Tagesordnung / Ergebnisse

zur 36. Sitzung des Rates der Stadt Gütersloh
Datum: 28.02.2003, 17.00 Uhr - Ende: 19.04 Uhr 

 
TOP

Beratungsgegenstand / Öffentliche Sitzung

   

1

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung

  Keine

2

Mitteilungen der Bürgermeisterin

  Keine

3

Umbesetzung von Gremien

3.1

Entsendung eines stellvertretenden Mitglieds in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Obere Lutter
  OK - Einstimmig

4

Änderung der Hauptsatzung: Änderung der Bekanntmachungsform für Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Gütersloh
  OK - Einstimmig

5

Umweltstiftung Gütersloh
  Der SPD-Antrag, den Vorsitz durch das Kuratorium wählen zu lassen, wurde mit den Stimmen von BfGT , CDU + GRÜNEN abgelehnt. Gewählt wurden die Ratsherren Piepenbrock (CDU), Kornfeld (GRÜNE) und KRÜMPELMANN (SPD). Mit Stimmen von BfGT , CDU + GRÜNEN wurde Herr Piepenbrock als Vorsitzender und Herr Kornfeld als Stellvertreter gewählt. Die anderen Fraktionen enthielten sich.

6.1

Projekt Aufgabenkritik / Haushaltskonsolidierung - siehe TOP-THEMA I
  BfGT , CDU + GRÜNE setzten sich gegen SPD, UWG und FDP durch. Den Vorsitz sowie die Moderation der Kommission übernimmt ein externer Sachverständiger. Die Bürgermeisterin übernimmt die Geschäfts- führung.

6.2

Verschiedene Anträge der CDU-Fraktion zum Haushalt 2003             siehe TOP-THEMA II
  Die Anträge wurden zurückgezogen

7

Bebauungsplan Nr. 6516 "Gewerbegebiet Hans-Böckler-Straße/Alter Westring" (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65)
1. Prüfung der Stellungnahmen und Anregungen
2. Satzungsbeschluss
  OK gegen die Stimmen der BfGT 

8

Änderungs-Bebauungsplan Nr. 10515 Avenwedder Straße/Ecke Alte Osnabrücker Straße im Ortsteil Avenwedde (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 105)
1. Feststellung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung
2. Prüfung der Stellungnahmen
3. Satzungsbeschluss
  OK - Einstimmig
9
Änderung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 162 "Holler Straße" vom 06.11.2000
  OK - Einstimmig
10
Fragen der Ratsmitglieder gemäß § 18 der Geschäftsordnung
  Siehe  http://www.bfgt.de/anfragen.htm
 
Die Top’s der NICHTÖFFENTLICHEN Sitzung sind aus verständlichen Gründen nicht aufgeführt. SIE möchten mehr über die o.a. Sitzung erfahren? Kein Problem ! Selbstverständlich stellt Ihnen die BfGT auch die Vorlagen, Berichte und Informationen aus der o.a. Sitzung zur Verfügung. Ebenfalls können Sie das Protokoll bei uns anfordern. Rufen SIE uns an. Sollten SIE Vorschläge und Anregungen zu diesen Themen haben - schicken SIE uns eine e-Mail oder rufen SIE uns an. Schreiben SIE uns, worum sich die BfGT kümmern soll und welches Thema wir in IHREM Interesse anpacken sollen. Alles können wir schließlich auch nicht wissen... Wir sind für SIE da, wenn SIE uns brauchen !
 
nächste RATSSITZUNG:  28. März 2003
TOP-THEMA I     

CDU Antrag zur Gründung einer Kommission zur Haushaltssicherung und Organisationsüberprüfung

1. Rat und Verwaltung der Stadt Gütersloh gründen eine Kommission zur Haushaltssicherung und Organisationsüberprüfung. 

2. Aufgabe der Kommission ist es, dem Rat der Stadt Gütersloh bis zum 31.10.2003 Vorschläge zur Haushalts- und Struktursicherung, insbesondere unter Berücksichtigung folgender Fragestellungen vorzulegen:

a) Kostenreduzierung

In welchen Bereichen kommunaler Selbstverwaltung in Gütersloh lassen sich
Kosten durch effizientere Gestaltung von Verwaltungsabläufen, Ausnutzung von

