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Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Frage: In den letzten Tagen ist das Theater (Paul-Thöne-Halle) von unterschiedlichen Organisationen wie GUVV, TUV, Feuerwehr, Bauaufsichtsbehörde auf seinen Sicherheitszustand überprüft worden. Als Konsequenz ist von kurzfristiger Schließung die Rede gewesen. Kann der Verwaltungsvorstand der Stadt den Besucherinnen und Besuchern des Theaters ohne jede Einschränkung versichern, dass die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen erfüllt sind und ein im Sinne dieser Vorschriften gefahrenfreier Aufenthalt gegeben ist? Antwort der Stadt: Die neue Versammlungsstättenverordnung, welche am 20. September 2002 in Kraft trat, ist auch für das Theater der Stadt Gütersloh maßgeblich. Die bisher in der Verordnung enthaltene kleinteiligere Gliederung wurde zu Gunsten einer Zuordnung in Klein- und Großbühnen aufgegeben. Entsprechend dieser Neufassung handelt es sich bei dem Theater um eine Versammlungsstätte mit Großbühne. Damit verbunden sind verschärfte Anforderungen an den Theaterbetrieb. Diese finden ihren Niederschlag z.B. in intensiveren technischen Prüfungen, verkürzten Brandschauintervallen, Konkretisierung der Betriebsvorschriften. und Durchführung von technischen Proben vor Vorstellungsbeginn. Die neue VStättVO war für die Verwaltung Anlass, in Abstimmung mit dem GUW 1. die bühnentechnischen Anlagen des Theaters zu überprüfen. Für diese Überprüfung und Begutachtung sind zugelassene, unabhängige Gutachter und Ingenieure eingeschaltet. Die Beurteilung der Gutachten und Prüfungen erfolgt durch den GUVV, den vorbeugenden Brandschutz und die Bauaufsicht. Die Ergebnisse der Überprüfungen und deren Beurteilung werden bis Ende März vorliegen. Eine erste Begehung des Gebäudes und die Besichtigung der technischen Einrichtung und Anlagen erfolgte Anfang dieses Monats. Nach der Ersteinschätzung aller drei eingeschalteten Gutachter ist eine sofortige Schließung des Theaters nicht erforderlich. Es wurde jedoch die bereits vor Jahren vorgenommene Schließung der Studiobühne und des Podiums ausdrücklich bestätigt. Nach vorsichtiger Ersteinschätzung kann voraussichtlich der Spielbetrieb bis zum Ende der Spielzeit 2002/03 aufrecht erhalten werden, wenn vorhandene Mängel durch andere Maßnahmen oder organisatorische Vorkehrungen kompensiert werden. Spätestens mit Beendigung der laufenden Spielzeit ist vor Wiederaufnahme des Spielbetriebs eine Anpassung an die neue VStättV0 zwingend notwendig. Über eine Beseitigung der festgestellten Mängel, die nicht unter laufendem Spielbetrieb behoben werden können, müsste zu gegebenem Zeitpunkt entschieden werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Begehungen und Prüfungen wurden
in den vergangenen Jahren durchgeführt. Eklatante Mängel,
welche die Sicherheit der Besucher und der Beschäftigten berühren,
wie z.B. der fehlende Rettungsweg für die Studiobühne, wurden
durch Nutzungsaufgabe abgestellt. Andere Maßnahmen, die der weiteren
Anhebung des Sicherheitsstandards dienen, wurden in Abstimmung mit
den Beteiligten unter Hinweis auf die Neubaumaßnahme zunächst
zurückgestellt. Hierüber hat die Verwaltung ausführlich
in der Vorlage zur Ratssitzung am 23.02.2001 berichtet. Anfrage BfGT-Fraktion: in einem bisher nicht da gewesenen Umfang informiert die Verwaltung die Bürgerinnen und Bür-ger unserer Stadt zur Zeit über den geplanten Theaterneubau. In diesem Zusammenhang wird u.a. mit spektakulären Aktionen auf den angeblich maroden Zustand der Paul-Thöne-Halle hinge-wiesen. Eine intensive Verstärkung der Informationsarbeit ist bereits angekündigt worden. Die BfGTFraktion erbittet in der Ratssitzung am 28.02.2003 die Antwort / Stellungnahme der Verwaltung auf folgende Fragen: Wie hoch belaufen sich die Kosten für die bisherigen Aktionen (ab Präsentation 26.11.2002) ? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Druckkosten (u.a. Sonderdruck Theaterneubau) / Internet-Einpflegungen / Theaterführungen / im direkten Zusammenhang stehende Personalkosten sowie Kosten des FB Öffentlichkeitsarbeit (Pressegespräche / Versand von Pressemitteilungen- und Ein-ladungen). Wir dürfen davon ausgehen, dass die internen Leistungsverrechnungen aufgeführt werden. Antwort der Stadt: Von Seiten der Stadtverwaltung ist zur Information der Bevölkerung und zur Verwendung in den Fachausschüssen im Anschluss an die Sitzung des Kulturausschusses am 26. November 2002 der Druck einer vom Büro Prof. Friedrich konzipierten Broschüre in Auftrag gegeben worden. Von der Auflage von insgesamt 1.000 Stück wurden vom Theaterförderverein sowie von der Buchhandlung Osthus ca. 500 Stück zum eigenen Vertrieb gegen Kostenerstattung abgenommen. Für die