GEBIETSENTWICKLUNGSPLAN

GEWERBEGEBIETE BLANKENHAGEN, PAVENSTÄDT + SPEXARD

PLANUNGSAUSSCHUSS – 26.03. +  28.05. + 02.07.

GRUNDSTÜCKSAUSSCHUSS – 08.05.

UMWELTAUSSCHUSS – 28.05.

02.07.2001 – planungsausschuss / stellungnahme nach detmold

die BfGT-Fraktion hat in der gestrigen planungsausschusssitzung gegen die ansiedlung von gewerbeflächen in pavenstädt und spexard gestimmt. auch der antrag der UWG, gewerbeflächen in blankenhagen anzusiedeln, wurde abgelehnt.

der streichung der geplanten verbindungsstraße zwischen marienfelder und herzebrocker str. stimmte die BfGT-Fraktion zu.

aufgrund der in den bürgerversammlungen immer wieder geäußerten wünsche / vorschläge,

die ortsteile blankenhagen und spexard durch wohnbesiedlung weiter auszubauen bzw. aufzuwerten, stellte die BfGT-Fraktion den antrag, die ca. 70ha große fläche nördlich und westlich der marienfelder str. (pavenstädt) im ALLGEMEINEN SIEDLUNGSBEREICH in dieser größenordnung nicht auszuweisen. stattdessen soll die fläche auf die ortsteile BLANKENHAGEN (zwischen kahlerstr. und blankenhagener weg) sowie SPEXARD (determeyersiedlung + hüttenbrink) und PAVENSTÄDT (südlich der marienfelder str.) verteilt werden.

der antrag wurde jedoch von CDU / SPD / UWG + GRÜNEN abgelehnt.

redebeitrag der BfGT-Fraktion:

die BfGT-Fraktion stellt den antrag, die mit 3 gekennzeichnete fläche im ALLGEMEINEN SIEDLUNGSBEREICH in dieser größenordnung nicht auszuweisen. stattdessen soll die fläche auf die ortsteile BLANKENHAGEN (zwischen kahlerstr. und blankenhagener weg) sowie SPEXARD (determeyersiedlung + hättenbrink) und PAVENSTÄDT (südlich der marienfelder str.) verteilt werden.

der antrag bezieht sich dabei auf immer wieder geäußerte vorschläge und wünsche, die zuletzt in den bürgerversammlungen vorgetragen wurden.

ursprünglich wollte die BfGT-Fraktion die heutige sitzung mit einer schweigeminute beginnen, in der besonders die verwaltung intensiv darüber nachdenken sollte, wie in bezug auf die planungen des GEP’s mit den bürgerinnen und bürgern in blankenhagen, pavenstädt und spexard umgegangen wurde. hätten anwohner und vereine nicht die initiative ergriffen, wären die vertreter der verwaltung auch nicht auf den von herrn löhr angesprochenen ca. 25 veranstaltungen (??) erschienen, um die planungen vorzustellen. erst der massive protest aus der bürgerschaft hat ein ein wenig licht in das dunkel gebracht und die vertreter der verwaltung veranlasst, ihr – wie es herr löhr im interview bezeichnete – stilles kämmerlein zu verlassen. spätestens seit januar diesen jahres hätten sie zeit gehabt, den dialog mit den bürgern zu suchen und selbst wenn das planungsrecht in der aufstellung des GEP keine bürgerbeteiligung vorsieht, hätte sie dies nicht  davon abhalten dürfen, die betroffenen vor ort zu informieren.

bei der immer wieder betonten bürgerfreundlichkeit der verwaltung können wir dieses verhalten leider nicht nachvollziehen. es wird immer davon geredet, ZUSAMMEN mit den bürgern zu planen und die bevölkerung an entscheidungen teilhaben zu lassen – doch die realität sieht leider anders aus. wir dürfen und sollten nicht über die köpfe unserer mitbürger entscheidungen von solchem ausmaß treffen!

die massiven proteste haben zum teil erfolg gezeigt – blankenhagen kann aufatmen und in spexard erscheint die fläche A inzwischen als nicht geeignet. was ist jedoch mit den flächen B am lupinienweg und C am hüttenbrink? in pavenstädt hatten die initiativen kaum zeit um ihre widersprüche einzureichen – ca. 2.300 sprechen sich gegen die ansiedlung von gewerbegebieten aus, in spexard waren es knapp 2.100.

1992 wurde der fachplan gewerbe erstellt – neben den hinweisen auf die erheblichen unsicherheiten der flächenprognosen (empfehlungen variieren nicht selten um 300%) gab es die eindeutige aussage, dass für die spexarder gewerbegebiete definitiv kein erweiterungspotenzial mehr vorhanden ist.

garantie für spexard? nein! jetzt sollen die flächen in richtung süden erweitert werden – wie sieht es einigen jahren aus? welche flächen werden dann in angriff genommen – die planungen liegen ja in den schubladen!

die BfGT-Fraktion vertritt die meinung, dass die ausweisung von 100ha gewerbeflächen nicht nötig ist und setzt sich dafür ein, dass bereits ausgewiesene flächen (z.b. osnabrücker land str.) überprüft und verdichtet werden müssen. ebenso sind vorhandene industriebrachen zu untersuchen und auf weiternutzung zu überprüfen.

die BfGT-Fraktion hat immer wieder auf die widersprüchlichen aussagen im GEP hingewiesen, die eine ausweisung von gewerbeflächen in den vorgeschlagenen gebieten nicht zulassen

  • Siedlungsstruktur
  • Freizeit und Erholung
  • Grundwasser- und Gewässerschutz
  • Agrar Bereiche / Landwirtschaftliche Nutzung
  • Freiraumschutz + Freiraumfunktionen / Natürliche Lebensgrundlagen

weitere gründe und argumente für eine ablehnung von gewerbegebieten bezieht die BfGT-Fraktion aus den ergebnissen der LOKALEN AGENDA (ag ökologie). hier waren bürgerinnen und bürger aufgefordert. sich gedanken um die zukunft unserer stadt zu machen – bürgerbeteiligung und mitbestimmung – die diskussion um den GEP erweckt bedauerlicherweise den eindruck, dass den meisten von ihnen diese ergebnisse überhaupt nicht bekannt sind.

weiterhin beruft sich die BfGT-Fraktion bei ihrer ablehnung auf passagen aus dem kurz vom der verabschiedung stehenden GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE / Bundesnaturschutzgesetz.