Synergieeffekten, Änderung von Organisationsabläufen o.ä. reduzieren? e 2::

b) Aufgabenkritik und Entbürokratisierung

Weiche Bereiche kommunaler Selbstverwaltung in Gütersloh können von
privaten oder anderen öffentlichen Trägern übernommen werden? In welchen Bereichen ist ein Verzicht oder eine Beschränkung bislang von der Stadt Gütersloh übernommener Aufgaben unter Wahrung von Pflicht- und Kernaufgaben öffentlicher Daseinsvorsorge möglich?

c) Prioritäten kommunaler Leistungen und Investitionen

Weiche kommunalen Leistungen und Investitionen in Gütersloh sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen realisierbar? Welche Entscheidungsspielräume verbleiben der Politik?

3. Der Kommission gehören 5 Vertreter des Rates der Stadt, die Bürgermeisterin und 4 Vertreter der Verwaltung der Stadt Gütersloh an.

4. Die Vertreter des Rates - und jeweils ein persönlicher Vertreter - werden aus der Mitte des Rates vom Rat gewählt. Die Vertreter der Verwaltung werden vom Verwaltungsvorstand benannt.

5. Die Kommission wird von der Bürgermeisterin unverzüglich zu ihrer konstituierenden Sitzung einberufen. In der konstituierenden Sitzung beschließt die Kommission einvernehmlich über

a) die Kooptation von maximal 3 externen Beratern aus der Gütersloher
Wirtschaft,

b) die Kooptation einer geeigneten Persönlichkeit, die den Vorsitz der Kommission und die Moderation der Diskussion übernimmt.

6. Die Kommission tagt in nichtöffentlicher Sitzung. Sie berichtet dem Hauptausschuss und/oder dem Rat der Stadt Gütersloh.

Begründung:

Die finanzielle Ausstattung der Kommunen ist unzureichend. Immer mehr Aufgaben und Kosten wurden Städten und Gemeinden per Gesetz aufgebürdet. Handlungsspielräume schwinden. Mehr als die Hälfte aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen befinden sich auf dem Weg in die Haushaltssicherung. Ein - nach Auffassung der CDU - verfassungswidriger und unhaltbarer Zustand.

Allerdings: Ein Teil der Probleme ist hausgemacht: Wir alle haben über unsere Verhält-
nisse gelebt. Kommunen haben Aufgaben auch freiwillig an sich gezogen, Begehrlich- 
keiten und Ansprüche geweckt. Gütersloh ist keine Diaspora im Kontext einer hochentwickelten - um nicht zu sagen: aufgeblähten - kommunalen Selbstverwaltung.

Spätestens seit dem vergangenen Jahr ist jedem klar, dass auch in Gütersloh sprudelnde Einnahmen nicht mehr den Blick auf notwendige Strukturveränderungen, Kostenreduzierungen und eine freiwillige Reduzierung öffentlicher Aufgaben verstellen dürfen. Trotzdem gelingt es Politik und Verwaltung (bislang) nicht, ein langfristiges Konzept zur Haushalts- und Struktursicherung auf den Weg zu bringen. Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2003 kompensiert Einnahmerückgänge im wesentlichen durch Steuererhöhungen. Eine fatale Entwicklung.

Der Politik - abhängig von Mehrheiten und allzu oft unter dem Druck öffentlicher - oder veröffentlichter Meinungen fällt es schwer, notwendige Strukturveränderungen durchzusetzen. Nach Auffassung der CDU-Fraktion sind Kostenreduzierungen und Strukturveränderungen auch in Gütersloh zwingend erforderlich, wenn wir den kommunalen Haushalt mittelfristig sichern und Gestaltungsspielraum für unsere Bürgerinnen und Bürger erhalten wollen. Politik und Verwaltung muss sich einer Aufgabenkritik stellen und Prioritäten setzen. Steuer- und Abgabenerhöhungen sind auf Dauer keine Lösung.

Verwaltung und Politik sollten sich deshalb an einen Tisch setzen, um im Konsens Vorschläge zu den im Antrag genannten Fragestellungen zu erarbeiten. Im Interesse einer Optimierung der Arbeit der Kommission sollte diese geeignete externe Berater aus dem Kreis der Gütersloher Wirtschaft gewinnen und die Moderation einer geeigneten (externen) Persönlichkeit übertragen.

