Haushalt 2002

Haushalt

Der städtische Haushalt ist gegliedert in zwei einzelne Haushalte: Vermögens- und Verwaltungshaushalt. Für beide müssen Ein- und Ausgaben prognostiziert werden, an die sich die Stadtverwaltung für das laufende Geschäftsjahr dann zu halten hat.

Hochbau, Verkehrswege (Instandsetzung, Neubau von Straßen ) und die Stadtentwässerung sind die größten Batzen im Vermögenshaushalt. Sie verschlingen dort beispielsweise mehr als 50 Prozent der anfallenden Kosten.

Die Einnahmen im Vermögenshaushalt 2002 setzen sich im wesentlichen aus
· Verkauf von Beteiligungsvermögen (73 Prozent)
· Investitionszuweisungen (9 %)
· Erlösen aus Verkäufen (8 %)
zusammen.

Große Posten im aktuellen Verwaltungshaushalt sind
· Personalausgaben (29 Prozent)
· Umlagen wie etwa Zahlungen an den Kreis (18 %)
· Kosten für Verwaltungs- und Betriebsaufwand (11 %).

Der Verwaltungshaushalt finanziert sich im wesentlichen aus Gemeindesteuern (31 %), dem Gemeindeanteil an Steuern (24 %), Zuweisungen, Gebühren und laufenden Betriebseinnahmen.

Kleines Haushalts - ABC

Der Städtische Haushalt. Für viele Bürger ein Buch mit sieben Siegeln - die Haushaltsdiskussion Böhmische Dörfer? Unser kleines Haushalts-ABC bringt Licht ins Dunkel.

Budgetierung:
Budgetierung ist ein neues Verfahren zur Steuerung kommunaler Haushalte. Im Rahmen der Budgetierung wird den Fachbereichen für einen konkreten Leistungsauftrag ein Ressourcenrahmen zur selbständigen Bewirtschaftung vorgegeben.

Finanzplanung und Investitionsprogramm:
Die Finanzplanung ist eine zukunftsorientierte, vollständige Zusammenstellung aller voraussichtlichen Ausgaben und der zur Finanzierung dieser Ausgaben erwarteten Einnahmen für die Zeit von 5 Jahren. Das Investitionsprogramm ist Bestandteil der 5jährigen Finanzplanung; es enthält alle im Haushaltsjahr und in den folgenden Planungsjahren vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit ihren Gesamtausgaben und zweckgebundenen Finanzierungsmitteln.

Haushaltsausgleich
Die Städte und Gemeinden sind gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, die einnahmen und Ausgaben sollen gleich hoch sein. Kann dieses Ziel nicht erreicht werden, muss die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt aufstellen.

Haushaltsplan
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr (Kalenderjahr) für die Erfüllung der städtischen aufgaben voraussichtlich eingehenden Einnahmen und die geplanten Ausgaben.
Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung gibt dem Haushaltsplan als Ortsrecht seine Rechtsverbindlichkeit. Mit der Haushaltssatzung werden die Gesamteinnahmen- und ausgaben des Haushalts, die Höhe der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen, der Höchstbetrag der Kassenkredite und die Hebesätze der Grund und Gewerbesteuern freigesetzt.

Kontrakthaushalt
Der Kontrakt ist eine verbindliche Zielabsprache für ein Haushaltsjahr und beinhaltet insbesondere die Festlegung von Leistungs- und Finanzzielen mit einer Berichterstattung über die tatsächlich erreichten Ziele.
Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt enthält alle Einnahmen und Ausgaben, die das Vermögen und die Schulden der Stadt verändern. Auf der Einnahmeseite sind u. a. die Erlöse aus Vermögensveräußerungen, Entnahmen aus Rücklagen und Einnahmen aus Krediten. Auf der Ausgabeseite sind u. a. die Haushaltsmittel für die städtischen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und für die Tilgung von aufgenommenen Krediten ausgewiesen.

Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt enthält alle laufenden Einnahmen wie Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge,) Entgelte, Zuweisungen (z.B. vom Land) und die laufenden Ausgaben wie Zinsen, Verwaltungs- und Betriebsausgaben, Personalkosten und Umlagen.

