RAT der Stadt Gütersloh

c/o Bürgermeisterin Frau MARIA UNGER

Berliner Str. 70 – Rathaus – 33330 Gütersloh

Werte Frau Bürgermeisterin,


EROTIKMESSE und KLEINBORDELLE in WOHNGEBIETEN

Aufgrund der Diskussionen um die Plakate für die EROTIKMESSE bitten wir um Auskunft, nach welchen Kriterien der Plakataushang in Gütersloh beurteilt wird, zumal Plakate mit dem selbem Motiv - allerdings unzensiert - an den Litfasssäulen auf die Veranstaltung hinweisen. Des öfteren werden zudem Plakate mit erotischen Darstellungen in den beleuchteten CITY-INFORMATIONEN zum Aushang gebracht.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Auskunft, ob und falls ja, welche Maßnahmen die Verwaltung gegen so genannte KLEINBORDELLE / ETABLISSEMENTS in Wohngebieten ergreifen kann / wird. Hier geht es u.a. um die JÄGERSTR. / MARIENFELDER STR. sowie die HERZEBROCKER STR.



Die Antworten der Bürgermeisterin:

Frage 1:
Soweit es sich bei Plakatiervorhaben der Größe nach nicht um Bauvorhaben handelt, werden entsprechende Anträge im Fachbereich Ordnung wie folgt abgewickelt:

  • Vereine und nichtwirtschaftliche Institutionen erhalten eine Plakatier-Erlaubnis. Die Anzahl der Plakate wird auf höchstens 30 Stück begrenzt. Fußgängerzonen sind von der Plakatierung ausgeschlossen. Ein Zeitraum von bis zu 2 Wochen soll nicht über-schritten werden.
  • Gewerblichen Anbietern werden Plakatier-Erlaubnisse grundsätzlich nicht erteilt. Hiervon ausgenommen sind Circus-, Kirmes- und Trödelmarktveranstaltungen. Dar-über hinaus werden in Einzelfällen für überregionale Ereignisse - z.B. Landesgartenschau, Paderschau o.ä. - ebenfalls Ausnahmen gemacht.
  • Aufgrund eines Beigeordneten-Beschlusses aus den 90er Jahren werden jedoch Aus-nahmen für die Stadthalle und die Weberei gemacht. Zugelassen werden 50 doppelsei-tige Plakatträger. In der Vergangenheit mussten jedoch mehrfach bis zu 150 Plakatträ-ger mit Hinweisen auf unterschiedliche Veranstaltungen in der Stadthalle festgestellt werden. Die Stadthalle hat daraufhin die entsprechende Werbung in den Fußgängerzonen und angrenzenden Straßen eingestellt bzw. reduziert.
  • Die Werbung an Litfass-Säulen und Anschlag-Tafeln wird auf Grund eines Vertrages der ,,Nordwest Städtewerbung" mit dem Fachbereich Grundstücks- und Gebäude-Service abgewickelt. Die ,,City-Informationen" werden von den Stadtwerken verwaltet.
  • Unter Einhaltung dieser Grundsätze - nicht wegen des Plakatinhaltes - ist dem Veranstalter der fraglichen Erotikmesse dessen Antrag zur Genehmigung der Plakatierung bereits am 18.7.2001 abgelehnt worden. Dennoch ungenehmigt angebrachte Plakate wurden am 19. und 20.9.2001 sowie danach erneut angebrachte Plakate am 24.9.2001 durch Mitarbei-ter der Fachbereiche Ordnung und Stadtreinigung entfernt. Gegen den Veranstalter / Veranlasser werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Frage 2.
Soweit bei Kleinbordellen und ähnlichen Einrichtungen keine gaststättenrechtliche Verbindung besteht, obliegt die Prüfung der Zulässigkeit ausschließlich den Fachbereichen Planung und/oder Bauordnung.

In planungsrechtlicher Sicht gilt grundsätzlich: Kleinbordelle 1 Etablissements sind in Kleinsiedlungsgebieten, reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten (§§ 2- 4a BauGB) auch nicht ausnahmsweise zulässig. In Misch- und Gewerbegebieten bedarf es der Einzelfallprüfung.