Eine unabhängige Kommission, in der sich Politik und Verwaltung repräsentiert sehen, und die den Sachverstand externer Berater einbezieht, hat die Chance, im Konsens Lösungs- und Entscheidungsvorschläge zu erarbeiten, die mittel- und langfristig dem Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger dienen. Diese Chance gilt es schnellstmöglich zu nutzen.

Projekt Aufgabenkritik / Haushaltskonsolidierung (Verwaltungsvorschlag)

Der Rat stimmt dem vorgelegten Konzept zum Projekt "Aufgabenkritik / Haushaltskonsolidierung der Stadt Gütersloh" zu und beauftragt die Verwaltung, unmittelbar mit der Umsetzung zu beginnen.

Sachverhalt:

1. Ausgangslage

Die aktuelle Situation zwingt die Gemeinden, vielfältige Maßnahmen zum Ausgleich ihrer Haushalte zu ergreifen. Selbst weit reichende Einsparungen und Kürzungen, die aus der aktuellen Finanzlage der Kommune abgeleitet sind, schaffen nicht unbedingt eine nachhaltige Konsolidierung des Haushalts.

Durch das sich mittelfristig weiter verschärfende Missverhältnis zwischen Einnahme- und Ausgabeseite besteht daher die Notwendigkeit, zu einer grundsätzlichen Überprüfung der Aufgaben und des Leistungsspektrums zu kommen, um eine auch unter ungünstigen Bedingungen solide zu finanzierende Haushaltsstruktur zu erreichen.

Der Verwaltungsvorstand hat sich damit befasst, ein Projekt zur Haushaltskonsolidierung zu starten und einen Arbeitsauftrag für eine flächendeckende Aufgabenkritik der Gesamtverwaltung auszusprechen. Die CDU-Fraktion hat mit Datum vom 14.02.2003 einen Antrag vorgelegt, der in dieselbe Richtung zielt. Weitere Fraktionen haben sich in diesem Sinne geäußert. Daraus ergibt sich für Politik und Verwaltung die Chance, unabhängig von den Implikationen eines konkreten Beratungsverfahrens zum Haushaltsplan ein vertrauensvolles, gemeinsam verantwortetes Prüfen und Handeln zu ermöglichen. Damit verbindet sich nicht zuletzt die Hoffnung auf künftig vereinfachte Haushaltsplanberatungen.

2. Zielvorgabe

Ziel des Projektes ist eine nachhaltige, zukunftsweisende Haushaltskonsolidierung. Der Aufgaben- und Leistungskatalog der Stadt Gütersloh wird neu aufgestellt, so dass die Verwaltung damit unabhängiger von akut eintretenden Verschlechterungen der Einnahmeseite wird. Die Einbindung bürgerschaftlichen Engagements in Teilbereichen des kommunalen Leistungsspektrum wird forciert.

3. Definition der Aufgabenstellung

Es wird eine flächendeckende Aufgabenkritik in allen Geschäfts- und Fachbereichen der Verwaltung durchgeführt. Es wird ein Katalog von Maßnahmenvorschlägen erarbeitet, der sich an einem Einsparziel orientieren muss. Dieses Einsparziel dient als Referenzbetrag und liegt deutlich über der Vorgabe, die zum Ausgleich des Haushaltes 2004 zu erbringen ist. Dadurch wird dem Rat die Möglichkeit gegeben, aus einem Spektrum von Maßnahmen nach politischer Gewichtung auszuwählen, ohne dass das Ziel einer nachhaltigen Konsolidierung dadurch verfehlt wird.

Die Maßnahmenliste führt auf, bei welchen Produkten und Ausgaben Einsparungen in weicher Höhe und mit welchen Auswirkungen vorgenommen werden könnten. Dabei wird unterschieden nach Leistungen, die notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben sind Hier wird der Standard der Leistungserbringung untersucht. Mögliche Reduzierungen werden mit Blick auf ihre finanziellen und personellen Auswirkungen sowie aus der Sicht des Bürgers dargestellt.

Leistungen, zu deren Erbringung eine Entscheidungsfreiheit der Kommune besteht (sog. freiwillige Leistungen) Hier wird untersucht, welche finanziellen und personellen Konsequenzen mit Streichung oder Minderung der Leistung verbunden wären. Die Auswirkungen auf die Bürger werden berücksichtigt und eingeschätzt.

