilung nutzen, um gemeinsam mit den Bürgern politische Entscheidungen zu ändern, die von der Mehrheit der Politik zwar beschlossen, doch von der Mehrheit der Gütersloher Bürger nicht gewollt wurde.

Zum Abschluss:

Im Vorfeld des Bürgerbegehrens erklärte die Verwaltung Kosten in Höhe von ca. 530.000 € für angebliche Umbaumaßnahmen, die in dieser Höhe selbst von Fachleuten nicht nachzuvollziehen sind. Vieles sprach dafür, dass die Aufstellung des Fachbereiches Tiefbau auf eine "Nobelausstattung" der fiktiven Änderung abzielt, um die Kosten möglichst hoch zu treiben. Dies war allerdings keine Erscheinungsweise im Einzelfall, sondern offensichtlich eine Strategie, die auf entsprechende Vorgaben des Städte- und Gemeindetages NRW zurückgeht. Diese Vermutung ist insoweit gerechtfertigt, als praktisch sich in fast jedem Bürgerbegehren, dass Kostendeckungsvorschläge aufzuweisen hat, eine vergleichbare Problematik stellt.

Die Verwaltung führt in ihrer Kostenaufstellung ebenfalls Rückzahlungen von Fördermitteln in Höhe von 830.000 € an. Auch diese Aufstellung muss in Frage gestellt werden, da für den Kreuzungsbereich Blessenstätte (Südtor) nur 313.400 € an Fördermitteln gezahlt wurden. Die Verwaltung scheint zudem übersehen zu haben, dass die Bezirksregierung Detmold auf BfGT Anfrage mitteilte, „dass ohne konkretes Konzept zur veränderten Regelung der Verkehrsführung, keine weitergehenden Aussagen, insbesondere zur Höhe des voraussichtlichen Rückzahlungsbetrages, möglich sind.“ Schreiben der Stadtverwaltung Gütersloh vom 05. Juli 2004:

Sehr geehrter Herr Morkes,

anliegend erhalten Sie die Kostenaufstellung des Fachbereichs Tiefbau zu den mit einer Öffnung des sog. "Südtors" verbundenen Kosten. Die genannten 530.000 EUR stellen aus Sicht der Stadt Gütersloh Mindestkosten dar. Ob evtl. weitergehende Maßnahmen erforderlich würden, kann erst nach Einholung eines entsprechenden Verkehrsgutachtens sicher beurteilt werden (vgl. auch Schreiben der Bez. Reg. vom 14.06.04). Hinzu kommt noch die Rückzahlung erhaltener Zuwendungen an das Land.

Aus Sicht der Stadt Gütersloh ist also für die Öffnung des sog. Südtores mit Aufwendungen in Höhe von 1.360.300 EUR zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen - i. V. gez. Christine Lang - Beigeordnete

Dass es auch anders geht, beweist die aktuelle Kostenangabe seitens der Verwaltung: Für die Änderung der Verkehrsführung reichen jetzt nur noch 10.000 € aus.

Chronik, weitere Einzelheiten, Zahlen und Fakten

BfGT Bürger für Gütersloh e. V. 
Lindenstr. 16 - 33332 Gütersloh - Postfach 123 - 33242
Internet: www.bfgt.de / e-Mail: info@bfgt.de - Tel: 05241-222 772/Fax: 05241 - 15064