Ebenfalls verweist die BfGT-Fraktion auf das ebenfalls kurz vor der Verabschiedung stehende GESETZ ZUR UMSETZUNG DER UVP-ÄNDERUNGSRICHTLINIE, DER IVU-RICHTLINIE UND WEITERER EG-RICHTLINIEN ZUM UMWELTSCHUTZ (rückwirkend gültig ab 03/99). Dadurch ergeben sich auch Auswirkungen auf das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und die Bauleitplanverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Die Neuerungen sehen unter anderem eine Ausweitung der UVP-pflichtigen Projekte vor, die auch für die Bauleitplanung relevant sind (z.B. Freizeit- und Industrieanlagen ab einer bestimmten Größenordnung).

Abschliessend hilfreich und unterstützend sind die Ausführungen aus dem geltendem RAUMORDNUNGSGESETZ (ROG) und dem speziell in NRW geltendem LANDESPLANUNGSGESETZ (LPIG), nachdem im GEP die Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden müssen.

eine genehmigung und durchsetzung von industrie- und gewerbeflächen in SPEXARD und PAVENSTÄDT dürfte – allein aus rechtlichen gründen – somit nicht möglich sein.

von den 7 vorgeschlagenen standorten hält die verwaltung 4 für nicht geeignet. die vorgebrachten argumente könnten jedoch ohne weiteres auch für die standorte am hüttenbrink und lupinienweg sowie pavenstädt angewandt werden.

weitgehend unzerschnittener freiraum, stark landwirtschaftlich genutzt, bestandteil des grünkorridors, naherholungsgebiet, traditionelles ausflugsgebiet aller gütersloher, radwanderweg, störanfälliges landschaftsbild, naturschutzgebiet, biotopverbund und frischluftzufuhr für die innenstadt.

gegen eine ausweisung in spexard spricht ausserdem, dass bereits jetzt erhebliche vorbelastungen durch das extreme verkehrsaufkommen bestehen. gegen ein gewerbegebiet in pavenstädt spricht nicht nur die gefährdete frischluftzufuhr der innenstadt durch den westwind sondern auch die existenz des kompostwerkes – wer möchte schon in der nähe von lebensgefährlichen duftwolken (2 todesfälle – 1 wird derzeit untersucht) arbeiten. zudem sind die konflikte mit dem in unmittelbarer nähe geplanten allgemeinen siedlungsbereich vorprogrammiert.

hat sich die verwaltung bereits gedanken gemacht, wie das lärmschutzproblem zu bewältigen ist. sollen bereits bei der ausschreibung zuschüsse für schalldichte fenster erwähnt werden?

jahrelang wurden den anwohnern um den flughafen herum eine bestimmte bauhöhe verweigert – auf einmal ist – lt. verwaltung / wehrbereichsverwaltung – eine bauhöhe von 10m durchaus im bereich des möglichen. wenn sie alle so skeptisch sind, dass es uns nicht gelingt, teilflächen vom flughafen zu erwerben, dann frage ich mich ernsthaft, wie sie dieses problem in der zukunft bewältigen möchten. die wohnansiedlungen werden ihre probleme bekommen und falls wirklich nicht störendes gewerbe angrenzend an den flughafen platziert werden sollte, kann den mitarbeitern mit sicherheit neben dem gestank vom kompostwerk keine gerade ruhige arbeitszone garantiert werden.

wenn wir in den letzten tagen die medienberichte aufmerksam verfolgen, verdichten sich immer mehr die anzeichen, dass der kreis zusammen mit der einheimischen industrie den flughafen intensiv nutzen und auch ausbauen möchte. landrat adenauer erörtert ende mai mit dem neuen rp die weiterentwicklung des flughafens, die fa. miele bezweifelt, dass nach einem rückzug der engländer, die flughafengesellschaft den flugbetrieb allein finanzieren kann und der landrat spricht sich offen für eine cooperation mit dem flughafen paderborn aus. die feuerwehrleitstelle aus aus der gütersloher innenstadt auf den flughafen verlegt werden. nach dem abzug der brandschutzkräfte der britischen armee wären die mitarbeiter dann zugleich mitglieder einer neuen flughafenfeuerwehr.

der bürger steht erneut aussen vor und weiss von nichts! verständlich wird uns jetzt, warum der BfGT antrag zur bildung einer kommission mit bürgerbeteiligung von fast allen fraktionen abgelehnt wurde.

der antrag der BfGT-Fraktion, gespräche und verhandlungen mit den zuständigen stellen aufzunehmen, um teilflächen für gewerbegebiete zu erwerben, ist jedoch in der grundstücksaus schusssitzung vom 08.05. einstimmig angenommen worden und hat zugleich für wirbel gesorgt.

wenn der geschäftsführer der flughafengesellschaft von einer schnapsidee spricht, fürchtet er nur um die erreichung seines maximal-profites – für die SPD stehlen wir uns aus der verantwortung und unsere vorschläge wurden als ‚unlauter’ bezeichnet. ich frage mich dann allen ernstes, warum auch sie zugestimmt haben? wenn die UWG uns wegen des flughafens als schizophren beschimpft, dann wissen wir woher das kommt bzw. wer das gesagt hat.

hier und heute können wir nur dringend dazu raten, schnellstmöglich die gespräche und verhandlungen mit aller ernsthaftig aufzunehmen. es wird uns nicht viel nützen, briefe an das bundesvermögensamt nach bielefeld zu schreiben – unsere ansprechpartner sind Lord George Robertson of Port Ellen oder sein vertreter Sergio Silvio BALANZINO.

die verwaltung hat bei den bürgerinnen und bürgern in blankenhagen, pavenstädt und spexard durch die schlechte informationspolitik einen starken vertrauenverlust erlitten. wenn sie sich, herr löhr, darauf berufen, alles zuerst mit der politik abzustimmen, so erinnern wir hier nur an die veröffentlichung in zusammenhang mit dem geplanten theaterneubau.

die politik hat heute die möglichkeit, die gräben nicht noch tiefer werden zu lassen und die wogen zu glätten – stimmen sie gegen die ausweisung von gewerbeflächen an den vorgeschlagenen standorten, damit sie sich von ihrer arbeit im rat und den ausschüssen in blankenhagen und pavenstädt in ruhe erholen können und in spexard nicht in einem verkehrschaos versinken. denken sie an die stadt im grünen und zum schluss auch an die frischluftzufuhr, denn falls der wind wieder kräftig aus westen weht, kommt die dicke luft aus pavenstädt und nicht nur die mitarbeiter im rathaus müssten ihre fenster vielleicht geschlossen lassen.

die BfGT-Fraktion wird den beschlussvorschlag der verwaltung ablehnen.

