Tagesordnung / Ergebnisse

zur 31. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Gütersloh
Ort: Ratssitzungssaal Raum Nr. 705, Berliner Str. 70, 33330 Gütersloh
Datum: 23.05.2002, 17.00 Uhr

 
TOP

Beratungsgegenstand / Öffentliche_Sitzung

   

1

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten und vorletzten Sitzung

  Keine 

2

Masterplan Innenstadt

  1. Lesung - Weiterberatung in der Juni-Sitzung 

3

Energiebericht 2002

  OK - einstimmig Der Bericht kann bei der BfGT angefordert werden. 

4

Städt. Aufwendungsdarlehen für kinderreiche Familien

  OK - einstimmig 

5

Antrag der CDU-Fraktion, hier: Errichtung und Betrieb einer Konditionierungsanlagefür anorganische Abfälle durch die Firma Zimmermann

  Unter Beachtung der Fristen vertagt auf Juni-Sitzung. Abstimmung der Gutachten mit Bezirksregierung Detmold. 

6

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 135A/2 "Franz-Lehar-Straße"

(2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 135A) hier:

1. Aufstellungsbeschluss

2. frühzeitige Bürgerbeteiligung

3. frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

  OK gegen 1 NEIN-Stimme der GRÜNEN 

7

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 263/1 "Vossen-Areal" (1. Änderung B-Plan Nr. 263)

1. Beschluss über die Änderung des Durchführungsvertrages

2. Prüfung der Stellungsnahmen und Anregungen

3. Satzungsbeschluss

  OK - einstimmig 

8

Antrag der CDU-Fraktion "Standards für die Ermittlung von Kompensationsmaßnahmen bei den Kommunen im Kreisgebiet" vom 19.11.2001

  Zur Kenntnisnahme 

9

Mitteilungen der Verwaltung

 

Bezirksregierung hat Fördermittel für folgende Maßnahmen eingeplant:

· Umbau der Herzebrocker Str. von Barkeystr. Bis zur B 61

· Radwege an der Verler Str. - Ortsdurchfahrt Spexard

· Radweg an der Carl-Bertelsmann-Str.

· Kreisverkehr Marienfelder- / Bismarck- / Prinzenstr.

GEP siehe TOP-THEMA

10
Verschiedenes
 

BFGT-Anfrage Kosten für Ausbau der Neuenkirchener Str. und Weiterberechnung an Investor, um die Allgemeinheit zu entlasten (Frage wird mit Protokoll beantwortet)

BFGT -Anfrage zum Einspruch der Initiative Wiedenbrücker Str. (B-Plan 67). Lösungsmöglichkeiten werden in der Sitzung vom 11. Juli vorgestellt.

 
Die Top’s der NICHTÖFFENTLICHEN Sitzung sind aus verständlichen Gründen nicht aufgeführt. Sollten SIE Vorschläge und Anregungen zu diesen Themen haben – schicken SIE uns eine e-Mail oder rufen SIE uns an. Schreiben SIE uns, worum sich die BfGT kümmern soll und welches Thema wir in IHREM Interesse  anpacken sollen. Alles können wir schließlich auch nicht wissen.........
 
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am  20. Juni 2002
 

TOP-THEMA

GEBIETSENTWICKLUNGSPLAN (GEP)

Die Verwaltung informierte über die 1. Stellungnahme der Bezirksregierung Detmold.

Hinweise / Stellungnahmen der Bezirksregierung zu folgenden Flächen / Gebieten:

Stadterweiterung West (Pavenstädt)

Stellungnahme der Stadt Gütersloh vom 04.07.2001:

Dafür Neudarstellung einer Entwicklungsfläche im Allgemeinen Siedlungsbereich / ASB am westlichen Sied
lungsrand der Kernstadt. südlich der B 513 ca. 65 ha (Fläche A) + nördlich der B 513 ca. 6 ha (Fläche B)

Hinweis der Bezirksregierung Detmold vom 30.04.2002:

Aus regionalplanerischer Betrachtung bestehen gegen diese Darstellung Bedenken. Teile dieses neuen ASB-Vorschlags liegen innerhalb der Lärmschutzzone C des LEP IV "Schutz gegen Fluglärm". Die Stadt hat damit im Bedarfsfall bezüglich der Umsetzung in den Flächennutzungsplan gem. dem o.g. LEP zu begründen, dass diese Flächen für eine Besiedlung notwendig sind. Des Weiteren sind Biotopstrukturen betroffen, die im Biotopkataster NRW erfasst sind. Der Bereich wird mittig durch ein Fließgewässer durchzogen und durch zahlreiche Feldgehölze strukturiert. Der Anregung wird nicht gefolgt.

