RENOVIERUNG PAUL-THÖNE-HALLE - KULTURAUSSCHUSS 27.11.2003

Fachbereich: 65 Hochbau / Erstellt durch: Herr Klemme/Frau Schindler / Datum: 17.11.2003

Beratungsgegenstand:

Beseitigung der sicherheitstechnischen Mängel in der Paul-Thöne-Halle Stellungnahme zur Wirtschaftlichkeit der Maßnahme

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss nimmt die Stellungnahme des Geschäftsbereiches 4 - Fachbereich Hochbau zur Kenntnis.

Sachverhalt:

In der Ratssitzung am 17.10.2003 wurde die Möglichkeit des Weiterbetriebes des Theaters in der PaulThöne-Halle für einen begrenzten Zeitraum diskutiert mit der Maßgabe lediglich die Beseitigung der Sicherheitsmängel mit einem Investitionsvolumen von 1.5 Mio. € durchzuführen. Der Geschäftsbereich 4 Fachbereich Hochbau hält es daher für erforderlich, in die Kostenschätzung, die lediglich die abstrakten Kosten für die Beseitigung der von den Gutachtern aufgezeigten Sicherheitsmängel beinhaltet, auch die wirtschaftliche Gesamtbetrachtung der Immobilie und deren Restnutzungsdauer einzubeziehen.

Die Kostenschätzung beinhaltet nicht die notwendige Instandsetzung der Gebäudetechnik (gesetzliche Vorgaben), die notwendige Unterhaltung der Bausubstanz und notwendige Leistungen im Zuschauerbereich (Gestaltung Saal, Verbesserung Sitzkomfort u.ä.)

Für die Wiederaufnahme des Spielbetriebes sind über den bisher ermittelten Kostenrahmen hinaus weitere Investitionen erforderlich, die aufgrund der noch nicht vorliegenden Planung (finanzieller und personeller Aufwand) nicht benannt werden können.

Eine sinnlose Reparatur oder Erweiterung von abgängigen Bau- und Maschinenteilen und technischen Einrichtungen muss vermieden werden.

Das Verhältnis zwischen der Höhe der bereits jetzt sicher feststehenden Investitionskosten und der vorgesehenen Nutzungsdauer steht in keinem wirtschaftlichen Verhältnis. Die, zur Beseitigung der Sicherheitsmängel einzubauenden Geräte, Bauteile und Maschinen haben eine Lebensdauer von 20-80 Jahren.

Mit der Behebung dieser Mängel lassen sich darüber hinaus keine Verbesserungen für den Spielbetrieb, die Schauspieler und die Zuschauer erreichen.

Nimmt man beispielhaft die erforderliche Verbreiterung der Beleuchterbrücke, so ergibt sich technisch bedingt eine weitere Verkleinerung der Szenefläche und damit eine Verschlechterung des Spielbetriebes.

Weitere, nicht in den Gutachten aufgezeigte Mängel:

  • Die lichte Höhe der Künstlergarderobe im OG beträgt - 2,00 m. Nach Landesbauordnung und ArbeitsstättenVO müssen Aufenthaltsräume mind. 2,30 m lichte Höhe haben. Außerdem für die Schauspieler unzumutbar und unzulässig, da das Luftraumvolumen bei Verwendung von Gefahrstoffen (Sprays u.ä.) zu gering ist (s. Gefahrstoff-Verordnung).
  • Die lichte Höhe des hinteren Orchestergrabens beträgt - 1,50 m. Ebenfalls nicht zulässig u.a. nicht zumutbar!
  • Aufenthaltsräume des Bühnenpersonals verfügen nicht über die notwendige Beleuchtung gem. ArbeitsstättenVO.
  • Heizungsanlage - Ein Heizkessel (Baujahr 1972) und ein weiterer Heizkessel aus 1989 sind vorhanden. Nach der EneG muss der ältere Heizkessel bis 1. 11.2004 erneuert werden.

In der folgenden Tabelle werden auszugsweise Leistungspositionen der Kostenschätzung erläutert und bewertet.

Mängelbeseitigungs-Leistung
Einzelleistungen zur ...
wirtschaftlich nicht vertretbar (zu kurze Nutzungsdauer) (vorh. veraltete Technik)
Bei Neubau nicht wieder verwendbar
vorhandene und zusätzliche Einschränkung nicht vertretbar
 
   
BRANDSCHUTZ      
       

Dach über Saal

Gitterträger erlauben keine weitere Lastabtragungen wie z.B. Scheinwerfer Gitterträger rosten, ca. 60 Jahre alt. Energieverluste durch fehlende Dämmung

13.920
X
X
Neuer Gitterrost-Schnürboden
Investitionssumme steht in keinem Verhältnis zurNutzungsdauer
19.500
X
 
Brandwache auch während des Bühnenbildaufbaus als Kompensation des fehlenden 2.Rettungsweges Schnürboden pro Spielzeit 100 Stunden - Gesamtspiel-zeiten in 5 Jahren: 5 x 100 Std. - Ge-samtstunden 500 x 30 = 15.000 € netto
17.400
   