BfGT Ratsfraktion

nobby morkes

stand per: 02.07.2001

05.06.2001

die BfGT hat sich bereits gegen die ausweisung von gewerbegebieten auf den flächen A + C ausgesprochen. in der letzten woche besichtigten wir die fläche B (12ha – südlich der determeyerstr.), der unserer meinung nach als kompromiss und erweiterung der vorhandenen flächen am lupinienweg zu sehen war.

nach intensiven gesprächen mit den direkt betroffenen anliegern wird die BfGT nun auch diese möglichkeit ablehnen.

ergänzend zu den einwänden und erheblichen protesten aus der bürgerschaft sowie den mehrfach vorgetragenen WIDERSPRÜCHEN und AUSSAGEN aus dem GEP bezieht sich die BfGT bei der ablehnung auf folgende ergebnisse der LOKALEN AGENDA (ag ökologie):

  • grün- und freiflächen werden erhalten, eine effizientere nutzung der bauten und bauflächen wird neuplanungen und einer zersiedlung im stadtrandbereich vorgezogen
  • in den ortschaften und den einzelnen ortsteilen werden mittelpunkte geschaffen
  • von besonderer bedeutung sind identifikationspunkte. als gute beispiele dienen isselhorst und friedrichsdorf. gütersloh, avenwedde und spexard hingegen fehlt ein solch prägender bereich.
  • erhaltung und schaffung von lebensräumen für pflanzen und tiere
  • erholungswert von grün- und freiflächen erhöhen und sichern

die eingriffsregelung ist durch die naturschutzgesetzgebung festgelegt und zugleich integrativer bestandteil des baurechts. sie sieht vor, bei geplanten eingriffen, die eine beeinträchtigung von naturhaushalt oder landschaftsbild bewirken können, vermeidbare vorhaben zu verhindern und unvermeidbare vorhaben in ihren auswirkungen möglichst gering zu halten.

für die lebensqualität in der stadt gütersloh wird der erhaltung und verbesserung der grün- und freiraumsituation eine zunehmende bedeutung beigemessen. in gütersloh stehen uns pro einwohner zur zeit 9,2qm grünflächen zur verfügung (mit friedhöfen, spielplätze und kleingärten = 10,3qm). der richtwert des deutschen städtetages liegt jedoch bei 16qm pro einwohner. dies bedeutet, dass wir schon jetzt ein erhebliches defizit an grün- und erholungsflächen in gütersloh haben und der anteil – anstatt durch gewerbegebiete abgebaut – eher erhöht werden müsste.

weitere argumente, auf die sich die ablehnung der BfGT stützt finden sich im kurz vom der verabschiedung stehenden GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE / Bundesnaturschutzgesetz darin heißt es u.a.

Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften

§ 1

Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Natur und Landschaft sind auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass

1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,

2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,

3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie

4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.

§ 2

Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege

4. Natürliche oder naturnahe Gewässer sowie deren Uferzonen und natürliche Rückhalteflächen sind zu erhalten oder wiederherzustellen. Gewässer sind, auch durch die Erhaltung oder Anlage natürlicher und naturnaher

Uferrandstreifen, vor Verunreinigungen zu schützen; ihre natürliche Selbstreinigungskraft ist zu erhalten oder wiederherzustellen. Ein rein technischer Ausbau von Gewässern ist zu vermeiden und durch Wasserbaumaßnahmen, so naturnah wie möglich, zu ersetzen. Änderungen des Grundwasserspiegels, die zu einer Zerstörung oder nachhaltigen Beeinträchtigung schutzwürdiger Biotope führen können, sind zu vermeiden; unvermeidbare Beeinträchtigungen sind auszugleichen.

6. Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden; hierbei kommt dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien besondere Bedeutung

zu. Auf den Schutz und die Verbesserung des Klimas, einschließlich des örtlichen Klimas, ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege hinzuwirken. Wald und sonstige Gebiete mit günstiger klimatischer Wirkung sowie Luftaustauschbahnen sind zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu mindern; dazu kann auch die Erweiterung von Waldflächen mit standortgerechten Baumarten gehören

10. Auch im besiedelten Bereich sind noch vorhandene Naturbestände, wie Wald, Hecken, Wegraine, Saumbiotope, Bachläufe, Weiher sowie sonstige ökologisch bedeutsame Kleinstrukturen zu erhalten und zu entwickeln.

11. Unbebaute Bereiche sind wegen ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und für die Erholung insgesamt und auch im einzelnen in der dafür erforderlichen Größe und Beschaffenheit zu erhalten. Nicht mehr benötigte versiegelte Flächen sind zu renaturieren oder der natürlichen Entwicklung zu überlassen, soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

13. Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern. Ihre charakteristischen Strukturen und Elemente sind zu erhalten oder zu entwickeln. Beeinträchtigungen des Erlebnis- und Erholungswerts der Landschaft sind zu vermeiden. Zum Zwecke der Erholung sind nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen zu schützen und, wo notwendig, zu pflegen, zu gestalten und zugänglich zu erhalten oder zugänglich zu machen. Vor allem im siedlungsnahen Bereich sind ausreichende Flächen für die Erholung bereitzustellen. Zur Erholung im Sinne des Satzes 4 gehören auch natur und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen in der freien Natur.

zu guter letzt verweisen wir auf das ebenfalls kurz vor der verabschiedung stehende GESETZ ZUR UMSETZUNG DER UVP-ÄNDERUNGSRICHTLINIE, DER IVU-RICHTLINIE UND WEITERER EG-RICHTLINIEN ZUM UMWELTSCHUTZ (rückwirkend gültig ab 03/99). dadurch ergeben sich auch Auswirkungen auf das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und die Bauleitplanverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Die Neuerungen sehen unter anderem eine Ausweitung der UVP-pflichtigen Projekte vor, die auch für die Bauleitplanung relevant sind (z.B. Freizeit- und Industrieanlagen ab einer bestimmten Größenordnung).

eine genehmigung und durchsetzung von industrie- und gewerbeflächen in pavenstädt und spexard dürfte somit – allein aus rechtlichen gründen – nicht möglich sein.