Es wird dargestellt, welcher Aufgabenträger in Zukunft weiche Leistung zu weichen Bedingungen erbringt. Effekte zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und zur rationellen Organisation der Leistungserbringung werden erarbeitet.

Die Maßnahmenliste enthält eine ungefilterte Sammlung von Vorschlägen. "Good-practice" Beispiele anderer Kommunen werden ermittelt und ausgewertet.

4. Organisation

Zur Durchführung des Projektes werden eine Steuerungsgruppe und eine Arbeitsgruppe
gegründet. 

Der Steuerungsgruppe gehören Mitglieder des Verwaltungsvorstandes (Bürgermeisterin, Kämmerer, Geschäftsbereichsleiter) und des Rates (Vorsitzende aller Fraktionen oder ein von ihnen benannter Vertreter) an. Den Vorsitz führt die Bürgermeisterin. Als weiteres Mitglied der Steuerungsgruppe wird ein externer Berater berufen, der über umfangreiche Kenntnisse in kommunaler Verwaltung und Finanzwirtschaft verfügt und den Arbeitsprozess moderierend begleitet. Die Steuerungsgruppe diskutiert die Vorschläge der Arbeitsgruppe und versieht sie mit priorisierenden Empfehlungen für die Beratung und Beschlussfassung im Rat und seinen Ausschüssen. Die Steuerungsgruppe beruft evtl. weitere externe Personen mit einschlägigem Sachverstand und beschließt über Formen der Bürgerbeteiligung am Projekt. 

An der Arbeitsgruppe sind die Fachbereiche Zentrale Steuerung, Verwaltungsservice,
Rechnungsprüfung, Finanzen, Zentrale Öffentlichkeitsarbeit, Gleichstellungsstelle und Bürodes Rates und der Bürgermeisterin beteiligt. Um eine frühzeitige Mitarbeiterbeteiligung sicher zu stellen, wird der Personalrat ebenfalls eingebunden. Die Leitung der Arbeitsgruppe liegt bei der Bürgermeisterin.
Die Arbeitsgruppe führt Befragungen und Interviews bei den Geschäfts- und Fachbereichen durch, nimmt Vorschläge auf und erarbeitet eigene Optionen. Sie ist im engen Benehmen mit den Fachbereichen tätig und kann mit ihnen in begrenztem Umfang Aufträge zur Bearbeitung einzelner Themen vereinbaren. Die Arbeitsgruppe erstellt die unter Pkt. 3 genannte Maßnahmenliste und bereitet die Diskussi6n und Bewertung der Vorschläge durch die Steuerungsgruppe vor.

5. Zeitplan

Projektstart soll im März 2003 sein. Die Dauer soll nach Möglichkeit sechs Monate nicht
übersteigen, damit Ergebnisse bereits für die Einbringung und Beratung des Haushaltes 2004 zur Verfügung stehen. 

Wortbeitrag der BfGTFraktion:

Die BfGT Fraktion tendiert zum CDU-Antrag, der eine Kommission vorschlägt, die im Gegensatz zum Verwaltungsvorschlag straff organisiert und mit wesentlich weniger Mitgliedern besetzt ist. Diese Zusammensetzung garantiert zudem ein unabhängiges und effektiveres Arbeiten. 

Nicht einverstanden sind wir jedoch, dass nur 5 Mitglieder des Rates vertreten sein sollen. An einer ungeschminkten und tabulosen Haushaltskonsolidierung sollten alle Fraktionen beteiligt sein. Externe Berater aus Gütersloher Wirtschaftskreisen halten wir in der Anfangsphase für „fehl in der Runde“. Erst nach Ausarbeitung der Vorschläge sollten diese einem unabhängigen Gremium warum nicht der bereits vorhandene Beirat zur Wirtschaftsförderung) vorgestellt werden.

Der Vorschlag der Verwaltung ist uns zu umfangreich, die Besetzung des Gremiums zu groß. Wir sollten uns auch kein Einsparziel in einer bestimmten Höhe setzen, sondern darüber nachdenken, welche Leistungen beibehalten sollen und welche gekürzt werden können. Danach können wir unter dem Strich ausrechnen, ob wir noch weitere Maßnahmen ergreifen müssen oder unsere Vorschläge ausreichen. Die Steuergruppe sollte nicht unter dem Vorsitz der Bürgermeisterin geführt werden. In den Vorgesprächen sprachen wir von einem externen Moderator, der auch die Sitzungen führen und leiten sollte. Diese Gruppe sollte eigenständige Vorschläge ausarbeiten und nicht, wie es die Verwaltung vorschlägt, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe diskutieren. In der letzten Phase könnten z.B. die Ergebnisse beider Gruppen gegenübergestellt und auch zusammengefasst werden, um sie gemeinsam mit den externen Beratern aus der Gütersloher Wirtschaft zu erörtern.

