BÜRGERENTSCHEID - ÄNDERUNG DER SATZUNG - RAT 28.05.2004
Vorlage 00126 - 2004 / HA 10.05.2004 / RAT 28.05.2004 - BfGT STELLUNGNAHME Alle Fraktion im Rat bekennen sich öffentlich zur aktiven Bürgerbeteilung. Das ist gut so und zu begrüßen. Ich zitiere aus einem Programm für die Kommunalwahl 2004: "Die ... ist gegen Bevormundung der Bürger. Die Stadt gehört ihren Bürgerinnen und Bürgern! Wir wollen aktive Bürgerbeteiligung, Unsere Stadt ist die Stadt der Bürgerinnen und Bürger. Jüngere, erwachsene und ältere Bürgerinnen und Bürger sind daher gleichermaßen in der Verantwortung, Gegenwart und Zukunft der Stadt selbst zu gestalten.” Die Kolleginnen und Kollegen der CDU dürften diese Aussagen besonders kennen. Die CDU trifft mit ihrer Aussage ins Schwarze, denn genau das möchten unsere Bürger. Selbst entscheiden und mitbestimmen. Sie haben es im letzten Jahr schon einmal in die Hand genommen. Das eindrucksvolle Ergebnis dieser direkten BürgerDemokratie ist Ihnen allen noch bekannt. Die Aussage steht bei der CDU und auch den anderen Parteien leider nur auf dem Papier - die Wirklichkeit sieht anders aus. Sie wollen jetzt die Uhren zurück drehen und den Bürgern die Möglichkeiten der “aktiven Bürgerbeteilung” auf ein Minimum beschränken. Eine Änderung der Satzung im Sinne des Verwaltungsvorschlages (Festlegung eines Abstimmungszeitraumes von 2 Wochen, ohne individuelle Benachrichtigung, jedoch mit Abstimmung per Brief) ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr nachzuvollziehen. Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung eines Bürgerentscheides gemäß § 26 Abs. 7 GO ist davon auszugehen, dass die Satzung nur wenige Wochen Bestand haben wird und nach dem Erlass in den wichtigsten Punkten erneut zu ändern wäre. Die Erstellung und Versendung eines Abstimmungsbuches, die individuelle Benachrichtigung der Wahlberechtigen sowie die Berücksichtigung der Zahl der Stimmberechtigten je Stimmlokal und Wahlbezirk werden wichtige Bestandteile der Verordnung sein. Da gerade diese Punkte im Verwaltungsvorschlag nicht aufgezeigt bzw. sogar ausgeschlossen werden, würde eine Änderung der Satzung im Vorfeld den Eindruck erwecken, Verwaltung und Politik würden als Satzungsgeber der Durchführung von Bürgerentscheiden unnötige Schwierigkeiten in den Weg legen. Aus diesem Grund beantragt die BfGT Fraktion, die Vertagung, um der Verwaltung nochmal die Gelegenheit zu geben, sich beim Innenministerium des Landes NRW über den aktuellen Inhalt des Verfahrens zu erkundigen und dem Rat zur weiteren Entscheidungsfindung eine objektive Vorlage zu präsentieren. Da alle hier im Rat von Bürgerbeteiligung reden und auch dies gegenüber der Bürgerschaft immer weder beteuern, würden Sie mit einer Zustimmung zur Verwaltungsvorlage diese Aussagen mit Ihrer heutigen Entscheidung unterlaufen. Bereits im HA haben wir darauf hingewiesen, dass wir die Vorlage der Verwaltung als Entscheidungsgrundlage für nicht objektiv und auch nicht ausreichend halten. Angaben und Auszüge aus Berichten und Diplomarbeiten enthalten nur die Passagen, die der Verwaltung in ihrem Interesse zur Beschneidung der aktiven Bürgerbeteiligung vorbringen möchte. Seite 2 von 6 : Aktuell sind von Seiten der Landesregierung ausweislich eines Berichtes des Innenministeriums an den Ausschuss für Kommunalpolitik von Februar 2004 keine Bestrebungen zur Änderung der Rechtslage beabsichtigt. Diese Aussage entspricht nicht den