BfGT Ratsfraktion

nobby morkes / Stand per: 05.06.2001

28.05.2001 – gemeinsame sitzung des planungs- und umweltausschusses

antrag auf vertagung der entscheidung bis nach den sommerferien

um den zeitdruck für alle beteiligten herauszunehmen und den initiativen die gelegenheit zu geben, IHRE argumente sorgfältig vorzubereiten.

(von CDU / SPD / UWG / FDP + GRÜNEN abgelehnt)

die betroffenen bürger und landwirte in BLANKENHAGEN und SPEXARD sind vorab weder von verwaltung noch politik informiert, geschweige denn befragt worden und haben die planungsabsichten aus den medien erfahren müssen! das gleiche gilt auch für PAVENSTÄDT.

die vorschläge zu dem uns vorliegenden GEP sind bereits anfang der 90er jahre erstellt und in den jahren 92/93 ausgiebig mit der politik erörtert und auch veröffentlicht worden. in diesem zusammenhang wurde der bedarf von 200 zusätzlichen ha errechnet, von denen 100ha im bereich osnabrücker landstr. ausgewiesen wurden. jetzt geht es darum, die restlichen 100ha auszuweisen.

anfang dez wurde der verwaltung der GEP übersandt, den fraktionen wurde der ordner in der planungsausschusssitzung vom 18.12. übergeben und zum ersten mal am 26.03. erörtert. warum nicht bereits in den ausschusssitzungen am 22.01. / 26.02? in der vorlage 00107 / 2001 wurde auch erstmals der zeitplan mitgeteilt.

die gewerbegebiete in SPEXARD kamen offiziell am 03.04. in die vorlage 00159 / 2001. die vorlage sollte am 08.05. im grundstücksausschuss erörtert werden.

warum hat die verwaltung nicht bereits im januar oder februar eine bürgerversammlung in blankenhagen einberufen, um die menschen vor ort zu informieren? auch in spexard hätte die verwaltung genügend zeit gehabt, die bevölkerung im rahmen einer bürgerversammlung zu informieren.

bei der immer wieder betonten bürgerfreundlichkeit der verwaltung können wir dieses verhalten leider nicht nachvollziehen. es wird immer davon geredet, ZUSAMMEN mit den bürgern zu planen und die bevölkerung an entscheidungen teilhaben zu lassen – doch die realität sieht leider anders aus. wir können wohl, aber dürfen und sollten nicht über die köpfe unserer mitbürger entscheidungen von solchem ausmaß treffen!

die verwaltung sieht sich als DIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMEN und spricht von KUNDENSERVICE. allein aus diesem grunde hätten die bürgerinnen und bürger direkt informiert werden müssen!

die BfGT-Fraktion wird die ausweisung des geländes in BLANKENHAGEN als industriegebiet ablehnen.

ebenfalls werden wir uns gegen die ansiedlung von gewerbegebieten in SPEXARD (fläche A + C) aussprechen, wobei mit der planung des gebietes B (12ha – südlich der determeyerstr.) ein kompromiss geschlossen werden könnte.

(gebiet B: entscheidung erst nach vor ort termin und gespräch mit den betroffenen)

wir beziehen uns bei der ablehnung auf die enormen proteste der direkt betroffenen und vor allem auf folgende WIDERSPRÜCHE und AUSSAGEN, die im GEP (auszugsweise) veröffentlicht sind:

3. Freiraumschutz

53 Voraussetzung für diese Vielfalt ist die Ausprägung und Qualität des Wassers, des Bodens und der Luft. Die Qualität dieser natürlichen Medien ist auch ein entscheidender Produktionsfaktor für die Land- und Forstwirtschaft, die Wasserwirtschaft, aber auch Standortfaktor für Betriebe in Industrie, Handel und Gewerbe und Tourismus.

54 Der Qualitätssicherung dieser natürlichen Standortfaktoren kommt daher eine hohe Bedeutung zu. Dies gilt um so mehr, da die Nutzungsansprüche der Menschen in der Region den Naturhaushalt in unterschiedlichem Maße belasten und seine ökologischen Funktionen beeinträchtigen. Hierbei ist nicht die einzelne Maßnahme zu betrachten, sondern verstärkt zu berücksichtigen, dass die Vielzahl der z. T. nur geringfügig erscheinenden Eingriffe in der Summe ihrer Auswirkungen zu bewerten ist.

55 Dieser Entwicklung ist nur durch einen sorgsamen und schonenden Umgang mit den Ressourcen des Freiraumes entgegenzuwirken. Hierbei ist auch eine Entlastung der Naturgüter von bestehenden Beeinträchtigungen anzustreben. Die nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes ist nur möglich, wenn es gelingt, historisch gewachsene Landschaften in ihren ökologischen Funktionen als Ganzes zu stabilisieren und zu entwickeln.

56 Der Freiraum erbringt vielfältige Funktionen für die Lebensbedingungen der Bevölkerung in den Siedlungsbereichen. Freiraum ist als Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Nutzung der Naturgüter und die Erholung in Natur und Landschaft zu erhalten und in seinen Funktionen zu sichern und zu verbessern. Für die nachhaltige Leistungsfähigkeit des gesamten Naturhaushaltes sind die Ansprüche an den Freiraum in Einklang zu bringen mit den jeweiligen Schutzfunktionen der Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt und ihrer Funktionsfähigkeit.

59 Landschaftsstrukturen, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft repräsentieren, bieten besondere Voraussetzungen für die landschaftsorientierte Erholung. Derartigen Landschaftsausschnitten kommt in Siedlungsnähe als Grünverbindung in den Freiraum eine besondere Bedeutung zu.

61 Im Planungsgebiet BLANKENHAGEN werden mehr als 90% der Fläche landwirtschaftlich genutzt, in SPEXARD sind es fast 62%. Die Landwirtschaft ist von Bedeutung für die ortsnahe und regionale Versorgung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln und die Produktion nachwachsender Rohstoffe. Eine funktionsfähige Landwirtschaft leistet einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung und Stabilisierung der ländlichen Wirtschafts- und Sozialstruktur und der charakteristischen Kulturlandschaft.

