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Tagesordnung zur 11. Sitzung des Rates der Stadt Gütersloh Ort: Ratssitzungssaal Raum-Nr. 705, Berliner Str. 70, 33330 Gütersloh Datum: 29.09.2000, 17.00 Uhr |
TOP |
Beratungsgegenstand / Öffentliche_Sitzung |
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Einwendungen gegen die Niederschnft der letzten Sitzung |
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Mitteilungen der Bürgermeisterin |
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Entsendung von Vertretern der Stadt in verschiedene Gremien |
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OK einstimmig |
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4 |
Beantragung überplanmäßiger Mittel bei den Leistungen nach dem AsyIbewerberleistungsgesetz As IbLG |
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OK einstimmig |
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Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 1999 der Stadthalle Gütersloh |
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OK einstimmig |
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6 |
Bildung eines Schulbezirks für die neue Grundschule am Schulstandort ,,Neuenkirchener Straße" |
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OK einstimmig |
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7 |
Änderunq der Hauptsatzunq |
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OK einstimmig |
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8 |
Änderung und Neufassung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes der Stadt Gütersloh und des Kreises Gütersloh |
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OK einstimmig |
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9 |
Änderung der Technischen Entwässerungssatzung, Anpassung der Satzung an novellierte Gesetzgebung und veränderte Struktur in der Verwaltung (IV. Nachtragssatzung) |
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OK einstimmig |
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Leistung zur Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ |
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OK einstimmig / 5 enthaltungen der CDU-fraktion |
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11 |
Bebauungsplan Nr.24 C/1 ,,Blumenstraße" (1. Änderung B-Plan Nr.24 C) hier; 1 Abwägung der Anregungen aus der Anhörung/ Auslegung 2.Satzungsbeschluss |
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OK einstimmig |
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Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 30.08.2000: Errichtung eines neuen Theaters am alten Theaterstandort in Gütersloh (TOP-THEMA) |
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antrag gegen die stimmen der CDU-fraktion vertrag auf dezember |
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Resolution zur zivilien Nutzung des Flughafens Gütersloh (TOP-THEMA) |
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antrag seitens der verwaltung zurückgezogen |
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Fragen der Ratsmitglieder gemäß § 18 der Geschäftsordnung |
| TOP-THEMEN 29.09.2000 |
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12 |
Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 30.08.2000: Errichtung eines neuen Theaters am alten Theaterstandort in Gütersloh |
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MEINUNG / STELLUNGNAHME der BfGT Die BfGT begrüßt den Schritt der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Antrag zum Thema Theaterneubau jetzt, d.h. vor Eintritt in die Haushaltsberatungen für das Jahr 2001 auf die Tagesordnung zu bringen und in der Frage Theaterneubau ja oder nein eine Klärung herbeizuführen. Dennoch werden wir dem vorliegenden Antrag aus folgenden Gründen nicht zustimmen: In dem Antrag wird als erstes gefordert, „Der Rat möge beschließen, ein neues Theater [...] zu errichten“. Im Folgenden wird dann gefordert, Konzepte zur Finanzierung zeitnah vorzulegen. Aus Sicht der BfGT wird hier der zweite Schritt vor dem ersten getan. Wir halten es für zwingend erforderlich bei einem gesteckten Kostenrahmen von 50 Millionen DM zu allererst ein realistisches Finanzierungskonzept vorzulegen, das auch alle Möglichkeiten einer privaten Finanzierung mit einbezieht.
