BÜRGERENTSCHEID - ÄNDERUNG DER SATZUNG - Hauptausschuss 10.05. / RAT 28.05.2004BfGT Antrag vom 25.07.2003 und Ergänzungsantrag vom 06.05.2004 Vorlage 00126 - 2004 / HA 10.05.2004 - BfGT STELLUNGNAHME Die Vorlage der Verwaltung (unterschrieben von Bürgermeisterin Maria Unger) könnte man fast schon as Frechheit bezeichnen! Die Empfehlung, aufgrund des BfGT-Antrages die Briefwahl zwar zuzulassen, doch im selben Atemzug die Wahllokale auf nur ein Einziges zu reduzieren und zudem noch die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr vorab individuell über den Bürgerentscheid zu informieren, ist ein Schlag ins Gesicht derer, die sich für intensive und echte Bürgerbeteilung einsetzen. Warum? Angaben und Auszüge aus Berichten und Diplomarbeiten enthalten nur die Passagen, die der Verwaltung in ihrem Interesse zur Beschneidung der aktiven Bürgerbeteiligung vorbringen möchte. Von einer objektiven Vorlage als Entscheidungsgrundlage für die Mitglieder des Hauptausschusses und des Rates kann hier definitiv nicht die Rede sein! Seite 2 von 6 der Vorlage : Aktuell sind von Seiten der Landesregierung ausweislich eines Berichtes des Innenministeriums an den Ausschuss für Kommunalpolitik von Februar 2004 keine Bestrebungen zur Änderung der Rechtslage beabsichtigt. Diese Aussage entspricht nicht den Tatsachen! Ein bereits vom Kommunalausschuss des Landtags am 03. März einstimmig (!) abgesegnetes Eckpunktepapier des Innenministeriums kündigt die Verpflichtung der Kommunen auf schriftlicher Benachrichtigung, Briefabstimmung, angemessener Zahl von Abstimmungslokalen und Abstimmungsbuch an. Zitate aus dem Eckpunktebeschluss - siehe Bürgerinfo. Die Sitzung des Ausschuss für Kommunalpolitik im Landtag NRW fand übrigens einen Monat vor Erstellung der Verwaltungsvorlage statt. Anschreiben des NRW Innenministers Dr. Fritz Behrens an den Ausschussvorsitzenden Eckpunktebeschluss des Ausschusses für Kommunalpolitik des Landtags NRW am 03. März 2004 Auf derselben Seite führt die Verwaltung zusätzliche Kosten an und schreibt auf Seite 3 der Vorlage: Mit Blick auf die derzeitige Haushaltslage sollten aus Sicht der Verwaltung auch die entstehenden Kosten maßgeblich in die Entscheidung einbezogen werden. Dazu ein Zitat aus der Diplomarbeit des Herrn Jens Kösters, auf die die Verwaltung in der Fußnote auf Seite 3 zwar verweist, jedoch nur die Passagen wiedergegeben hat, die in ihrem eigenen Interesse sind: Die immer dramatischer werdende Finanzknappheit der Kommunen scheint ein willkommenes Motiv, um derartige Restriktionen zu begründen. Letztlich vermag die Frage aber nicht geklärt zu werden, ob die unmittelbar mit der Abstimmung verbundenen Kosten nur in Form eines Totschlagargumentes vorgeschoben werden. Der Ausschuss für Kommunalpolitik im Landtag NRW erklärt zu den Kosten folgendes: Die mit einem Bürgerentscheid verbundenen Kosten sind notwendige Kosten der Demokratie Zu den Alternativen: Auch hier hat die Verwaltung nicht das wiedergeben, was zu einer objektiven Information der Ausschussmitglieder gehören würde: Zitat aus der Diplomarbeit des Herrn Jens Kösters: Keine besondere Verwunderung wird die Tatsache hervorrufen, dass bei Städten ab 60.000 Einwohnern ausnahmslos Stimmbezirke einzurichten sind. Immerhin vier mittlere kreisangehörige Städte mit zwischen 25.000 und 60.000 Einwohnern halten es jedoch für zumutbar, ihren Bürgern lediglich ein einziges Abstimmungslokal zur Verfügung zu stellen. Die Aussage auf Seite 3 der Verwaltungsvorlage "Alle Kommunen haben auf eine Aufteilung des Gemeindegebietes in mehrere Stimmbezirke verzichtet und nur jeweils 1 Abstimmungslokal, regelmäßig zentral im Rathaus, vorgesehen und in der Folge auf die individuelle Benachrichtigung der Abstimmungsberechtigten verzichtet" ist nicht nachzuvollziehen und findet sich in der Form auch nicht in der erwähnten Diplomarbeit wieder. Hier ist eher das Gegenteil nachzulesen. Kommen wir zum Beschlussvorschlag der Verwaltung auf Seite 5 von 6: Festlegung eines Abstimmzeitraumes von 2 Wochen, ohne individuelle Benachrichtigung, jedoch mit Abstimmung per Brief Zitat aus der Diplomarbeit des Herrn Jens Kösters: Der Restriktionsgrad schwankt in beachtlichem Maße, der Rechtsrahmen wird vielerorts dahingehend ausgeschöpft, dass sowohl Briefwahl als auch Abstimmungsbenachrichtigung verweigert werden. Ferner eröffnet die prinzipiell ratsame Einteilung des Gemeindegebietes in Stimmbezirke dem Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamten die Gelegenheit zur Manipulation, indem