Innenministerium Nordrhein-Westfalen

232 Bürgerbegehren seit 1994 in Nordrhein-Westfalen - Behrens: Aus kommunaler Praxis nicht mehr wegzudenken - Jede Kommune sollte dafür Satzung beschließen

Düsseldorf, 11.02.2003 Innenminister Dr. Fritz Behrens hat heute in Düsseldorf alle Kommunen aufgefordert, eine Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden zu beschließen. “Eine ganze Reihe von Städten und Gemeinden hat das bereits getan. Diesen lobenswerten Beispielen sollten nun alle Kommunen folgen. Das schafft Rechtssicherheit für die Menschen und für die Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden”, erklärte Behrens. “Über so wichtige Punkte wie Briefwahl oder die Zahl der Wahllokale sollten die Ratsmitglieder nicht erst dann streiten, wenn sie ein konkretes Bürgerbegehren auf dem Tisch liegen haben. Sie sollten dies vorher verbindlich klären.” Er wies darauf hin, dass der nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebund dazu eine Mustersatzung veröffentlicht habe. Diese ist auch über das Internetangebot des Innenministeriums abrufbar (www.im.nrw.de/bue/doks/mustersatzung.pdf).

Seit Einführung der neuen Kommunalverfassung in Nordrhein-Westfalen am 17.10.1994 wurden insgesamt 232 Bürgerbegehren auf den Weg gebracht. In 45 Fällen wurde dem Bürgerbegehren entsprochen. In 76 Fällen ist es zu einem Bürgerentscheid gekommen. “Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind ein wichtiges Instrument unmittelbarer Demokratie und aus der kommunalen Praxis nicht mehr wegzudenken”, erklärte Innenminister Dr. Fritz Behrens heute anlässlich der Bekanntgabe der aktuellen Statistik in Düsseldorf.

“ Die Menschen wollen auch außerhalb von Wahltagen in ihren eigenen Angelegenheiten mitbestimmen. Dazu haben wir ihnen ein gutes Werkzeug in die Hand gegeben”, meinte Behrens. Insgesamt setzten die Bürgerinnen und Bürger ihr Anliegen in rund 35 Prozent der erfassten Fälle ganz oder teilweise durch. “Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens haben also durchaus eine reelle Chance, Einfluss auf die Kommunalverwaltung und -politik zu nehmen”, sagte der Innenminister. Die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide befassten sich mit fast allen Themen der örtlichen Gemeinschaft. Die meisten Fälle bezogen sich auf Entscheidungen über

- Verkehrsangelegenheiten (49)

- Erholungs-, Freizeit-, Sportangelegenheiten (49)

- Wohnungs-, Bau- und Grundstücksangelegenheiten (48)

- Schulangelegenheiten (25) und

- Umwelt-, insbesondere Abfallentsorgungsangelegenheiten (24).

Durch den Bürgerentscheid können Bürgerinnen und Bürger in kommunalen Angelegenheiten an Stelle des Rates oder des Kreistages selbst entscheiden. Für den Erfolg eines Bürgerentscheids ist die Zustimmung von mindestens 20 % der Bürger erforderlich. Voraussetzung für einen Bürgerentscheid ist ein zulässiges Bürgerbegehren, also ein Antrag der Bürger an den Rat, dieser möge eine Abstimmung durch einen Bürgerentscheid zulassen. Ein Bürgerbegehren muss von 3 % (Städte über 500.000 Einwohner) bis zu 10% (Gemeinden bis zu 10.000 Einwohner) der Bürger unterschrieben sein.

“ Der Erfolg und die Akzeptanz von Bürgerbegehren setzt voraus, dass die Menschen, die sich an der Selbstverwaltung ihrer Stadt oder Gemeinde beteiligen wollen, dessen Möglichkeiten kennen und beurteilen können”, erklärte Behrens weiter. Deshalb hat das Innenministerium jetzt die bisher bekannte “Rechtssprechung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid” veröffentlicht. “Dieses Wissen hilft, in der Vergangenheit gemachte Fehler zu vermeiden. Damit steigen die Aussichten, ein zulässiges Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen, das nicht an Formalitäten scheitert. Das ist im Interesse der Demokratie und der Menschen”, betonte Behrens. Die Broschüre richtet sich nicht nur an alle Interessierten Bürgerinnen und Bürger, sondern kann auch von den Kommunen für die Beratung der Initiatoren eines Bürgerbegehrens herangezogen werden.

Mit der Reform der Gemeindeordnung von 1994 waren Bürgerbegehren und Bürgerentscheid als Instrumente der direkten Einflussnahme der Bürger auf das kommunale Geschehen eingeführt worden. Die Verwaltungsgerichte haben durch ihre Entscheidungen schnell Rechtssicherheit geschaffen. Die Broschüre baut auf diesem Erkenntnisprozess auf und stellt die Möglichkeiten von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid dar. “Um Enttäuschungen zu vermeiden, ist die Rechtsprechung auch zu den Grenzen der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide dargestellt”, erklärte Behrens.

Die Broschüre “Rechtsprechung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid” ist ebenso wie die aktualisierte Statistik zu diesem Thema unter www.im.nrw.de/aktuell abrufbar. Die Seite bietet auch nähere Informationen zu Rechtsgrundlagen und Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.

Übersicht Pressemeldungen 2001-03