STRENG GEHEIM

(Geheime Verschlusssache)

Was ist in unserer heutigen Zeit noch Top Secret? Welche Informationen dürfen, müssen oder sollen streng geheim gehalten werden? Richtet man sich nach den §§ der Gemeindeordnung, wüsste man woran man sich zu halten hat? Aber wer richtet sich schon danach? Die Politik oder gar die Stadtverwaltung? Nach den jüngsten Veröffent-lichungen zur Krankenhausfusion und dem Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW sollte die Politik schnellstmöglich darüber nachdenken, die Geschäftsordnung des Rates in bezug auf die Öffentlich-/Nichtöffentlichkeit zu überarbeiten. Geschieht dies nicht, werden Vorwürfe, Schuldzuweisungen und Gegendarstellungen ins Uferlose wachsen. Der Wahlkampf lässt grüßen.

Die Liste der weitergeleiteten Themen, Gutachten, Vorlagen etc. pp. ist lang. Die Liste der Informanten genauso lang. Politiker müssen gute Schauspieler sein, denn nicht alles was sie beraten und entscheiden, schmeckt den Bürgern. Die Politiker müssen es ihnen aber verkaufen, obwohl sie manchmal selbst nicht daran glauben. So ist es nicht verwunderlich, wenn sich Rats- und Ausschussmitglieder über die immer wiederkehrenden Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht aufregen und ohne rot zu werden, mutmaßen, wer denn wohl dahinter steckt. Hinter vorgehaltener Hand werden auch Namen genannt und siehe da - jede Fraktion ist im Kreis der Informanten bestens vertreten. Aber nicht nur Politiker werden als Zuträger gehandelt, obwohl es die Verwaltung eigentlich immer gerne so sehen würde. Auch die Mitarbeiter der Verwaltung kommen in Frage. Der eine mehr, der andere weniger. Jeder kann's, aber keiner will's gewesen sein.

Informationen, die lt. §§-Vorschriften, vertraulich zu behandeln sind, sollte man nach zwei Gesichtspunkten aufteilen: z. B. Personalangelegenheiten und Auftragsvergaben mit Namensnennung. Gutachten, Vorlagen und Themen, die in einem bestimmten Umfang jedoch die gesamte Bürgerschaft betreffen, sind öffentlich zu diskutieren und schnellstmöglich von der alten preußischen Vorstellung "der Staat hat Recht" zu befreien.

Wenn die Verwaltung in dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW kritisiert bzw. auf Fehler hingewiesen wird, haben die Bürger ein Anrecht darauf zu erfahren, warum und weshalb Beanstandungen festgestellt wurden. Stattdessen versucht die Verwaltung seit Vorlage des Berichtes im Sommer letzten Jahres, die Passagen entschärfen zu lassen. Wer hat die Recht? Die unabhängigen Prüfer des Landes oder die Verwaltung der Stadt? Eine Diskussion mit offenem Visier hätte unserer Stadt besser zu Gesicht gestanden als Gespräche hinter verschlossenen Türen. Das Tor für Spekulationen gleich welcher Art ist somit weit geöffnet worden. Auch bei der Krankenhausfusion haben die Bürger ein Anrecht darauf zu erfahren, was denn überhaupt passiert? Wichtige Daten, die für Verhandlungen eine besondere Rolle spielen, könnten weiterhin als Verschlusssache behandelt werden. Die Grundzüge einer Fusion (Leistungskonzept, Bettenanzahl etc.) sollten jedoch öffentlich vorgestellt und diskutiert werden. Der Bürger will und muss im Vorfeld erfahren, wo und wie ihm demnächst Besserung gelobt wird.

Machen wir (Politiker, Verwaltung und Bürgerschaft) uns also an die Arbeit.

Roland von Zahl

02. Februar 2004

Der Kommentar spiegelt nicht unbedingt die Meinung der BfGT wieder