63 Ziel der regionalen Planung mit den Instrumenten der bedarfsgerechten Flächenvorsorge, des Freiflächenschutzes und der Umweltentlastung muss es sein, die Voraussetzungen zu schaffen, um einen gleichgewichtigen Zustand erreichen zu können, der den Ansprüchen der Menschen in der Region an Siedlungsflächen gerecht wird und die Schutzgüter und ihre Wirkungsmechanismen sichert.

A.II Rechtliche Grundlagen

2. Rechtswirkungen

83 Mit den Darstellungen des GEP wird noch keine abschließende Entscheidung über die tatsächliche Flächennutzung getroffen. Die im GEP dargestellten Bereiche bestimmen deren allgemeine Größenordnung und annähernde räumliche Lage. Für die Umsetzung der regionalplanerischen Ziele gelten die Regelungen für die Bauleitplanung im Rahmen der kommunalen Planungshoheit, sowie die fachrechtlichen Zulassungs- und Genehmigungsverfahren ( z.B. des WHG, des Landschaftsgesetzes).

B.I. Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung

1. Siedlungsstruktur

99 Ziel 7

In problematischen Gemengelagen und vor allem zwischen Wohnen und Gewerbe sind gegenseitige Beeinträchtigungen mit dem Ziel abzubauen,die vorhandenen Nutzungen nach Möglichkeit zu erhalten.

100 Ziel 8

In überwiegend landwirtschaftlich strukturierten Ortslagen hat die Siedlungsentwicklung die landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Existenz- und Entwicklungsbelange zu berücksichtigen. Leerstehende bzw. nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Gebäude sollten einer die dörfliche bzw. ländliche Struktur nicht beeinträchtigenden Nutzung zugeführt werden.

Erläuterung:

118 Gemeinsames regionalplanerisches und kommunales Ziel muss deshalb sein, die vorhandene Land- und Forstwirtschaft in ihren Belangen besonders zu berücksichtigen. Andererseits ist es notwendig, dass die Kommunen den Prozess der Umgestaltung des Lebens im ländlichen Raum aktiv begleiten und mit neuen Ideen und Konzepten den Prozess bewältigen.

4. Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche

150 Die bauleitplanerische Umsetzung der GIB-Reserven darf nur entsprechend der realen Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung erfolgen. Vor der bauleitplanerischen Umsetzung von Reserveflächen prüfen die Kom-munen im Dialog mit der Wirtschaft, ob von den Firmen vorgehaltene ungenutzte betriebsgebundene Gewerbe- und Industrieflächen für eine anderweitige gewerbliche Entwicklung zur Verfügung gestellt werden können.

B.II Natürliche Lebensgrundlagen

1. Freiraum

1.1    Freiraumfunktionen

196 Ziel 1

Die Freiraumfunktionen und -strukturen in den Landschaftsräumen des Planungsgebietes sind in ihrer Qualität bzw. jeweiligen Ausprägung, Eigenart und Charakteristik zu erhalten und zu entwickeln. Die Siedlungsschwerpunkte und der ländliche Raum mit unterschiedlichen Siedlungsstrukturen haben eigene typische Freiraumelemente, die zur Identität der Landschaftsteile untrennbar gehören. Diese Charakteristik ist bei der Siedlungsentwicklung und regionalen Zuordnung von Freiraumfunktionen zu beachten.

197 Im Planungsgebiet sind in den verdichteten Siedlungsbereichen, im Hinblick auf ihre gleichrangigen freiraum- und siedlungsbezogenen Funktionen, regionalplanerisch bedeutsame Freiräume mit naturnahen Elementen zu erhalten und zu entwickeln.

201 Ziel 4

Der überwiegend ländlich geprägte Bereich des Planungsgebietes im westfälischen Tiefland, nördlichen Weserbergland und Lippischen Bergland erbringt in hohem Maße die allgemeinen und besonderen Freiraumfunktionen. Diese Leistungen sind zu erhalten und zu fördern.

205 Ziel 8

Als natürlicher Standortfaktor des Naturhaushaltes und für die gesellschaftlichen Nutzungsansprüche ist der Boden nachhaltig zu bewirtschaften und zu erhalten. Dem Aspekt des Bodenschutzes im Sinne der Reduzierung des Flächenverbrauches und Erhalt und Verbesserung der Bodenqualität ist gleichrangige Beachtung in der Abwägung einzuräumen.

207 Ziel 9

Im Freiraum liegende, versiegelte und technisch überformte Bodenflächen, deren bisherige Nutzung aufgegeben ist, sind durch geeignete Maßnahmen so herzurichten, dass die Freiraumfunktionen wieder erbracht werden. Dies gilt beispielhaft für die zahlreichen für militärische Zwecke nicht mehr benötigten Flächen in Bereichen mit besonderen Freiraumfunktionen.

208 Ziel 10

Bodendenkmale sind zu erhalten, zu schützen und einschließlich des sie umgebenden Raumes bei allen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

Erläuterung:

209 Für die nachhaltige Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensgrundlage der Menschen erbringen die Naturgüter

  • Boden
  • Wasser (u.a. Trinkwasserversorgung)
  • Luft/Klima (u.a. geländeklimatischer und lufthygienischer Regenerations- und Regulationsraum)
  • Pflanzen und Tierwelt mit ihren Wechselwirkungen vielfältige ökologische Funktionen.

210 Darüber hinaus sind die Nutzungsfunktionen

- Produktionsstandort für Land- und Forstwirtschaft, sowie Fischerei

- Erholungsraum für die Bevölkerung

- Sicherung oberflächennaher Bodenschätze

dem Freiraum zugeordnet.

213 Es ist herauszustellen, dass der Freiraum seine vielfältigen Funktionen unmittelbar und mittelbar für Anforderungen aus den Siedlungsbereichen erfüllt (z. B. Nahrungsmittelproduktion, Rohstoff- und Trinkwasserlieferant, Freizeitaktivitäten und Erholung).