Umbau Portal-Beleuchterbrücke

Investition steht in keinem Verhältnis zur vorgesehenen Nutzungszeit

40.600
X
 
Neue breitere Beleuchtergalerien Folge: Einrücken der Panorarna / Gassen-vorhänge, dadurch Verkleinerung der Szenenfläche Neuer Eiserner Vorhang Investition steht in keinem Verhältnis zur vorgesehenen Nutzungszeit
41.760
X
X

Neuer Eiserner Vorhang

Investition steht in keinem Verhältnis zur vorgesehenen Nutzungszeit

139.200
X
 

Vorh, Wandbekleidung Saal abnehmen Hohlraum ausfüllen und wieder montieren

Für den Bürger unverständlich, die nicht zeitgemäße Verkleidung wieder anzu-bringen, weder in Farbe noch Oberfläche, keine akustische Verbesserung. Probleme werden erwartet bei der vorhandenen Elt-Installation

24.360
 
X
Stuhlbeschläge Saal sicherheitstech-nisch nachrüsten

Stühle sind abgängig (30 Jahre alt)

Unverständnis beim Bürger, wenn der Reihenabstand im gleichen Zuge nicht vergrößert wird! Bezüge sind abgängig, wurden ständig erneuert, (3 Farben inzwischen)

18.096

X
X
       
HAUS- und BETRIEBSTECHNIK      
       
Die technischen Anlagen sind bei der letzten größeren Instandsetzungs- und Umbaumaßnahme im Jahre 1972 eingebaut.
Im Hinblick auf den geplanten Theater-neubau sind ab Ende der 50-iger Jahre nur unumgängliche Instandsetzungsar-beiten durchgeführt worden
     

Lüftung

Die Anlagen sind ca. 32 Jahre alt. Auf-grund des Alters sind Ventilatoren, Motore undJalousieklappen abgängig. Bestätigung auch durche externe Fachbüros. Die vorhandenen Feuerschutz klappen haben keine Prüfung und sind daher nicht zulässig.Bei Einbau zusätz-licher FS-Klappen ergeben sich inden Luftkanälen höhere Widerstände, wo-durch die Luftmengen sich verändern und Ventilatorenumgebaut bzw. ersetzt werden müssen. Bei einem derart großen Eingriff in die vorhandene Lüftungsanlage muss anschließend eine Hygieneunter-suchung durchgeführt werden. Dabei ist zu erwarten, das die vorhandenen, im Erdreichbetonierten und gemauerten Luftkanäle den heutigen hygienischen Anforderungen nicht mehrgenügen und ausgebaut bzw. erneuert werden müssen. Der Aufwand ist wirtschaftlich nicht vertretbar.

100.920
X
 

Elektrotechnik

Die Mängel der elektrischen Anlage sind im Prüfbericht detailliert aufgeführt.
Die Schaltschränke und Infrastruktur für Heizungs- und Lüftungsanlagen sind ebenfalls ca. 32 Jahre alt. Seit dieser Zeit sind aus den gleichen Gründen nur einzelne Regler u.ä. erneuert worden. Insgesamt sind die Anlagen abgängig. Eine Einbindung zur Steuerung der neu einzubauenden.FS-Klappen in die alte Anlage ist technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar.

188.500
X
 
       
BÜHNENTECHNIK      
       

Leistungsumfang Insgesamt

Alle Züge - Die Züge können beim Neubau/Umbau wiederverwendet werden

378.972
   

Portal-Türme
Neue Beleuchter Galerie
Beleuchter Stangen Saal

Erbringung dieser Leistung ist im Verhältnis der Investitionssumme von 51.040 € zur Nutzungsdauer von 5 Jahren unwirt-schaftlich, Konstruktionen können bei Neubau/Umbau nicht verwendetwerden.

X
X
 

Abdeckung Orchestergraben

Die konventionelle Abdeckung des Orchestergrabens in Handarbeit ist nicht zeitgemäßund für die Bühnenmitarbeiter nicht zumutbar. Die vorgesehene Ergän-zung der Traversen deckt nur die Sicher-heitsmängel ab. Die erforderlichen Kon-struktionsteile der Abdeckung lagern z.Zt.unzulässig im Rettungsweg Saal. Eine andere, zumutbare Lagerfläche ist nicht gefunden worden. Eine Verbesserung der Situation bringt nur der Einbau eines Hubbodens, der auch in der Neubau planung enthalten war.

X
X
X

Schaltanlage

Die neue Schaltanlage kann wie die Züge (a) beimNeubau/Umbau wieder verwendet werden.

     
       
FEUERLÖSCHANLAGEN      
       
Erweiterung der Sprühflutanlagen ober-rhalb des Schnürbodens
23.200
X
 
anteilige Ingenieurleistungen
201.286
   

übrige nicht weiter aufgeführte Leistungen einschl. Nebenkosten

292.286
   
       

Gesamtsumme-Mängelbeseitigung

einschl. Ingenieurleistungen

1.500.000
   

Aufgrund der vorbeschriebenen Fakten hält der Fachbereich 65 eine ausschließliche Beseitigung der Sicherheitsmängel im alten Theater für nicht wirtschaftlich und technisch nicht sinnvoll.

Die daraus resultierende Investitionssumme steht in keinem vertretbaren Verhältnis zur vorgesehenen Nutzungsdauer.