Stadt Gütersloh - Die Bürgermeisterin VORLAGE 00078/2005 / Fachbereich: 20 Finanzen / Erstellt durch: Norbert Monscheidt / 25.02.2005 Beratungsgegenstand: Beschluss über den Haushalt 2005 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt
Sachverhalt 1. Veränderungen Verwaltungshaushalt 1.1 Finanzbudget Über die Aktualisierung des Finanzbudgets ist in der Sitzung des Finanzausschusses am 25.1.2005 bereits kurz berichtet worden. Die kommunalen Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz haben sich nach der 2. Probe-berechnung verändert. In Folge der Veränderung der Struktur des Gemeindefinanzierungsgesetzes ergeben sich bei den Schlüsselzuweisungen Mindereinnahme im Vergleich zum eingebrachten Haus-halt, während die Einnahmen aus der Abrechnung des Solidaritätsbeitrages steigen. Darüber hinaus sind weitere kleinere Veränderungen auf der Einnahmeseite zu verzeichnen Insgesamt führen die Veränderungen zu einer Steigerung der Einnahmen des Finanzbudgets um 66.100 € Auf der Ausgabeseite ergeben sich Minderausgaben bei der Kreisurnlage. Durch den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Kreis und allen kreisangehörigen Gemeinden (vergl. Information zur Stellungnahme zum Kreishaushalt DS 47/2005- sinkt die Kreisumlage entsprechend der Vorlage der Kreisverwaltung zur Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2005 um 646.700 € auf 35.958.200 €. Der Kreis wird bis zum 15.5.2005 eine Oberprüfung vornehmen, ob die Ausgangskalkulation der Insoweit ist die Ausgabeposition der Kreisumlage mit einem hohen Risiko behaftet. Durch die Kreisumlage und eine weitere kleiner Veränderung sinken die Ausgaben des Finanzbudgets insgesamt um 644.700 €. Der Gesamtüberschuss, des Finanzbudgets ohne Zuführungen steigt um 710.800 €. 1.2 Budgets der Geschäfts- und Fachbereiche Die Einnahmen der Budgets steigen um 598.690 €, die Ausgaben steigen um 314.595 €. Dadurch sinkt der Zuschussbedarf der Budgets um 283.996 €. Diesen Berechnungen liegen die Budgetbeschlüsse der Fachausschüsse mit Ausnahme des Kultur-ausschusses, Jugendhiffeausschusses und des Hauptausschusses zum Budget des FB 11 zugrunde. Eingearbeitet sind die Veränderungen im Jugendhiffebudget entsprechend der Vorlage DS 45314 und die Anlagen zur den Vorlagen DS 912005 für die Budgetberatungen 11 im Hauptausschuss. Weiterhin berücksichtigt wurden Verbesserungen bei den Personalkosten durch den Tarifabschluss mit einer Summe von 154.250 € entsprechend der Verwaltungsvorlage DS 112/2005 für die Beratung im Hauptausschuss am 7.3.2005 Sofern sich-durch die Budgetbeschlüsse der zuvor näher bezeichneten Fachausschüsse weitere Veränderungen ergeben sollten, werden Ihnen zur Sitzung aktualisierte Berechnungen vorgelegt. Die Gesamtverbesserung des Verwaltungshaushaftes beläuft sich auf 994.795 €. 2. Vermögenshaushalt 2.1 Das Finanzbudget ohne Zuführungen verbessert sich auf der Einnahmeselte um 368.100 €. Ursache dafür ist eine höhere Investitionspauschale durch die Veränderungen im GFG. Veränderungen bei den Ausgaben sind nicht eingetreten. 2.2 Budgets der Geschäfts- und Fachbereiche Unter Berücksichtigung der Budgetheschlüsse (vergl. 1.2) sind Mindereinnahmen von 140.500 € und Minderaueaben von 297.100 € zu verzeichnen. Der Zuschussbedarf der Budgets sinkt damit um 156.600 € 3. Zuführungen
Die Verbesserungen im Verwaltungshaushak In Höhe von 994.796 € mindern den Zuführungebedarf aus dem Verrnögenshaushalt (siehe oben, Ziffer 1). Diese Verbesserung war auch notwendig, da die im Entwurf des Haushaltes vorgesehene Zuführung aus dem Vermögenshaushalt durch Inanspruchnahme der Rücklage nicht in dem Umfang des einge-brachten Haushaltes zur Verfügung steht. Ursache dafür ist - wie bereits im Finanzausschuss am 25.1.2005 erläutert eine Verschlechterung des Jahresabselusses 2004 gegenüber der Annahme bei Einbringung des Haushaftsentwurfes. Gegenüber der Zuführung im eingebrachten Entwurf von 8.970.650 € besteht nunmehr ein Zuführungsbedarf von 7.975.855 €. 4. Entnahme aus der Rücklage
Die Einnahmesteigerung des Finanzbudgets im Vermögenshaushaft in Höhe von 368.100 € wird in vollem Umfang für die Zuführung an den Verwaftungshaushaft verwendet. Darauf aufbauend ergibt sich noch die Notwendigkeit, aus der durch den Jahresabschluss 2004 aufgefüllten Rücklage einen Betrag von 3.458.455 € zu entnehmen. Mit dieser Entnahme aus der Rücklage wird der durch den Jahresabschluss 2004 zugeführte Betrag nicht in vollem Umfang entnommen. Ein Teilbetrag kann in der Rücklage verbleiben. Damit wird Vor-sorge für den Fall getroffen, dass der Kreis im Juni 2005 einen Nachtragshaushatt mit einer höheren Kreisumtage beschließt. 5. Kredite Die Verbesserungen in den Budgets der Fachbereiche im Vermögenshaushaft mindern den Kreditbedarf des Haushaltes 2005 gegenüber dem Entwurf um 156.600 € auf 12.554.900 €. |