größtenteils keine Angaben über Ort und Anzahl der einzurichtenden Stimmlokale ableitbar sind; das Merkmal Stimmbezirk ist damit für sich genommen noch kein Qualitätssiegel, sondern hebt zunächst lediglich von derjenigen Regelung ab, die einen Abstimmungszeitraum in Verbindung mit nur einem einzigen Abstimmungslokal vorsieht. Die Kommunen regeln mittels Satzung das Nähere über die Durchführung des Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids. Dabei sind die Möglichkeit der Stimmabgabe per Brief und die Benachrichtigung der Abstimmungsberechtigten zu gewährleisten. Die Stimmbezirke und Abstimmungslokale sollen mit den Kommunalwahlbezirken und Wahllokalen der jeweils vorangegangenen Kommunalwahl identisch sein. Durch das Verwenden einer Soll-Vorschrift vermag beiden Richtungsentscheidungen adäquat begegnet zu werden: Zum einen können diejenigen Kommunen, die wegen ihrer überschaubaren Gemeindegröße einen Abstimmungszeitraum in Verbindung mit einem einzigen Abstimmungslokal gewählt haben, sich auf diese Sonderregelung berufen und damit dem angestrebten Grundsatz rechtmäßig entziehen, und zum anderen dürfte es den übrigen Kommunen trotz des Verzichtes auf eine ausdrückliche Rechtsbindung schwer fallen, dem Gebot gleicher Bedingungen bei Kommunalwahl und Bürgerentscheid durch eine restriktivere Aufteilung des Gemeindegebietes mutwillig entgegenzuwirken. Liegt ein Bürgerentscheid beispielsweise vier Monate vor einer Kommunalwahl, so könnte es ratsamer sein, nicht den vor knapp fünf Jahren zugrunde gelegten Gebietszuschnitt anzuwenden, sondern denjenigen, dessen Einsatz geradewegs bevorsteht. Eine schriftliche Benachrichtigung über die mögliche Wahrnehmung eines Bürgerrechts weckt das Bewusstsein und zumeist auch das Interesse des Abstimmungsberechtigten. Die Möglichkeit der Briefwahl ist nicht nur für die am Tage der Entscheidung Ortsabwesenden eine willkommene Offerte, sondern vor allem auch für all jene, denen das Aufsuchen des Stimmlokales aus Gründen von Alter oder Krankheit erschwert ist. Schließlich mag auch die Entfernung zum Stimmlokal eine Rolle spielen: Wer ungewohnte, lange Wege zurücklegen muss, wird vielleicht darauf verzichten, von seinem Abstimmungsrecht Gebrauch zu machen. Die Entscheidung liegt jetzt in den Händen der Gütersloher Kommunalpolitiker. Sie wurden von Bürgern gewählt, die vorab über die Wahl individuell benachrichtigt wurden. Die Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, für Ihre Partei oder auch für Sie selbst an einem Tag und in den Wahllokalen der Stimmbezirke in ihrem Wohnumfeld ein Votum abzugeben. Dieses Recht will die Verwaltung unter Angaben von Kostenersparnis heute drastisch beschneiden. Die Verwaltung beruft sich auf Einsparmaßnahmen. Wenn die Mitbestimmungsmöglichkeit der Bürgerschaft beschnitten werden kann, scheint jedes Mittel, jede Ausrede Recht zu sein. Einsparmöglichkeiten! Ein trauriges Argument, wenn es darum geht, den Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit zu geben, dass sie in ihrer Stadt tatsächlich mitbestimmen können. Wer 19.000 € für eine Büromarktanalyse ausgibt, deren Ergebnis zudem nicht einmal den Tatsachen entspricht, darf bei 18.000 € für die Möglichkeit der Briefwahl und Abstimmung in allen Wahllokalen nicht den Rotstift ansetzen. So nicht, Frau Bürgermeisterin! In ihrer Rede nach der Nominierung zur Bürgermeisterin durch die SPD-Mitglieder verdeutlichte Maria Unger, wie wichtig ihr die Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern Güterslohs ist. Sie setzt auf Offenheit und einen ehrlichen Umgang miteinander. Die BfGT sieht in der Verwaltungsvorlage, die von der Bürgermeisterin unterzeichnet wurde, bedauerlicherweise das Gegenteil. Anstatt die Bürgerbeteiligung zu intensivieren, wird mit allen Mitteln versucht, die “echte Bürgerbeteiligung” zu beschneiden. Verwaltung und besonders die Vertreter der beiden so genannten “großen Volksparteien” haben Angst vor dem Votum der Bürger, das z. B. zum Thema Rathausvorplatz und Blessenstätte anders ausfallen könnte, als sie sich wünschen. Im Sinne einer demokratischen Mitbestimmung sowie der Annäherung von Bürgerentscheiden zu Bun-destags-, Landtags- oder Kommunalwahlen beantragt die BfGT Fraktion eine Satzungsergänzung zur Briefwahlmöglichkeit und die Einteilung der Stimmbezirke und Wahllokale der Kommunalwahl 2004 anzupassen, um den Bürgerinnen und Bürgern gleiche Abstimmmöglichkeiten einzuräumen, wie sie bei den vorgenannten Wahlen festgeschrieben sind nobby morkes BfGT-Ratsfraktion |