Die Zusammensetzung der „Arbeitsgruppe Verwaltung“ ist Aufgabe derselben. 

Der Kompromissvorschlag lautete wie folgt:

Zur Haushaltskonsolidierung und Aufgabenkritik in der Stadt Gütersloh wird eine Steuerungsgruppe eingerichtet. Sie besteht aus je einem Vertreter aller 6 Ratsfraktionen, den Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes und einem externen, fachkompetenten Berater. Sachkundige "Dritte" können bei Bedarf hinzugezogen werden.

Die Geschäftsführung der Steuerungsgruppe obliegt der Bürgermeisterin, die fachliche Leitung wird von dem externen Berater wahrgenommen.

Die Mitglieder der Steuerungsgruppe verständigen sich auf die Auswahl des externen Beraters.

Ziele, Aufgaben und Zeitplan ergeben sich aus dem Antrag der CDU-Fraktion und dem Verwaltungsvorschlag. Die Steuerungsgruppe entwickelt eigene Vorschläge und kann durch die Bürgermeisterin Arbeitsaufträge an die Verwaltung erteilt.

Die CDU lehnte den Kompromissvorschlag kurz vor der Sitzung ab. BÜNDNIS 90/GRÜNE und BfGT beantragen deshalb gemeinschaftlich:

Der fachliche Vorsitz wird von einem externen Berater wahrgenommen. 

Die CDU ergänzte:

Der fachliche Vorsitz und die Moderation wird von einem externen Berater wahrgenommen. 

Der Antrag wurde von BfGT,CDU und BÜNDNIS 90/GRÜNE gegen die Stimmen von SPD, UWG und FDP angenommen.

TOP-THEMA II  

Verschiedene Anträge der CDU-Fraktion zum Haushalt 2003 

1. Änderung des Haushaltsplanentwurfs 2003 im Bereich "Personalausgaben"

Die von der Bürgermeisterin in der Vorlage 00053/2003 vom 28.1.2003 dargelegten
Einsparungen im Personalausgabenbereich sind zu verwirklichen. Zusätzlich zu den
möglichen Einsparungen durch Altersfluktuation und Stellenwechsel sind weitere
Einsparungen bis zu einer Höhe von mindestens 5oo.ooo Euro in der Haushaltsstelle
02200011691 einzustellen. 

Begründung:

In Zeiten schwieriger Haushaltslage ist es Aufgabe des Rates der Stadt Gütersloh, die Personalausgaben zu reduzieren. Aufgabe der Verwaltung ist es, diesen Beschluss mit personalwirtschaftlichen Maßnahmen und Nichteinstellung von Arbeitskräften, u. a. auch im Bereich von Teilzeitkräften und befristeten Arbeitsverhältnissen, umzusetzen. Es ist darüber hinaus nicht auszuschließen, alle tarifrechtlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, nicht zuletzt Beschäftigungssicherungsverträge zu vereinbaren. Im Nachtragshaushalt 2002 hat die Verwaltung personalwirtschaftliche Maßnahmen ergriffen, die zu einer feststellbaren Reduzierung der Personalkosten führten. Diese Ergebnisse sind fortzusetzen und die Bemühungen sind zu intensivieren, weil die im Haushaltsplanentwurf 2003 vorgesehene Steigerung der Personalkosten in Höhe von insgesamt 1,9 Mio. Euro nicht zu finanzieren ist.

2. Übertragung der Stadthalle auf die neu zu gründende Holding- und Führungs-GmbH der Stadt Gütersloh 

Die Stadt Gütersloh gründet unverzüglich eine ihr voll gehörende Kapitalgesellschaft in der Rechtsforrn der GmbH mit der Firma "Holding- und Führungs GmbH Stadt Gütersloh. Unmittelbar nach notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrages überträgt die Stadt Gütersloh die Stadthalle mit allen Aktiva und Passiva auf diese neugegründete GmbH als Sacheinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten.

