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MEDIENINFO - 08.03.2004 Briefwahl bei Bürgerentscheiden Scharfe Kritik der BfGT an Bürgermeisterin Maria Unger Im Juli 2003 beantragte die BfGT Fraktion, den Bürgern bei einem Bürgerentscheid die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Briefwahl zu ermöglichen. Der Antrag fand keine Mehrheit. Stattdessen erging auf Antrag der CDU folgender Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie hoch die Kosten sind / welche Alternativen bestehen und ob eine Verpflichtung zur Schaffung einer Briefwahlmöglichkeit besteht. Das Ergebnis ist dem Hauptausschuss im Herbst vorzulegen. In der Ratssitzung vom 27.02.2004 bat die BfGT Fraktion die Bürgermeisterin um Beantwortung, wann der Beschluss umgesetzt und eine entsprechende Vorlage im Hauptausschuss eingebracht wird. Bürgermeisterin Unger antwortete wie folgt: Die Verwaltung hat sich in jüngster Zeit gemeinsam mit Rat und Ausschüssen vorrangig damit befasst, den Bürgern und Bürgerinnen in konkret anstehenden Fragen Möglichkeiten der intensiven Bürger-information und -mitwirkung anzubieten. Das hat, wie z.B. bei der Planung zur Entwicklung des Konrad-Adenauer-Platzes, zum Einsetzen eines qualifizierten problemorientier-ten Dialoges zwischen Bürgern, Politik und Verwaltung geführt. In Erfüllung des o.g. Auftrages aus dem Rat wird die Verwaltung die dort gestellten Fragen zur Brief-wahlmöglichkeit bei Bürgerentscheiden bearbeiten. Dazu sind umfangreiche Recherchen nötig. Das Ergebnis wird dem Hauptausschuss in dieser Wahlperiode vorgestellt werden. Die BfGT kritisiert das Verhalten der Bürgermeisterin aufs schärfste. Wohlwissend, dass zum Thema Rathausvorplatz (Konrad-Adenauer-Platz) ein weiterer Bürgerentscheid den Güterslohern erneut die Möglichkeit zur direkten Mitbestimmung geben würde, versucht die Verwaltung eine Entscheidung zur notwendigen Satzungsänderung mit allen Mitteln zu verzögern. Ein Antrag der IG Rathausvorplatz zur Durchführung einer Bürgerbefragung wurde in nur wenigen Tagen bearbeitet, indem die Bürgerbefragung „als rechtswidrig“ dargestellt wurde. Auch die angeblichen Kosten konnten in kürzester Zeit ermittelt werden. Die Frage in Bezug auf eine „Verpflichtung“ zur Schaffung von Briefwahlmöglichkeiten dürfte aufgrund vorliegender Vorschriften und Gesetze in wenigen Minuten beantwortet sein! Würde der Rat der Stadt Gütersloh – wie von der BfGT Fraktion beantragt - der Satzungsänderung zur Durchführung von Bürgerentscheidungen zustimmen, wäre der Weg frei und die Gleichbehandlung von Bürgerentscheiden mit Kommunalwahlen in Bezug auf die Briefwahlmöglichkeit hergestellt. Die BfGT Fraktion bat die Verwaltung heute um Auskunft, in welchem Zeitrahmen Beschlüsse des Rates zu bearbeiten bzw. umzusetzen sind. Um die Satzungsänderung noch vor den Sommerferien zu ermöglichen, beabsichtigt die BfGT Fraktion einen erneuten Antrag einzubringen. BfGT |