im rat und der verwaltung ist der eindruck entstanden, dass die BfGT sich nicht mit einem theater anfreunden könnte – dies ist falsch. bereits im wahlkampf sind wir dafür eingetreten, einen theaterneubau in gütersloh zu forcieren bzw. zu unterstützen. für uns war jedoch eine privatwirtschaftliche finanzierung die voraussetzung zur realisierung eines solchen projektes. u. a. bemüht sich herr wimmer derzeit bei seinem ehemaligen arbeitgeber um unterstützung und auch die BfGT wird einblick in die stiftungsvorlage nehmen. privatwirtschaftliche finanzierungsmodelle dürfen jedoch nicht auf programminhalte ausgerichtet sein, sondern sollen dem inhalt nur die verpackung geben. fehler wie z.b. beim privatwirtschaftlich finanzierten FESTSPIELHAUS in BADEN BADEN dürfen sich nicht wiederholen, in dem man den investoren auch die ‚planungshoheit in der programmgestaltung‘ überläßt. es muß gewährleistet sein, daß der spielplan auch weiterhin von verwaltung + politik gemeinsam aufgestellt und erarbeitet wird. ein neu zu bauendes multifunktionell zu nutzendes theater in gütersloh darf auch nicht allein dem kulturamt vorbehalten sein. freie theatergruppen und auch kommerzielle anbieter von kulturproduktionen, die in der stadthalle aus technischen gründen ihre produktionen nicht aufführen können oder nicht das geeignete ambiente sehen, müssen im theater genauso herzlich willkommen sein wie der von herrn wimmer angesprochene wettbewerb der ‚neuen stimmen‘. die verwaltung spricht derzeit von ca. 50millionen DM baukosten. dies ist – lt. auskunft bundesdeutscher theaterspezialisten, durchaus machbar. wie schnell sich jedoch baukosten – besonders im öffentlichen bauwesen – verteuern, möchten wir hier nicht weiter ausführen. über die FOLGEKOSTEN jedoch spricht bisher kaum jemand. ohne näher auf die laufenden unterhaltungskosten einzugehen, müßte der etat des fachbereiches kultur erheblich aufgestockt werden, um größere produktionen für das neue theater verpflichten zu können. ‚aus technischen gründen können wir zur zeit keine qualitativ hochwertigeren produktionen einkaufen‘ – sagte bisher das kulturamt. doch wenn wir mit einem neuen theater die technischen voraussetzungen geschaffen haben, benötigen wir auch mehr geld, um uns diese produktionen leisten zu können. zur optimalen bespielung der neuen bühne wäre dann eine etat-aufstockung – in welcher höhe auch immer - unumgänglich. hier im rat reden alle von bürgerbeteilung und einbeziehung der gütersloher bevölkerung in das geplante projekt. der anvisierte theaterneubau wird in der gütersloher öffentlichkeit emotional wie kontrovers hochdiskutiert. – die BfGT wird noch zu diesem thema einladen -. wenn wir uns hier alle einig sind, den bürger mitbestimmen zu lassen und ihn durch seine mitbestimmung auch für das vorhaben zu begeistern, sollten wir ihn zuerst abstimmen lassen, ob er überhaupt ein neues theater will. die BfGT beantragt hiermit zum thema theaterneubau eine BÜRGERBEFRAGUNG / einen BÜRGERENTSCHEID, der die voraussetzung und basis für weitere diskussionen und erörterungen sein sollte. ergebnis: mit stimmen der SPD / GRÜNEN / FDP / UWG und BfGT –fraktion wurde der antrag auf dezember vertagt. die CDU-fraktion sprach sich gegen eine vertagung aus. der antrag der BfGT –fraktion wurde ebenfalls auf die dezember-sitzung vertagt. |
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Resolution zur zivilien Nutzung des Flughafens Gütersloh |
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Beschlussvorschlag: Der Flughafen Gütersloh muss für den zivilen Geschäftsverkehr erhalten bleiben! 1. Die Stadt Gütersloh bittet die britische Regierung, bei ihrer Entscheidung über die weitere Nutzung des Flughafens Gütersloh die zivile Nutzung auf Basis der bestehenden Genehmigung zu berücksichtigen und den Flughafen zur zivilen Mitbenutzung zu erhalten oder eine alleinige zivile Nutzung zu ermöglichen. 2. Die Stadt Gütersloh bittet die Landesregierung NRW, die Chancen einer weiteren zivilen Nutzung des Flughafens Gütersloh für den Geschäftsflugverkehr auf der Basis der derzeit gültigen Genehmigung (3.500 Flugbewegungen) zu sichern und diesen Flughafen dementsprechend in das Luftverkehrskonzept NRW aufzunehmen. 3. Die Geschäftsführung der Flughafen Gütersloh GmbH und das Land Nordrhein-Wesffalen werden aufgefordert: unverzüglich Verhandlungen mit den zuständigen britischen Stellen und der Bundesrepublik Deutschland als Gmndstuckseigentümerin aufzunehmen mit dem Ziel, die bis zum 31.03.2001 beabsichtigte Schließung des Flughafens Gütersloh zu vermeiden und statt des sen zur Sicherung der zivileR - Nutzung im Geschäftsflugverkehr ein zukunftsfähiges Betnebskonpeptzu gestalten. 