Begründung:

Die wirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt Gütersloh sind für die Zukunft in einer Gesellschaft zu bündeln und nach betriebswirtschaftlichen Vorgaben einheitlich zu führen. Im Rahmen der hier beantragten Lösung ist der städtische Eigenbetrieb als erster Schritt aus dem Vermögen der Stadt auszugliedern. Als nächster Schritt kann die Beteiligung an der Stadtwerke Gütersloh GmbH übertragen werden. Die Sacheinlage des Eigenbetriebes Stadthalle ist rechtzeitig in 2oo3 in rechtlich zulässiger Weise mit handelsrechtlicher und steuerlicher Wirkung ab 1. 1.2003 in die GmbH einzubringen. Aus diesem Grund sind aus dem städtischen Verwaltungshaushalt in 2003 keine Badzuschüsse mehr zu leisten und auch nicht einzuplanen. Die im Haushalt für 2003 als Bareinnahme enthaltene Dividende der Stadtwerke für das Geschäftsjahr 2002 in Höhe von 1 Mio. Euro bleibt der Stadt erhalten, so dass hier für das Haushaltsjahr 2003 eine echte Entlastung eintritt.

3. Kommunale Haushaltssystematik für 2002 und 2003

Für das Rechnungsergebnis des Jahresabschlusses 2002 der Stadt Gütersloh und für den Haushaltsplanentwurf des Jahres 2003 sind die städtischen Ingenieurleistungen insoweit aus dem Verwaltungshaushalt herauszunehmen und im Vermögenshaushalt einzustellen, als sie wie investive Ausgaben zu behandeln sind.

Aktivierung von Eigenleistungen

Begründung:

Die grundsätzliche Vermögenswirksamkeit von Bauleistungen, die von der Stadt selbst erbracht werden, insbesondere die Kosten der Planung und Bauleitung für eigenes Personal, aber auch die Leistungen der Hilfsbetriebe (Bauhof, Fuhrpark usw.) , erfordert eine Abrechnung wie Investitionen. Der Innenminister NRW hat mit Schreiben vom 14.12.2001 die Zulässigkeit dieser Änderung der Verrechnung von Eigenleistungen ausdrücklich gebilligt. Es heißt dort u.a. wörtlich: "Im Zusammenhang mit der o.a. Regelung werden konsumtive Ausgaben teilweise wie investive Ausgaben behandelt. Es kann jedoch wegen des engen Anwendungsbereiches und der grundsätzlichen Vermögenswirksamkeit von Baumaßnahmen hingenommen werden, dass z.B. Personalausgaben teilweise und mittelbar durch Kredite finanziert werden bzw. in die Ermittlung des Kreditbedarfs-Deckung der Investitionsausgaben einfließen. Diese Änderung der Haushaltssystematik unterstützt wesentlich die Deckung des im Finanzausschuss am 11.2.2003 vorgelegten Minusbetrages und steht für die Verbesserung des Verwaltungshaushaltes 2003 zur Verfügung.

4. Vereinnahmung der Schulpauschalen im Verwaltungshaushalt 2002 

Die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2002 ist in der Darstellung von Verwaltungs- und Vermögenshaushalt so vorzunehmen, dass die sog. Schulpauschale in 2002 vollständig aus dem Verwaltungshaushalt herausgenommen und in den Vermögenshaushalt eingestellt wird.

Begründung:

Die von der Verwaltung bereits vorgeschlagene Maßnahme für 2003 ist deshalb vollständig bereits für 2002 vorzunehmen, weil dadurch &'e' höhere Rücklagenbildung in 2002 möglich ist, die zur Deckung des Verwaltungshaushaltes 2003 heranzuziehen ist. Diese Vorgehensweise trägt dazu bei, alle vermögenswirksamen Ausgaben wie bereits dargelegt bei der Behandlung der zu aktivierenden Eigenleistungen aus dem Verwaltungshaushalt herauszuhalten.

5. Stadtbibliothek Gütersloh GmbH

Der Rat der Stadt Gütersloh beauftragt die Bürgermeisterin und den Vorsitzenden des
Beirates der Stadtbibliothek Gütersloh GmbH, unverzüglich Verhandlungen mit dem
Hause Bertelsmann aufzunehmen, um eine Neuordnung der Gesellschafterverhältnisse der
Stadtbibliothek Gütersloh GmbH zu erreichen.