214 Bei den Freiraumfunktionen wird unterschieden zwischen allgemeinen Freiraumfunktionen, die jede dieser Flächen erbringt bzw. erbringen kann, und besonderen Freiraumfunktionen. Die besonderen Freiraumfunktionen sind in den Bereichen dargestellt, in denen die standörtlichen Bedingungen und Potentiale vorliegen, um in herausgehobener Weise die besonders schutzwürdigen und schutzbedürftigen Freiraumfunktionen zu erfüllen.

1.2    Agrarbereiche

236 Ziel 1

Für den Erhalt einer existenz- und entwicklungsfähigen Landwirtschaft als Nahrungsmittel- und Rohstoffproduzent sowie zum Erhalt der Kultur- und Erholungslandschaft im Planungsgebiet ist bei allen raumbedeutsamen Planungen

-        auf die nachhaltige Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen hinzuwirken und die für  die Landbewirtschaftung wichtige Flächenausstattung der Betriebe sowie Flächenstruktur und Flächenqualität zu erhalten bzw. zu verbessern;

-        die Stabilität, Anpassungs- und Entwicklungsfähigkeit auf den Betriebsstandorten unter sich ändernden agrarpolitischen Vorgaben zu sichern.

237 Ziel 2

Die landwirtschaftliche Bodennutzung ist weiterzuentwickeln.

238 Durch den Erhalt und die Entwicklung einer landschaftlich vielfältigen Kulturlandschaft mit typischen Siedlungsstrukturen sind die Freiraumfunktionen zu sichern. Dazu gehört die Förderung und Sicherung der Landwirtschaft in den Gebieten mit extensiveren landwirtschaftlichen Nutzungsformen.

Der Nebenerwerbslandwirtschaft kommt größere Bedeutung für die Übernahme landeskultureller Aufgaben zu.

239 Die Vielfalt unterschiedlicher und nicht nur konventioneller Betriebsausrichtungen in der Landwirtschaft ist für die langfristige Sicherung der landwirtschaftlichen Strukturen im Planungsgebiet zu unterstützen und weiter zu entwickeln. Rand- und Nischenprodukte erweitern die Wettbewerbsmöglichkeiten

und die Standortsicherung.

Erläuterung:

240 Die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete, ökonomische, ökologische und soziale Aspekte vereinigende Landwirtschaft ist im Planungsgebiet von Bedeutung.

241 Im Planungsgebiet werden gut 60 % der Fläche landwirtschaftlich genutzt.

242 Die Landwirtschaft in der Region ist von Bedeutung für

-          die ortsnahe und regionale Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln und die Produktion nachwachsender Rohstoffe,

-          die Gestaltung und Pflege einer abwechslungsreichen Kultur- und Erholungslandschaft,

-          die Sicherung und Stabilisierung der ländlichen Wirtschafts- und Sozialstruktur.

243 Die Landwirtschaft soll an der fortschreitenden Entwicklung der Volkswirtschaft teilnehmen. Der landwirtschaftliche Strukturwandel zur Anpassung der Betriebe an veränderte wirtschaftliche und technische Gegebenheiten soll fortgesetzt werden. Dies erfordert unterstützend raumwirksame Maßnahmen, damit auch künftig die Landwirtschaft als ein wichtiger Faktor bei der Erhaltung der Kultur und Erholungslandschaft wirksam werden kann. Nur auf Dauer wettbewerbsfähige Betriebe sind in der Lage, die ihnen zugewiesenen vielschichtigen Aufgaben weiterhin zu erfüllen.

244 Eine umweltverträgliche und standortgerechte Landwirtschaft orientiert die Entwicklungen ihrer Produktionsweise an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Diese Entwicklung soll sowohl eine wirtschaftlich tragfähige als auch ökologische und standortangepasste Landwirtschaft ermöglichen, die nach Art und Intensität so betrieben wird, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft, ihrer Erholungseignung und zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen erforderlich ist. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sollen

auch verstärkt für den Anbau nachwachsender Rohstoffe als Produktionsalternative für die Betriebe dienen.

246 Wenngleich sich die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen des Strukturwandels in der Landwirtschaft weiter deutlich verringern wird, müssen die zukunftsfähigen Betriebe ihre Produktionsgrundlagen vergrößern. Betriebe mit guten Entwicklungsaussichten weisen bereits heute eine durchschnittliche Betriebsfläche von knapp 70 ha auf, wobei sich der Pachtanteil auf knapp 50 % beläuft. Neben Veränderungen in der Flächenausstattung und -struktur sind darüber hinaus weitere Konzentrationen bzw. Kooperationen im Rahmen der Viehhaltung zu erwarten.

4. Wasser

4.1 Grundwasser- und Gewässerschutz

330 Ziel 1

Zum Schutz der Freiraumfunktion „Grundwasser- und Gewässerschutz“ sind Nutzungen, die das Naturgut „Wasser“ beeinträchtigen können, in den dargestellten Bereichen nur unter dauerhafter Gewährleistung der Qualität und Quantität der Grundwasservorkommen, der Funktionen und Strukturen der Gewässer zulässig.

 
331 Ziel 2

Die bestehenden Anlagen für die öffentliche Wasserversorgung sind bedarfsgerecht zu nutzen und ggf. umweltverträglich auszubauen. Zur Sicherung der Wasserversorgung sind die Einzugsgebiete der nutzbaren Grundwasservorkommen und der oberirdischen Gewässer vor wassergefährdenden Nutzungen zu schützen und von nachteiligen Einwirkungen zu entlasten.

334 Ziel 5

Die Versiegelung weiterer Flächen ist im Sinne einer ausreichenden Grundwasserneubildung zu begrenzen.

Erläuterung:

336 Der Grundwasserschutz und die Sicherstellung der Wasserversorgung erfordert die Festlegung von Freiraumbereichen, die diese Funktion in besonderer Weise erfüllen. Die Darstellungen berücksichtigen - die festgesetzten und geplanten Wasserschutzgebiete für Einzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, - sonstige für die Wassergewinnung zur öffentlichen Trinkwasserversorgung geeignete, z. Zt. noch nicht genutzte Grundwasservorkommen und Einzugsgebiete von Talsperren, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen und für eine entsprechende Nutzung langfristig gesichert werden.

