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Abfallentsorgungsanlage der Fa. Zimmermann
Die Expansionspläne der Fa. ZIMMERMANN beschäftigen seit längerem Politik, Verwaltung und die direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Unterschriftenaktionen, öffentliche Diskussionen sowie der Erörterungstermin scheinen die Genehmigung seitens der Gütersloher Stadtverwaltung nicht aufhalten zu können. Die Ratsfraktion der BfGT stellte im Rat der Stadt folgende Anfrage:
oder sogar
Der 1. Beigeordnete, Herr Dr. Wigginghaus erklärte, "das im Rahmen der Grundstückspolitik der Stadt grundsätzlich Möglichkeiten bestünden, andere Flächen zur Verfügung zu stellen". In einem mehrstündigen Gespräch mit der Fa. Zimmermann versuchte die BfGT Fraktion die Firmenleitung von einem Grundstückstausch zu überzeugen, zumal die Aussage seitens der Fa. Zimmermann im Raum stand, dass die Errichtung und Betreibung einer ABFALLENTSORGUNGSANLAGE auch an einem anderen Standort in Frage kommen könnte. Diese Aussage wurde jedoch leider gegenüber der Verwaltung als auch der BfGT nicht bestätigt. Statt dessen verwiesen die Vertreter der Fa. Zimmermann auf die enorm hohen Kosten, die mit einem neuen Genehmigungsantrag verbunden wären und den entsprechenden Zeitverlust, den ein neues Genehmigungsverfahren mit sich bringen würde. Desweiteren sieht die Fa. Zimmermann den Ursprung der jetzigen Diskussionen "in früheren Planungsfehlern der Stadt Gütersloh, so dass sich das Vorhaben jetzt im Planungs- und Baurechtlichen zulässigem Rahmen bewege und ein Grundstückstausch nicht von Nöten sein". Die BfGT ist der Ansicht, dass Sorgen, Ängste und Nöte der Anwohner in Bezug auf Gesundheit und Leben über rechtlich fundierten Entscheidungen und Beschlüssen stehen sollten und wird sich weiter dafür einsetzen, dass zumindestens die Möglichkeit des Grundstückstausches zwischen Verwaltung und der Fa. Zimmermann nochmals erörtert wird, um den unzähligen Einwendungen der direkt betroffenen Bewohner in den Ortsteilen Avenwedde und Isselhorst gerecht zu werden.
08.09.2000 |