KOMMENTAR DER WOCHE

Ich war's   (Der Anspruch der Erste gewesen zu sein)

50 Ratsfrauen und Ratsherren sowie die sachkundigen Bürger in den Ausschüssen sollen über das Wohl der Bürgerinnen und Bürger entscheiden. Soweit es ihre parteipolitischen Einstellungen zulassen, bemühen sie sich auch, die Interessen ihrer Wählerinnen und Wähler zu vertreten. So weit, so gut. Die verschiedenen Anträge, die von den Fraktionen gestellt werden, sollen im Ergebnis unserer Stadt gut tun, vorhandene Mängel abschaffen und etwas Positives bewirken. Das die 6 im Rat vertretenen Fraktionen öfters unterschiedlicher Auffassung darüber sind, was den nun wirklich der Stadt und den Bürgern gut tut, ist normal und nachvollziehbar. Besonders die Fraktionen, die mit ihren Mutterparteien auch im Land und Bund vertreten sind, sind angehalten, die Richtung ihrer Partei auch in den kommunalen Gremien zu vertreten. Wenn also über den einen oder anderen Antrag intensiv gestritten und debattiert wird, und die Mehrheit zum Wohle der Kommune entschieden hat, ist der Beschluss auf den Weg gebracht und die Verwaltung ist beauftragt, ihn auch umzusetzen.

Unterbreitet jedoch eine Fraktion einen Antrag, der zwar genau dieser Zielrichtung entspricht, nämlich Gutes für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, jedoch irgendwann einmal in irgendeiner Diskussion von wiederum einer anderen Fraktion erwähnt wurde, schnellt die Hand nach oben, um dem Gremium mitzuteilen: Wir waren es doch, die schon damals... 

Ja, ja - wir waren es! Warum diejenigen, die es jedoch damals (wann immer das auch gewesen sein mag) schon vorgetragen oder in irgendwelchen Programmen niedergeschrieben haben, ihre Vorstellungen nicht umgesetzt und per Antrag einbrachten entzieht sich zumeist der Kenntnis der jeweiligen Antragsteller. Mit ihren Anträgen verfolgen sie bestimmt keine böse Absicht und wollen den anderen auch nicht zeigen, das sie es besser können (oder doch?). 

Wichtig ist, das Anträge - von welcher Fraktion auch immer - im Interesse der Bürgerschaft gestellt und beschlossen werden. Wichtig ist genauso, das die unterschiedlichen Sichtweisen, das Pro und Kontra diskutiert wird. Egal ist letztendlich, wer den Antrag stellt und wer zuerst die Idee hatte. Die Hauptsache ist, das so entschieden wird, das es wirklich auch uns allen hilft, denn schließlich sind diejenigen, die darüber abstimmen, auch Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.

Roland von Zahl

21. September 2002