341 In der Erläuterungskarte 6 sind die für die Trinkwassergewinnung besonders geeigneten Gebiete zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung sowie die Grundwassergefährdungsgebiete dargestellt. Diese Gebiete sind dem LEP NRW entnommen und durch den wasserwirtschaftlichen Fachbeitrag konkretisiert

worden. In diesen Bereichen ist bei allen Planungen und Maßnahmen der langfristige und nachhaltige Schutz der natürlichen Ressource „Wasser“ zu berücksichtigen (vgl. Ziffern B.III.4.32 und B.III.4.33 LEP NRW).

B.IV Freizeit und Erholung

385 Ziel 1

Für die Bevölkerung sind siedlungsnah und innerhalb der Siedlungsbereiche Freiräume für Zwecke der landschaftsorientierten Nah- und Feierabenderholung, Sport- und Freizeitnutzung zu entwickeln und zu pflegen.

386 Ziel 2

In landschaftlich attraktiven Freiraumbereichen ist der Tourismus durch Angebote im Bereich der landschaftsorientierten Erholung zu fördern.

387 Ziel 3

Die überregional bedeutsamen vorhandenen Freizeitanlagen in Varenholz (Kalletal), Großer Weserbogen Costedt (Porta-Westfalica), Peckeloh (Versmold), Emmerstausee (Schieder) sowie die regional bedeutsame Anlage in Borlefzen (Vlotho) sind zu erhalten. Bei nachgewiesenem Bedarf ist eine Weiterentwicklung umwelt- und sozialverträglichverträglich zu planen und umzusetzen, um ihre Attraktivität als Ziel für die Wochenend- und Ferienerholung zu erhöhen und die übrigen Freiräume von Großanlagen des Tourismus freizuhalten.

Erläuterung:

392 Im Planungsgebiet sollen für die Erholung geeignete Bereiche gesichert werden. Dort werden neben örtlichen und regionalen auch überregionale Erholungsfunktionen erfüllt. Die Erholungseignung der Landschaft wird wesentlich bestimmt durch die Vielfalt der landschaftlichen Strukturen sowie das Fehlen von industriell-

städtischen Siedlungselementen und störenden Immissionen. Daher kommt der Sicherung und Vermehrung von gliedernden und belebenden Elementen in Erholungsbereichen, der Erhaltung von Wiesentälern und anderen landwirtschaftlich genutzten Flächen auch innerhalb großräumiger Waldbereiche sowie der allgemeinen Erhaltung einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt besondere Bedeutung zu. In geeigneten Bereichen der Landschaft sollen landschaftsgebundene Aktivitäten des Sports bzw. der Fitness (z.B. Wasserwandern, Reiten)

ermöglicht werden.

394 Um den mit der Erholungsnutzung verbundenen Verkehr möglichst gering zu halten, sollte darauf hingewirkt werden, dass Erholungsbereiche von Wohnsiedlungen und Haltepunkten des öffentlichen Verkehrs möglichst auf Fuß- und Radwegen zu erreichen sind. Außerdem sollten Verbindungen mit den innergemeindlichen

Grünzügen angestrebt werden.

395 Daneben besteht die Aufgabe, Sport- und Freizeitmöglichkeiten innerhalb der Siedlungsflächen zu entwickeln, um eine freiraumschonende Nutzung des Umlandes zu gewährleisten.

INFORMATIONEN ZUR ERGÄNZUNG:

B.V. Infrakstruktur

1 Verkehrsinfrastruktur

1.1 Straßenverkehr

410 Ziel 3

Bei Planung und Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen sind die verkehrlichen und siedlungsräumlichen Belange sowie die Belange des Freiraumschutzes ausgewogen zu berücksichtigen.

1.5 Luftverkehr

473 Ziel 1

Die Flugplätze für den zivilen Luftverkehr im Planungsgebiet (Schwerpunkt- Verkehrslandeplatz für den Geschäftsreiseluftverkehr Porta Westfalica, Verkehrslandeplatz Bielefeld-Windelsbleiche, Verkehrslandeplatz Oerlinghausen als Schwerpunktflugplatz für den Segelflugsport und die Sonderlandeplätze Blomberg-Borkhausen und Detmold) sowie die zivile Mitbenutzung des Militärflugplatzes Gütersloh sind auf ihre bestehende räumliche Ausdehnung und ihre derzeitige funktionale Zuordnung zu begrenzen. Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Flugsicherheit zwingend erforderlich sind oder durch die störende Umwelteinflüsse vermindert werden, sind vorzunehmen.

Erläuterung:

480 Der Militärflugplatz in Gütersloh wurde bis 1993 von Kampfgeschwadern der Royal Air Force genutzt. Nach Abzug der britischen Luftwaffe im Jahre 1993 übernahm das britische Heer mit zwei Helikopter-Staffeln und zwei Transportregimentern den Flugplatz. Auf diese Weise wird weiterhin der gesamte Flugplatz durch die britische Armee genutzt. Die NATO hält darüber hinaus den operativen Teil des Militärflugplatzes Gütersloh als Reserveflugplatz (sog. „Sleeping Air Base“) vor. D. h., dass eine Reaktivierung jederzeit möglich bleibt. Damit behält Gütersloh auch den luftrechtlichen Genehmigungsstatus als Militärflugplatz. Seit 1986 gestattete die Royal Air Force eine regelmäßige zivile Mitbenutzung des Flugplatzes in geringem Umfang. Auf Antrag der Flughafen Gütersloh GmbH erteilte das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium im Jahre 1996 die Genehmigung zur zivilen Mitbenutzung des Militärflugplatzes Gütersloh als Flughafen für besondere Zwecke (Sonderflughafen). Der Umfang des zivilen Flugbetriebes ist dabei auf maximal 3500 Flugbewegungen pro Jahr begrenzt.

BfGTanmerkung:

Die Planung / Ansiedlung eines Gewerbegebietes auf dem FLUGHAFENGELÄNDE könnte die Probleme aller Beteiligten lösen. Im GEP werden Flächen geplant, die erst in 10-15 Jahren realisiert werden sollen. Gespräche und Verhandlungen mit den zuständigen Behörden sollten deshalb unverzüglich aufgenommen werden und entsprechende Angebote vorbereitet werden. Der Antrag der BfGT im GRUNDSTÜCKSAUSSCHUSS vom 08.05. ist einstimmig angenommen worden.