Zuführung an der Vermögenshaushalt
Einnahmen, die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigt werden, müssen dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Die Zuführung muss mindestens so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung von Krediten und die Kreditbeschaffungskosten gedeckt werden können. Es sollten darüber hinaus Mittel zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes erwirtschaftet werden

02.02.2002

Haushalt 2002 - die Fakten

In seiner Sitzung am 15.3.2002 hat der Rat der Stadt Gütersloh den Haushaltsplan für das aktuelle Rechnungsjahr beschlossen. Unter Vorsitz von Bürgermeisterin Maria Unger wurde ein Gesamtvolumen von 308,640 Mill. Euro festgelegt. 232,349 Mill. Euro entfallen davon auf den 'Verwaltungshaushalt', in dem vor allem die fortlaufenden Sach- und Personalausgaben erfasst werden. Der Vermögenshaushalt mit vorwiegend investiven Positionen schließt mit 76,291 Mill. Euro ab.

Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben bestimmt sich in diesem Jahr vor allem aus der Sondersituation durch den Verkauf von Anteilen an den Stadtwerken, die einen Erlös von 56,145 Mio. Euro in die Stadtkasse spülte, sowie aus den erkennbaren Verminderungen des Gewerbesteueraufkommens.

Größte Einnahmeposition bleibt im laufenden Jahr die Gewerbesteuer mit 42,6 Mio.Euro, gefolgt vom Gemeindeanteil an Landes- und Bundessteuern (39,8 Mio. Euro) und der Positon Gebühren/zweckgebundene Einnahmen (27,3 Mio. Euro).
Große Ausgabebatzen fließen in die Rücklagen (35,7 Mio. Euro), als Umlage an die Kreisverwaltung (30,3 Mio. Euro) und als Löhne und Gehälter an die städtischen Mitarbeiter (48 Mio. Euro). Für alle interessierten Bürger haben wir diese zentralen Finanzdaten in Tabellen zusammengefaßt und die auf die Einzelpositionen entfallenden Anteile grafisch aufgearbeitet.

Verwaltungshaushalt 2002 - Einnahmen in Mio. Euro

Grundsteuer
8,999
Gewerbesteuer
42,600
Sonstige kommunale Steuern
0,560
Gemeindeanteil an Steuern
39,804
Allgem. Finanzzuweisungen
9,762
Gebühren, zweckgeb. Einn.
27,337
lfd. Betriebseinnahmen
15,226
Gewinnanteile, Konzessionsabgaben
6,510
Kalk. Einnahmen
6,834
Zuführ. vom Vermögenshaushalt
5,736
Sonst. Einnahmen
3,277
Summe
166,645

Verwaltungshaushalt 2002 - Ausgaben in Mio. Euro

Personalausgaben
47,979
Unterhalt. d. Grundst. u. Gebäude
13,751
Verw. u. Betriebsaufwand
18,529
Zuweisungen u. Zuschüsse
14,890
Gewerbestuerumlage
12,120
Kreisumlage
30,340
Soziales u. Jugend
9,046
Zinsen
5,495
Sonstige Ausgaben
5,208
Kalkulat. Kosten
6,834
Zuführung an Vermögenhaush.
2,453
Summe
166,645

Vermögenshaushalt 2002 - Einnahmen in Mio. Euro

Zuführung vom Verwaltungshaushalt
2,453
Darlehnstilgungen
0,344
Entnahme der Rücklage
2,906
Veräußerungserlöse Beteiligung
56,145
Veräußerungserlöse Anlagevermögen
6,036
Investitionszuweisungen
7,206
Kredite
0
Beiträge
1,201
Summe
76,291

Vermögenshaushalt 2002 - Ausgaben in Mio. Euro

Investitionen im Schulbereich
5,671
Investitionen im Jugendbereich
0,922
Investitionen im Sportbereich
0,540
Investitionen für Kultur u. Bildung
0,757
Verkehrswege
3,485
Entwässerung
3,889
Grünflächen
0,891
Zuführung zum VerwaltungsHH
5,736
Tilgung v. Krediten
8,420
Gewährung v. Darlehn
0,259
Zuführung zur Rücklage
35,767
Erwerb von Vermögen
9,393
Zuschüsse f. Investitionen
0,561
Summe
76,291


Nachtragshaushalt 2002: Der Zeitplan

Eine Nachtragshaushaltssatzung ist gem § 80 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung (GO NW) zu erlassen, wenn ein erheblicher finanzieller Fehlbetrag entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Rat der Stadt Gütersloh hat dazu am 24.2.1995 konkretisiert, dass ein evtl auftretender Fehlbetrag dann als erheblich anzusehen ist, wenn er 3 % des Volumens des Verwaltungshaushalts beträgt oder überschreitet.