4. Die Stadt Gütersloh behält sich vor, das erarbeitete Betriebskonzept zu prüfen und ihre weitere Beschlussfassung vom jeweiligen Inhalt abhängig zu machen. Sachverhalt: Seit Sommer 2000 ist bekannt, dass die britische Armee den Flughafeii Gütersloh entscheidend verändern und künftig nur noch als Außenlandeplatz für Hubschrauber benutzen will und zwar schon ab April 2001. Dies hätte zur Folge, dass die Fluglotsen abgezogen und die Landehilfen für Flugzeuge abgeschaltet würden. Dies würde automatisch das Ende des zivilen Flugverkehrs in Gütersloh zur Folge haben. Der Geschäftsführer der Flughafen Gütersloh GmbH bemüht sich, eine Konzeption zu entwickeln, die die Fortführung des Flughafens Gütersloh als Flugplatz für den Geschäftsreiseverkehr ermöglicht. Er ist dabei auf die Unterstützung nicht nur der heimischen Industrie, sondern auch der Gebietskörperschaften des Kreises Gütersloh angewiesen. Der Landrat des Kreises Gütersloh hat die Initiative ergriffen, die kommunale Unterstützung durch Resolutionen des Kreistages und der Räte zu dokumentieren. Die vom kreistag in seiner Sitzung am 23.09.2000 verabschiedete Resoluti6n ist Ihnen bereits zur Kenntflts zugeleitet worden. Der Text der Resolution des Kreises geht noch davon aus, dass eine militärische Nutzung des Flughafens Gütersloh erhalten bleiben kann und sich die zivile Nutzung auf eine Mitbenutzung beschränkt. Nach Informationen, die der Geschäftsführer der Flughafen Gütersloh GmbH in der Gesellschafterversammlung am 26.09.2000 gegeben hat, steht jedoch seit Anfang der Woche fest, dass die Briten in Gütersloh keinen Militärflughafen mehr betreiben wollen. Es geht daher nicht mehr um eine zivile Mitbenutzung, sondern nur noch um einen selbständigen zivilen Sonderflughafen für~den-~Geschäft5flugverkehr. Ob mit dieser Aussage das letzte Wort bei dem britischen Militär gesprochen ist, kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden. Damit die Resolution nicht von vornherein ins Leere läuft, wird deshalb vorgeschlagen, den Text an die neue Lage anzupassen. Es besteht die Absicht, den Status des Flughafens Gütersloh als Flughafen ausschließlich für den Geschäftsflugverkehr beizubehalten. Keinesfalls ist daran gedacht, Linienverkehr oder Großraumcharter oder Frachtverkehr aufzunehmen. Es ist nicht daran gedacht, die z.Z. zulässigen 3.500 Flugbewegungen zu erweitem. Die zivile Betriebsgenehmigung würde einen eigenständigen Flughafenbetrieb zulassen. Dafür fehlen aber entscheidende räumliche, technische und personelle voraussetzungen, die erst noch geschaffen werden müssen. Um die wirtschaftliche Situation eines reinen Zivilflughafens zu verbessern, muss ermöglicht werdep, auch zivile Geschäftsfiugzeuge (ca. 6-12 dort zu-statonieren Dazu- bracuht die FGt einen etwa 30ha großen Teil des jetzigen militärischen Geländes. Ins Auge gefasst ist dabei ein Bereich südlich der Runway, der allem Anschein nach z.Z. vom Militär nur untergeordnet genutzt wird. Die Briten haben sich dazu aber noch nicht erklärt. Ansonsten sind noch viele Fragen offen. Im gegenwärtigen Zeitpunkt kann es daher nur darum gehen, den Erhalt der zivilen Nutzung des Gütersloher Flughafens für den Geschäftsflugverkehr grundsätzlich zu unterstützen. Konkrete Beschlüsse sind gegenwärtig noch nicht zu fassen. Diese werden dem Rat zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt. der text ist der verwaltungsvorlage 00477/2000 entnommen und eingescannt worden. fehler, die beim einlesen entstanden sind, bitten wir zu entschuldigen bzw. zu überlesen. vielen dank. MEINUNG / STELLUNGNAHME der BfGT der antrag erreichte die BfGT fraktion erst wenige stunden vor der sitzung. dies wurde in der ratssitzung bemängelt und gleichzeitig auf den fehlenden informationsbedarf verwiesen. nachdem sich die BfGT fraktion über das LUFTVERKEHRSKONZEPT NTW erkundigte (dies gibt keine rechtsverpflichtung) und die anzahl der flugbewegungen jederzeit durch mehrheitsbeschlüsse geändert werden können wurde der antrag abgelehnt. wer millionen in eine neue infrakstruktur investiert, wird dies nicht ‚just for fun‘ machen, sondern beabsichtigt, in der zukunft geld zu verdienen. ob dazu die bisherigen 1.100 oder demnächst die (bislang) 3.500 flugbewegungen pro jahr ausreichen ist äußerst fraglich. die engländer wollen geld und geld wollten wir bei dem wiedereintritt in die flughafengesellschaft nicht zahlen! nicht nur das geld spielt hier eine rolle, sondern der schutz der bürgerinnen und bürger der ortsteile PAVENSTÄDT + BLANKENHAGEN ist uns wichtig, zumal sie sich nach jahrelangen fluglärmbelästigungen an die reduzierung gewöhnt hatten. in dem beschlußvorschlag sieht die BfGT fraktion die vorstufe oder sogar wegbereitung zu einem regionalflughafen und wird den antrag der verwaltung ablehnen. ergebnis: nach dem GRÜNE und BfGT fraktion sich gegen den antrag aussprachen, die SPD, FDP + UWG-fraktionen auf vertagung drängten und nur die CDU-fraktion positiv abstimmen wollte, zog die verwaltung den antrag zurück. |
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| Die Top’s der NICHTÖFFENTLICHEN Sitzung sind aus verständlichen Gründen nicht aufgeführt. Sollten SIE Vorschläge und Anregungen zu diesen Themen haben – schicken SIE uns eine e-Mail oder rufen SIE uns an. Schreiben SIE uns, worum sich die BfGT kümmern soll und welches Thema wir in IHREM Interesse anpacken sollen. Alles können wir schließlich auch nicht wissen......... |
| nächste RATSSITZUNG |
| am 27. Oktober 2000 |