Die BfGT wird in der gemeinsamen Sitzung des PLANUNGS- und UMWELTAUSSCHUSSES am 28.05. einen Ergänzungsantrag stellen, in dem die Bildung einer Kommission - bestehend aus Vertretern der betroffenen Gebiete (Blankenhagen und Spexard), der Politik und der Verwaltung – vorgeschlagen wird, um konkrete Vorschläge auszuarbeiten.

(von CDU / SPD / UWG gegen die stimmen von GRÜNEN + BfGT abgelehnt)

die letzten intensiven gespräche mit den zuständigen behörden wurden anfang der 90er jahre geführt. die politische situation in mitteleuropa hat sich weiter entspannt, so dass militärische flächen in dieser größenordnung  (ca. 320 ha) für den eigentlichen zweck kaum noch genutzt werden. auch wenn sich die nato den operativen teil des geländes als reserveflugplatz vorbehält, sollten verwaltung und politik unserer stadt gemeinsam versuchen, die nicht genutzten flächen zu erwerben und für die private bzw. gewerbliche nutzung zugänglich zu machen.

selbst wenn diese möglichkeit zur zeit noch als illusorisch bezeichnet werden sollte, sind verhandlungen und angebote der erste schritt zu neuen möglichkeiten.

gegen die flächenausweisung in BLANKENHAGEN spricht auch, dass 2/3 der fläche von den eigentümern als ‚unverkäuflich’ erklärt wurden. in SPEXARD sind dies an der autobahn (fläche A) ca 90%, am hüttenbrink (fläche C) fast 50% und am lupinienweg / südlich der determeyerstr. (fläche B) ebenfalls 100%.

gütersloh hat ca 650 ha ausgewiesene gewerbeflächen. bereits schon jetzt befinden sich davon 1/6 direkt in spexard kommen weitere 100ha hinzu muss spexard 1/3 des gesamten gütersloher gewerbegebietes aufnehmen!

SIEDLUNGSAUSWEISUNG in PAVENSTÄDT

warum wird hier nicht auf die wünsche und vorschläge der bevölkerung in BLANKENHAGEN + SPEXARD reagiert, dort siedlungsgebiete auszuweisen? zwischen KAHLERTSTR. und BLANKENHAGENER WEG (wie ursprünglich vorgesehen) und auch in der DETERMEYERSIEDLUNG sowie am HÜTTEN- BRINK? gleichzeitig könnte PAVENSTÄDT entlastet und einem vorprogrammierten verkehrschaos einhalt geboten werden.

REGIONALE VERBINDUNGSSTR. von der L 788 zur B 513

417 Ergänzend zu dem in der zeichnerischen Darstellung festgelegten raumbedeutsamen Straßennetz wird für folgende regionalplanerisch erwünschte Netzverbesserungsmaßnahmen, vor allem aufgrund ihrer Entlastungswirkung für die jeweiligen zentralen Siedlungsbereiche, eine Aufnahme in die Bedarfspläne bei künftiger Fortschreibung angestrebt:

- Südumgehung Rahden im Zuge der L 765 bis Anschluss B 239,

- Verbindung zwischen der B 513 und L 788 östlich des Flughafengeländes Gütersloh,

- Verlegung der L 543 im Stadtgebiet Herford über die städtische Straße „Schnatweg“ zur L 712.

BfGTanmerkung:

verbindung zwischen MARIENFELDER- und HERZEBROCKERstr. vorbei am KOMPOSTWERK / ausbau am stellbrink (durch landschaftsschutz - und naherholungsgebiet  / sanddünen) / pavenstädt.

BfGT ratsfraktion

nobby morkes

Stand per: 28.05.2001

GRUNDSTÜCKSAUSSCHUSS der stadt gütersloh

c/o vorsitzender herrn GERHARD PIEPENBROCK

berliner str. 70 – rathaus – 33330 gütersloh

sehr geehrter herr piepenbrock,

die BfGT-Fraktion im rat der stadt gütersloh bittet sie, für die GRUNDSTÜCKSAUSSCHUSSsitzung am dienstag, dem 08.05.2001 nachfolgenden antrag zuzulassen und als tischvorlage zu verteilen:

TOP 2 / vorlage 00159 / 2001 – STELLUNGNAHME DER STADT GÜTERSLOH ZUM ENTWURF DES GEBIETSENTWICKLUNGSPLANES 'OBERBEREICH BIELEFELD'

die BfGT-Fraktion beantragt

die verwaltung wird beauftragt, mit den stellen / behörden der bundesrepublik deutschland, die für militärische liegenschaften zuständig sind (oberfinanzdirektion und / oder bundesvermögensamt), verhandlungen in bezug auf die abtretung von teilflächen auf dem militärflugplatz gütersloh aufzunehmen.

gleichzeitig wird die verwaltung beauftragt, gespräche mit den zuständigen stellen der britischen armee zu führen und u.a. zu klären, inwieweit die 2 helikopterstaffeln sowie die stationierten transportregimenter das gelände in anspruch nehmen und ob eine entsprechend reduzierte fläche für den weiterbetrieb ausreichen würde.

begründung:

der im GEP vorgesehene standort für ein gewerbegebiet hat zu großem protest seitens der blankenhagener bevölkerung geführt. seitens der verschiedenen interessengemeinschaften wurde als alternative der FLUGPLATZ genannt.

die letzten intensiven gespräche mit den zuständigen behörden wurden anfang der 90er jahre geführt. die politische situation in mitteleuropa hat sich weiter entspannt, so dass militärische flächen in dieser größenordnung für den eigentlichen zweck kaum noch genutzt werden. auch wenn sich die nato den operativen teil des geländes als reserveflugplatz vorbehält, sollten verwaltung und politik unserer stadt gemeinsam versuchen, die nicht genutzten flächen zu erwerben und für die private bzw. gewerbliche nutzung zugänglich zu machen.

selbst wenn diese möglichkeit zur zeit noch als illusorisch bezeichnet werden sollte, sind verhandlungen und angebote der erste schritt zu neuen möglichkeiten.

aufgrund der jahrelangen belästigungen durch den britischen militärflugplatz sind wir dies der blankenhagener

bevölkerung mehr als schuldig.

mit der alternative FLUGHAFEN könnte auch gleichzeitig eine alternative zu den flächen an der autobahn in spexard geschaffen werden.

BfGT Ratsfraktion

sylvia mörs     nobby morkes            gütersloh, 08.05.2001