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Haushalt 2002
Haushalt Der städtische Haushalt ist gegliedert in zwei einzelne Haushalte: Vermögens- und Verwaltungshaushalt. Für beide müssen Ein- und Ausgaben prognostiziert werden, an die sich die Stadtverwaltung für das laufende Geschäftsjahr dann zu halten hat. Hochbau, Verkehrswege (Instandsetzung, Neubau von Straßen ) und die Stadtentwässerung sind die größten Batzen im Vermögenshaushalt. Sie verschlingen dort beispielsweise mehr als 50 Prozent der anfallenden Kosten. Die Einnahmen im Vermögenshaushalt 2002 setzen sich im wesentlichen
aus Große Posten im aktuellen Verwaltungshaushalt sind Der Verwaltungshaushalt finanziert sich im wesentlichen aus Gemeindesteuern (31 %), dem Gemeindeanteil an Steuern (24 %), Zuweisungen, Gebühren und laufenden Betriebseinnahmen. Kleines Haushalts - ABC Der Städtische Haushalt. Für viele Bürger ein Buch mit sieben Siegeln - die Haushaltsdiskussion Böhmische Dörfer? Unser kleines Haushalts-ABC bringt Licht ins Dunkel. Budgetierung: Finanzplanung und Investitionsprogramm: Haushaltsausgleich Haushaltsplan Kontrakthaushalt Verwaltungshaushalt Zuführung an der Vermögenshaushalt 02.02.2002 Haushalt 2002 - die Fakten In seiner Sitzung am 15.3.2002 hat der Rat der Stadt Gütersloh den Haushaltsplan für das aktuelle Rechnungsjahr beschlossen. Unter Vorsitz von Bürgermeisterin Maria Unger wurde ein Gesamtvolumen von 308,640 Mill. Euro festgelegt. 232,349 Mill. Euro entfallen davon auf den 'Verwaltungshaushalt', in dem vor allem die fortlaufenden Sach- und Personalausgaben erfasst werden. Der Vermögenshaushalt mit vorwiegend investiven Positionen schließt mit 76,291 Mill. Euro ab. Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben bestimmt sich in diesem Jahr vor allem aus der Sondersituation durch den Verkauf von Anteilen an den Stadtwerken, die einen Erlös von 56,145 Mio. Euro in die Stadtkasse spülte, sowie aus den erkennbaren Verminderungen des Gewerbesteueraufkommens. Größte Einnahmeposition bleibt im laufenden Jahr die
Gewerbesteuer mit 42,6 Mio.Euro, gefolgt vom Gemeindeanteil an Landes-
und Bundessteuern (39,8 Mio. Euro) und der Positon Gebühren/zweckgebundene
Einnahmen (27,3 Mio. Euro). Verwaltungshaushalt 2002 - Einnahmen in Mio. Euro
Verwaltungshaushalt 2002 - Ausgaben in Mio. Euro
Vermögenshaushalt 2002 - Einnahmen in Mio. Euro
Vermögenshaushalt 2002 - Ausgaben in Mio. Euro
Eine Nachtragshaushaltssatzung ist gem § 80 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung (GO NW) zu erlassen, wenn ein erheblicher finanzieller Fehlbetrag entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Rat der Stadt Gütersloh hat dazu am 24.2.1995 konkretisiert, dass ein evtl auftretender Fehlbetrag dann als erheblich anzusehen ist, wenn er 3 % des Volumens des Verwaltungshaushalts beträgt oder überschreitet. Beim aktuellen Haushalt mit einem Umfang von 166,645 Mio Euro im Verwaltungshaushalt wird diese 3-%-Grenze bei einer Veränderung um 4,999 Mio Euro überschritten. Der erwartete Fehlbetrag liegt bei etwa 10,732 Mio Euro und damit erheblich über dem Grenzwert. Als Sofortmaßnahme können außerdem folgende Maßnahmen ergriffen werden: 1. Haushaltswirtschaftliche Sperre des Kämmerers gem § 28
der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in Form eines gestaffelten
Prozentsatzes Der Nachtragshaushalt wurde am 28.5.2002 in einer Sondersitzung des Rates eingebracht. Der folgende Zeitplan ist vorgesehen: · 11.6.2002, 17.00 Uhr: Diskussion des Nachtragshaushaltes
im Finanzausschuss Im Anschluß an den Ratsbeschluß beraten die Geschäftsbereichsausschüsse über Veränderungen an den Zielen und Projekten auf Grund der gekürzten Budgetmittel. Inhalt des Nachtragshaushaltsplanes Pflichtbestandteile Erhebliche Änderungen bei den Einnahmen u. Ausgaben - § 34 Abs. 1.Damit ist nicht zwangsläufig jede Veränderung gemeint. Kleinere Beträge könnten zusammengefasst werden. Die Kommentierung zu § 34 GemHVO nennt als Pflichtbestandteil "notwendige" Beträge mit dem Hinweis wie sich die einzelnen Ansätze verändern. Aus Gründen der Transparenz sollte daher jede Haushaltsstelle, die geändert wird, in den Nachtragsplan aufgenommen werden Weitere BestandteileSollte die Ausgabeminderung dauerhaft sein,
ergibt sich daraus auch eine Veränderung des Finanzplanes. Dieser
müsste dann in den Nachtragshaushalt aufgenommen werden. Sofern
Veränderungen im Vermögenshaushalt vorgenommen werden,
ergeben sich daraus unter Umständen auch Auswirkungen im Investitionsprogramm. 25.04.2002 Nachtragshaushalt 2002 - so wird gespart Mit der Einbringung dieses Nachtragshaushaltes sichert die Stadt Gütersloh angesichts von Gewerbesteuer - Rückzahlungsforderungen in Höhe von rund 15 Mio € ihre finanzielle Entscheidungsfreiheit. Die Finanzierung von rund 10,7 Mio Euro aus dem laufenden Haushalt 2002 heraus ist damit gelungen. Mit Rücklageentnahmen in Höhe von 5,9 Mio. €, mit flächendeckenden Einsparungen im Verwaltungshaushalt von ca. 3,2 Mio. €, mit personalwirtschaftlichen Maßnahmen in Höhe von 450.000 € und Verkäufen städtischer Grundstücke wird die Lücke finanziert, die durch die Rückzahlungsforderungen entstanden ist. Zu den vorgeschlagenen Einsparmaßnahmen gehören u.a. Zuschuss-Kürzungen von durchschnittlich 10 Prozent an Gruppen und Vereine, die Kürzungen bei Unterhaltungsmaßnahmen und Projekten im Straßenbau oder im Grünflächenbereich sowie Kürzungen beim Stadthallenzuschuss (50 000 €). Weitere finanzpolitische Umsteuerungsmaßnahmen sind in den kommenden Jahren unerlässlich. |
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