Tatsachen und ist falsch. Ein bereits vom Kommunalausschuss des Landtags am 03. März einstimmig von allen Parteien abgesegnetes Eckpunktepapier des Innenministeriums kündigt die Verpflichtung der Kommunen auf schriftlicher Benachrichtigung, Briefabstimmung, angemessener Zahl von Abstimmungslokalen und Abstimmungsbuch an. Die Sitzung des Ausschuss für Kommunalpolitik im Landtag NRW fand übrigens einen Monat vor Erstellung der Verwaltungsvorlage statt. Auf derselben Seite führt die Verwaltung zusätzliche Kosten an und schreibt auf Seite 3: Mit Blick auf die derzeitige Haushaltslage sollten aus Sicht der Verwaltung auch die entstehenden Kosten maßgeblich in die Entscheidung einbezogen werden. Der Ausschuss für Kommunalpolitik im Landtag NRW erklärt zu den Kosten folgendes: Die mit einem Bürgerentscheid verbundenen Kosten gehören zu den notwendigen Kosten der Demokratie Zur Entscheidungsfindung lag dem Ausschuss neben dem Bericht des Innenministeriums noch ein weiterer Bericht vor. Ich zitiere: Die Kommunen regeln mittels Satzung das Nähere über die Durchführung des Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids. Dabei sind die Möglichkeit der Stimmabgabe per Brief und die Benachrichtigung der Abstimmungsberechtigten zu gewährleisten. Die Stimmbezirke und Abstimmungslokale sollen mit den Kommunalwahlbezirken und Wahllokalen der jeweils vorangegangenen Kommunalwahl identisch sein. Durch das Verwenden einer Soll-Vorschrift vermag beiden Richtungsentscheidungen adäquat begegnet zu werden: Zum einen können diejenigen Kommunen, die wegen ihrer überschaubaren Gemeindegröße einen Abstimmungszeitraum in Verbindung mit einem einzigen Abstimmungslokal gewählt haben, sich auf diese Sonderregelung berufen und damit dem angestrebten Grundsatz rechtmäßig entziehen, und zum anderen dürfte es den übrigen Kommunen trotz des Verzichtes auf eine ausdrückliche Rechtsbindung schwer fallen, dem Gebot gleicher Bedingungen bei Kommunalwahl und Bürgerentscheid durch eine restriktivere Aufteilung des Gemeindegebietes mutwillig entgegenzuwirken. Liegt ein Bürgerentscheid beispielsweise vier Monate vor einer Kommunalwahl, so könnte es ratsamer sein, nicht den vor knapp fünf Jahren zugrunde gelegten Gebietszuschnitt anzuwenden, sondern denjenigen, dessen Einsatz geradewegs bevorsteht. Eine schriftliche Benachrichtigung über die mögliche Wahrnehmung eines Bürgerrechts weckt das Bewusstsein und zumeist auch das Interesse des Abstimmungsberechtigten. Die Möglichkeit der Briefwahl ist nicht nur für die am Tage der Entscheidung Ortsabwesenden eine willkommene Offerte, sondern vor allem auch für all jene, denen das Aufsuchen des Stimmlokales aus Gründen von Alter oder Krankheit erschwert ist. Schließlich mag auch die Entfernung zum Stimmlokal eine Rolle spielen: Wer ungewohnte, lange Wege zurücklegen muss, wird vielleicht darauf verzichten, von seinem Abstimmungsrecht Gebrauch zu machen. Sie hier im Rat wurden von den Bürgern gewählt und die Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, an einem Tag und in den Wahllokalen der Stimmbezirke in ihrem Wohnumfeld ihr Votum abzugeben. Für die persönlichen Wahlen scheint Ihnen nichts zu teuer sein - für die aktive Bürgermitbestimmung, das Wahrnehmen der direkten Demokratie beabsichtigen Sie jedoch den Rotstift ansetzen. Es gibt viele Möglichkeiten zu sparen. An dieser Stelle ist es jedoch der falsche Weg. nobby morkes BfGT-Ratsfraktion |