Begründung:

Es ist weiterer Schaden von der wichtigen kommunalen Aufgabe des Betriebes einer
Stadtbibliothek abzuwenden. Die Subventionen für die kulturellen Aufgaben und für die
Stadtbibliothek sind weiter zu reduzieren, und zwar schon für das Jahr 2003. Die
Kürzung der im Haushaltsplan der Stadt für 2003 vorzusehenden Barzuschüsse hat die
Geschäftsführung der GmbH umzusetzen. Der Erfolg dieser Entscheidung zeigt sich am
Ende des Jahres 2003, notfalls ist bei teilweise Misslingen ein Verlustausweis für 2003
Vortrag dann auf das neue Jahr 2004 nicht zu vermeiden, aber auch hinnehmbar.
Ziel der Neuordnung der vertraglichen Gesellschaftervereinbarungen muss die
Konzentration auf die finanzierbaren Kernaufgaben der Bibliothek sein. Außerdem: der
Grundsatz: Wer zahlt, hat auch die Entscheidungskompetenz, muss gültig werden.

6. Änderung des Haushaltsplanentwurfs 2003

Gruppenübersicht "Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand"
Der Ansatz für den gesamten sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand für das
Haushaltsjahr 2003 ist um 5 % insgesamt in den Gruppen-Nummern 50-66 zu kürzen.

Begründung:

Die in 2003 von der Verwaltung umzusetzende Kürzung aller Ausgaben bei den Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen erfordert ein Programm, das in einzelnen Fachbereichen höhere, in anderen Fachbereichen niedrigere als durchschnittliche Reduzierungen erfordert. Die mittelfristige Neuorientierung und Aufgabendefinition flir den gesamten Aufgabenbereich der Stadtverwaltung im Sinne einer Erfüllung in den Kernbereichen und den sonstigen bürger- bzw. kundenorientierten Dienstleistungen wird in einem gesonderten Antrag Gegenstand der Beratungen sein. Hierzu soll eine Kommission zur Organisationsstruktur und Haushaltskonsolidierung eingesetzt werden. Es ist Aufgabe der Verwaltungsleitung, gemeinsam, mit den Fachbereichsleitern die Prioritäten zu entwickeln, um dieses pauschal festzusetzende Kürzungsgebot umzusetzen. Festzuhalten ist, dass in diesen Kürzungsvorschlag nicht einbezogen sind die Mieten und Pachten, die gesondert zu behandelnden Schülerbeförderungskosten, die Zuschüsse an Dritte u.ä. Nicht zu verkennen ist, dass insbesondere die Ansätze und Haushaltsstellen ins Visier zu nehmen sind, bei denen bisher keine Kürzungen vorgenommen wurden bzw. bei denen die von der Verwaltungsleitung vorgeschlagenen Ansätze für 2003 noch über denen der Jahre 2001 bzw. 2002,liegen. Besonderes Augenmerk ist u.a. auf die Grundstücks- / Bewirtschaftungskosten sowie die Kosten fürr die Bewirtschaftung der Park- und Gartenanlagen zu richten.

7. Schulbibliothekarische Zuschüsse 

Die Ansätze im Haushaltsplanentwurf 2003 für die schulbibliothekarische Arbeit an einigen Gütersloher Schulen in den Haushaltsstellen 35200007160 bisher 100.000 Euro und 35200007161 bisher 134.000 Euro sind über eine mehrjährigen Zeitplan auf Null zurückzufahren. Für das Haushaltsjahr 2003 sind als erster Einstieg , bezogen auf die beiden vorgenannten Haushaltsstellen, insgesamt 40.000 Euro zu reduzieren.

Begründung:

Die schulbibliothekarische Facharbeit in allen Gütersloher Schulen ist, so wichtig sie
zweifelsohne ist, auf die Dauer nicht mehr nach dem bisherigen Konzept aus
allgemeinen kommunalen Haushaltsmitteln zu subventionieren. Trotz aller Kritik, die
Ernst zu nehmen ist, muss dennoch mit gleichen Maßstäben für die Zukunft geurteilt
werden. Im gesamten schulpädagogischen Bereich werden nach den
Finanzierungsregeln im Lande NRW die Personalkosten vom Land, nicht von der
Kommune bezahlt. Auf Dauer muss die schulbibliothekarische Arbeit vor Ort, soweit -
Schüler und Eltern nicht die Stadtbibliothek stationär in Anspruch nehmen können,
durch die Zusammenarbeit der Fördervereine, der Kollegien und der Eltern geleistet 
werden.