Beim aktuellen Haushalt mit einem Umfang von 166,645 Mio Euro im Verwaltungshaushalt wird diese 3-%-Grenze bei einer Veränderung um 4,999 Mio Euro überschritten. Der erwartete Fehlbetrag liegt bei etwa 10,732 Mio Euro und damit erheblich über dem Grenzwert.

Als Sofortmaßnahme können außerdem folgende Maßnahmen ergriffen werden:

1. Haushaltswirtschaftliche Sperre des Kämmerers gem § 28 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in Form eines gestaffelten Prozentsatzes
2. Haushaltswirtschaftliche Sperre des Rates gem § 80 Abs. 4 GO

Der Nachtragshaushalt wurde am 28.5.2002 in einer Sondersitzung des Rates eingebracht. Der folgende Zeitplan ist vorgesehen:

· 11.6.2002, 17.00 Uhr: Diskussion des Nachtragshaushaltes im Finanzausschuss
· 21.6.2002: Verabschiedung des Nachtragshaushaltes im Rat.

Im Anschluß an den Ratsbeschluß beraten die Geschäftsbereichsausschüsse über Veränderungen an den Zielen und Projekten auf Grund der gekürzten Budgetmittel.

Inhalt des Nachtragshaushaltsplanes

Pflichtbestandteile
1. Nachtragssatzung gem. Muster zur GemHVO
2. Gesamtplan mit der Zusammenfassung der Einnahmen/Ausgaben (Ziffer Teil A unseres HH-Planes)
3. Gesamtplan mit der Gruppierungsübersicht (Ziffer 2.1- Teil C)

Erhebliche Änderungen bei den Einnahmen u. Ausgaben - § 34 Abs. 1.Damit ist nicht zwangsläufig jede Veränderung gemeint. Kleinere Beträge könnten zusammengefasst werden. Die Kommentierung zu § 34 GemHVO nennt als Pflichtbestandteil "notwendige" Beträge mit dem Hinweis wie sich die einzelnen Ansätze verändern. Aus Gründen der Transparenz sollte daher jede Haushaltsstelle, die geändert wird, in den Nachtragsplan aufgenommen werden

Weitere BestandteileSollte die Ausgabeminderung dauerhaft sein, ergibt sich daraus auch eine Veränderung des Finanzplanes. Dieser müsste dann in den Nachtragshaushalt aufgenommen werden. Sofern Veränderungen im Vermögenshaushalt vorgenommen werden, ergeben sich daraus unter Umständen auch Auswirkungen im Investitionsprogramm.

25.04.2002

Nachtragshaushalt 2002 - so wird gespart

Mit der Einbringung dieses Nachtragshaushaltes sichert die Stadt Gütersloh angesichts von Gewerbesteuer - Rückzahlungsforderungen in Höhe von rund 15 Mio € ihre finanzielle Entscheidungsfreiheit. Die Finanzierung von rund 10,7 Mio Euro aus dem laufenden Haushalt 2002 heraus ist damit gelungen.

Mit Rücklageentnahmen in Höhe von 5,9 Mio. €, mit flächendeckenden Einsparungen im Verwaltungshaushalt von ca. 3,2 Mio. €, mit personalwirtschaftlichen Maßnahmen in Höhe von 450.000 € und Verkäufen städtischer Grundstücke wird die Lücke finanziert, die durch die Rückzahlungsforderungen entstanden ist. Zu den vorgeschlagenen Einsparmaßnahmen gehören u.a. Zuschuss-Kürzungen von durchschnittlich 10 Prozent an Gruppen und Vereine, die Kürzungen bei Unterhaltungsmaßnahmen und Projekten im Straßenbau oder im Grünflächenbereich sowie Kürzungen beim Stadthallenzuschuss (50 000 €).

Weitere finanzpolitische Umsteuerungsmaßnahmen sind in den kommenden Jahren unerlässlich.

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