Von 396 Städten und Gemeinden in NRW unterliegen 200 einem Haushaltssicherungskonzept. Nur 20 können einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen. Alle anderen Haushalte sind strukturell nicht aus-gegeglichen und müssen ihre laufenden Ausgaben aus der Rücklage finanzieren. Auch Gütersloh gehört dazu. Die Haushaltssatzung 2005 wurde mit Stimmen von CDU, SPD und GRÜNEN verabschiedet. Die BfGT stimmten dagegen. Warum: Sämtliche "Sparanträge" der BfGT mit einem Gesamtvolumen von fast 3,4 Millionen € wurden von der politischen Mehrheit abgelehnt.
Die BfGT hält die Einstellung von 7,5 Millionen € für das Projekt Theater (aufgeteilt bis 2008) für verfrüht und beantragte, den Betrag für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen einzustellen und somit den Gesamtbetrag der Kredite von 12.554.900 € auf 5.054.900 € zu senken. Der Antrag wurde ebenfalls von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Angenommen wurde der SPD-Antrag, die Kosten für die Arrondierung des Rathausvorplatzes auf 1,7 Mio € zu halbieren. Da die BfGT eine komplette Sreichung beantragt hatten, enthielten sie sich. Einstimmig angenommen, der SPD-Antrag, die Mittel für den Sportplatz Süd, bereits im Jahr 2005 einzustellen. Aufgrund eines möglichen Verkaufes wurden auf Antrag der SPD sämtl. Mittel für die Sanierung von Tiefgaragen mit einem Sperrvermerk versehen. Einstimmig angenommen wurde auch der CDU-Antrag, die Gesamtkosten für die Schule für Erziehung auf 3,4 Millionen € festzuschreiben. Einstimmig abgelehnt wurde der FDP-Antrag, die Mittel (945.000 €) für einen Stadtteilpark zu streichen. CDU und SPD stimmten jedoch der Streichung von 230.000 € für die Neugestaltung des Dreiecksplatzes zu. BfGT und GRÜNE enthielten sich. |
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