Wortbeitrag der BfGTFraktion:

Die BfGT Fraktion lehnt den Antrag der CDU im Gesamten ab.

Die vorgeschlagenen Punkte sind nicht neu und zum Teil bereits in den dafür zuständigen Fachausschüssen erörtert und diskutiert worden.

Ausführlich wurde auch im letzten HA das Thema der Personalausgaben besprochen. 11 Stellen wurden gestrichen, eine weitere Streichung wurde im letzten Umweltausschuss beschlossen. Insgesamt sparen wir – ohne Kostenübernahme durch den Kreis – ca. 500.000 €  ein. Die Verwaltung erstellte zudem eine entsprechende Vorlage, in der weitere Einsparungen in Höhe von

190.000 € für umsetzbar aufgezeigt wurden. Die Vorlage hat uns überzeugt, die Verwaltung sollte die Vorschläge jetzt auch realisieren. Das ist der erste Schritt. Über weitere Einsparungen in diesem Bereich wird demnächst die Kommission beraten.

Stadthalle und Holding- und Führungs GmbH. Auch hierüber wurde im letzten HA debattiert. Unseres Wissens nach einigten wir uns – mit Zustimmung der CDU – darauf, dass die Verwaltung einen Prüfauftrag erhält, um uns mit weiteren Informationen zu versorgen.

Kommunale Haushaltssystematik – am 11.03. tagt der Finanzausschuss, dort sitzen auch die Fachleute, die sich mit der Thematik auseinandersetzen sollten. Das angesprochene Schreiben des Innenministers ist uns nicht bekannt – wir sind leider nicht im Verteiler. Aus diesem Grunde ist auch nicht zu erkennen, ob das von der CDU erwähnte Zitat nicht aus dem Zusammenhang genommen worden ist.

Vereinnahmung der Schulpauschalen. Erst wird harsche Kritik – zu Recht übrigens - an dem Verhalten des Kämmerers geübt und dann wollen sie im Umkehrschluss seinen Taten folgen. Irgendwie nicht ganz nachzuvollziehen.

„Die Subventionen für die kulturellen Aufgaben und für die Stadtbibliothek sind weiter zu reduzieren und zwar schon für das Jahr 2003“. Nicht mit der BfGT, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion. Am 04.03. treffen sich auf unseren Vorschlag Vertreter der Fraktionen mit der Stiftung, um über die weitere Zukunft der Stadtbibliothek sowie die weitere Zusammenarbeit mit dem Gesellschafter zu beraten. Durch ihren Antrag unterlaufen Sie diese Gespräche. Es wäre im Sinne aller Beteiligten besser gewesen, diesen Punkt in Ihrem Papier nicht erst zu erwähnen. Sie erinnern sich bestimmt auch daran, dass die SPD den Kürzungsantrag zurückgezogen und die CDU mit der Übernahme des Antrags im Beirat gescheitert ist.  

Änderungen im Haushaltsplanentwurf 2003. Interessant – warum haben Sie die Vorschläge der erst abgelehnt, wenn Sie jetzt sogar 5% pauschal kürzen wollen. Unserer Meinung nach gehören diese Kürzungsvorschläge jedoch ebenfalls in die zuständigen Fachausschüsse. Die mittelfristige Neuorientierung und Aufgabendefinition wird doch bestimmt auch ein Bestandteil unserer gemeinsamen Arbeit in der Kommission sein, oder  

Letzter Punkt die schulbibliothekarischen Zuschüsse. Auch wenn Sie die Mittel als „ersten Einstieg“ jetzt nur noch um 40.000 € reduzieren wollen – es sind 40.000 € zu viel, die Sie streichen wollen. Die Stellungnahme der BfGT erhalten Sie im ebenfalls dafür zuständigen Ausschuss am 04.03.

Auch alle anderen Faktionen sprachen sich deutlich gegen die CDU-Vorschläge aus. Um sich nicht einer Abstimmungsniederlage beugen zu müssen, zog die CDU den Antrag zurück.