Gewerbegebiet nördlich B 513 (Blankenhagen)

Stellungnahme der Stadt Gütersloh vom 04.07.2001:

Es wird beantragt, den im Gebietsentwicklungsplan vorgesehenen Standort für einen Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) von 100 ha zu streichen.

Hinweis der Bezirksregierung Detmold vom 30.04.2002:

Im Jahr 1992 hat die Stadt Gütersloh aus Gründen der Stadtentwicklungsplanung einen 'Fachplan Gewerbe" erarbeitet. In diesem Plan wurden mehrere neue gewerblich-industrielle Entwicklungsstandorte in die Diskussion gebracht. Eine Untersuchung der Standorte hat ergeben, dass der im GEP-Entwurf dargestellte' GIB am Flugplatz am geeignetsten ist. Das ist auch aus regionalplanerischen Gesichtspunkten der Fall. Der Standort hat einen Bahnanschluss, ist an die baulich genutzten Bereiche des Flugplatzes angelehnt und eignet sich für die Zukunft als interkommunale Entwicklung. Erforderlich ist die Verbesserung der verkehrlichen Erschließung bezüglich des Straßenverkehrs als die direktere Anbindung der B 513 an die Autobahn über einen Zubringer. Der Anregung wird nicht gefolgt. Das bedeutetet, dass Detmold ein in Blankenhagen ausgewiesenes Gewerbegebiet befürwortet / favorisiert.

Gewerbegebiet "Flughafen" (Pavenstädt)

Stellungnahme der Stadt Gütersloh vom 04.07.2001:

Es wird beantragt, eine Fläche von 40 ha südlich der Marienfelder Straße / B 513 direkt im Anschluss an den Flughafen darzustellen. Die Erschließung erfolgt über die B 513 (Marienfelder Straße).

Hinweis der Bezirksregierung Detmold vom 30.04.2002:

Es handelt sich hier um einen von insgesamt drei neuen Standorten, die als Ersatz für den im GEP- Entwurf dargestellten GIB Entwicklungsstandort am Flughafen (Blankenhagen) dienen sollen. Dieser Standort ist nicht erweiterungsfähig und in seiner Abgrenzung an den von Bebauung weitestgehend freigehaltenen Teil des Flugplatzes angelehnt. Er ist eine Darstellung, die zu einer weiteren Zersiedlung eines der am stärksten zersiedelten Räume der Bundesrepublik beiträgt. Der Anregung wird nicht gefolgt.

Gewerbegebiet "Lupinenweg" (Spexard)

Stellungnahme der Stadt Gütersloh vom 04.07.2001:

Es wird beantragt, eine Fläche von ca. 10 ha am Lupinenweg, westlich der TWE-Trasse in das angrenzende Gewerbegebiet einzubeziehen. Die Erschließung erfolgt über den Lupinenweg zur Verler Straße/Autobahn.

Hinweis der Bezirksregierung Detmold vom 30.04.2002:

Der Standort liegt in einem Bereich, der als Puffer zwischen der vorhandenen, im GEP-Entwurf nicht dargestellten Siedlung Determeyer und dem GIB-Bertelsmann Distribution liegt. Unter der Voraussetzung, dass der im GEP-Entwurf dargestellte GIB am Flugplatz (Blankenhagen) nicht gestrichen wird, ist der Bedarf für die Stadt Gütersloh bis 2015 gedeckt. Der Anregung wird nicht gefolgt.

Gewerbegebiet "Am Hüttenbrink" (Spexard)

Stellungnahme der Stadt Gütersloh vom 04.07.2001:

Es wird beantragt, eine Fläche von 30 ha parallel und nördlich der Autobahn bis zur Straße Am Hüttenbrink für die GIB-Darstellung zu reservieren. Eine Erschließung zum benachbarten Gewerbegebiet südlich der Autobahn muss noch erstellt werden.

Hinweis der Bezirksregierung Detmold vom 30.04.2002:

Unter der Voraussetzung, dass der im GEP-Entwurf dargestellte GIB am Flugplatz (Blankenhagen) nicht gestrichen wird, ist der Bedarf für die Stadt Gütersloh bis 2015 gedeckt. Der Anregung wird nicht gefolgt.

Die Stellungnahmen der Bezirksregierung werden wie folgt weiterberaten:

11.07. - Ersteinschätzung und Beratung im Planungsausschuss der Stadt Gütersloh

12.09.
oder - Beschluss zur Stellungnahme der Bezirksregierung
10.10.

23.10. - Anhörungstermin in Detmold

29.10. - 1. Erörterungstermin in Detmold

Mitte 2003 - Beschluss des Regionalrates

Ende 2003 - Genehmigung durch NRW-Landesregierung (6 Monate-Frist)