Erstellung und den Vertrieb der Broschüre ,Sonderdruck Theaterneubau" verbleiben damit nach derzeitigem Stand Kosten von insgesamt 1.870,97 € bei der Stadt Gütersloh. Der Druck der Broschüren ist im Sinne planungsbegleitender Information der Bevölkerung aus dem vorhandenen Ansatz für Planungskosten finanziert worden. Diese Ausgaben sind aus Sicht der Zentralen Offentlichkeitsarbeit wie auch des Fachbereichs Kultur bei einem Vorhaben dieser Größenordnung nicht nur vertretbar, sondern völlig angemessen. Seit dem 26. November 2002 wurden insgesamt vier Theaterführungen durchgeführt, nämlich am 13. und 28. Januar, sowie am 17. und 24. Februar. Personalkosten hierfür sind seriöserweise ebensowenig gesondert ausweisbar wie die Kosten für die Beleuchtung und Heizung des Theatergebäudes während der Führungen. Als Schätzwert ist anzunehmen, dass die Gesamtpersonalaufwendungen für eine Theaterführung deutlich unter 50 € liegen. Soweit Leistungen des FB Zentrale Offentlichkeitsarbeit (Pressegespräche, Pressemitteilungen, Internetredaktion) angefallen sind, so werden diese im Einklang mit der geltenden Geschäftsanweisung über innere Verrechnungen vom 7. April 1997 bislang nicht als interne Leistungsverrechnung gesondert ausgewiesen und sind daher nicht quantifizierbar. Dies gilt auch für die im Rahmen der Berichterstattung des GT-Info im redaktionellen Teil erschienenen Informationen zum geplanten Theatemeubau. Ein in diesem Zusammenhang zwischenzeitlich geplanter Sonderdruck ist nicht weiter verfolgt worden. Weitere Kosten, etwa für die Baggeraktion, sind dem städtischen Haushalt für die Öffentlichkeitsarbeit zum Theaterneubau ausdrücklich nicht entstanden. Die baulichen Mängel (speziell zum Thema Brandschutz) der Paul-Thöne-Halle sind der Verwaltung seit Jahren bekannt. Abhilfe wurde nicht geschaffen bzw. Verbesserungen nicht durchge-führt. Der zuständige Dezernent gibt öffentlich an "persönlich haftbar zu sein und gegebenenfalls juristisch zur Rechenschaft gezogen werden zu können, wenn sicherheitsrelevante Entscheidun-gen nicht rechtzeitig getroffen würden" Hat die Stadt Gütersloh - trotz der seit Jahren bekannten Probleme - ihre Aufsichtspflicht verletzt ? Antwort der Stadt: Entscheidend für die Fragestellung ist nicht die Aufsichtspflicht, sondern die Verkehrssicherungspflicht für das Theater. Die Verkehrssicherungspflicht folgt aus dem Grundsatz, dass derjenige, der eine Einrichtung betreibt, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen hat, damit sich potenzielle Gefahren nicht zum Schaden anderer auswirken. Der Verkehrssicherungspflicht wird in der Regel genügt, wenn die Gewähr besteht, dass sich der Publikumsverkehr bei normalem, vernünftigen Verhalten in den Räumen sicher bewegen kann. Hinsichtlich der Durchführung aller notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht verweise ich auf die vorangegangenen Ausführungen von Herrn Löhr. Eine Verkehrssicherungspflichtverletzung liegt somit zur Zeit nicht vor. Die endgültige Abschätzung erfolgt durch den GUVV-, den vorbeugenden Brandschutz und die Bauaufsicht. Ist ein Mitglied der Verwaltung im Fall von Regressansprüchen überhaupt persönlich haftbar und juristisch zu belangen ? Falls ja, wer? Antwort der Stadt: Grundsätzlich haftet jeder Bedienstete für den von ihm in dienstlicher Verrichtung verursachten Schaden. Durch § 84 Landesbeamtengesetz (LBG) ist diese Haftung jedoch auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverstöße beschränkt. Es muss entweder ein bewusster, ein gewollter oder ein besonders schwerer Verstoß gegen die objektiv erforderliche Sorgfalt vorliegen. Dies wäre im Zusammenhang mit dem Theater beispielsweise dann der Fall, wenn durch den TÜV angeordnete Maßnahmen missachtet würden, Ein solches vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhaften eines Mitarbeiters ist jedoch nicht ersichtlich. Verantwortlich ist nach § 38 Abs. 1 der Versammlungsstättenverordnung vom 20. September 2002 der Betreiber des Theaters. Warum sind die seit Jahren notwendigen Maßnahmen - speziell beim Brandschutz - bis heute nicht durchgeführt worden ? Antwort der Stadt: Ich verweise hierzu auf die Erläuterungen, die Herr Löhr eben gegeben hat, und hebe aus seiner Antwort noch einmal folgende Punkte hervor: Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen wurden in den vergangenen
Jahren durchgeführt. Eklatante Mängel, die die Sicherheit
der Besucher und der Beschäftigten berühren, wie z.B. der
fehlende Rettungsweg für die Studiobühne, wurden durch Nutzungsaufgabe
abgestellt. Andere Maßnahmen, die der weiteren Anhebung des Sicherheitsstandards
dienen, wurden in Abstimmung mit den Beteiligten unter Hinweis auf
die Neubaumaßnahme zunächst zurückgestellt. BfGT 25.02.2003 |