| Medien-Info: Kritik an Plänen unberechtigt - BfGT warnt vor zweitem Erfurt Die Kritik von des Hamburger Architekten Prof. Friedrich
an den Umbau- und Renovierungsplänen ist unberechtigt. Ebenso
unverständlich die Stellungnahme der Dezernenten Löhr und
Wimmer. Wer ohne Rücksprache mit den Ausführenden von einem spricht, stellt in diesem Zusammenhang seine Unkenntnis unter Beweis oder möchte es nicht wahrhaben, dass es andere finanzierbare und umsetzbare Lösungen gibt. Es handelt sich auch nicht um "öffentlichkeitswirksame Patentlösungen, die in letzter Minute aus dem Hut gezaubert worden sind" (Zitat Ansgar Wimmer), sondern um seriöse und fachliche Planungen und Berechnungen ! An der intensiven Begehung der Paul-Thöne-Halle am 24.03. nahmen neben Architekten, Fachplanern und Fachingenieuren z. B. auch Vertreter der Verwaltung teil: U.a. Herr Wimmer, Herr Buschmann (Leiter Bauordnung), Herr Klemme, Herr Grundmeier (FB Hochbau). Zwischen Architekten und Fachleuten auf der einen sowie den in diesem Thema sachkundigen Mitabeitern der Verwaltung gab es während der Begehung einen ständigen Informationsaustausch. Ebenfalls stellte die Verwaltung die kompletten Pläne der Paul-Thöne-Halle zur Verfügung. Prof. Friedrich kritisiert u.a. eine "nicht zeitgemäße Bühnentechnik". Im Gegensatz zu dem Hamburger Architekten, der im Bereich der Theaterbauten nur wenige Referenzen nachweisen kann, gehört die IBW-Kulturtechnik, Herr Dipl.-Ing. Heinrich Wiczkowiak, Recklinghausen, in diesem Bereich mit weltweit über 200 Theaterhausprojekten zu den renommiertesten Büros für Theatertechnik in der Bundesrepublik und Europa. Der Vorschlag steht auch in keiner Konkurrenz zu den Entwürfen von Prof. Friedrich. Aufgrund der Haushaltslage ist ein Konzept erstellt worden, das auch finanziell umsetzbar ist. Den Ausführenden ging es im Wesentlichen darum, den Wünschen und Anforderungen an eine neue Spielstätte gerecht zu werden und mit einem möglichst geringen Kostenaufwand die Fortführung und Weiterentwicklung der Theater- und Konzertveranstaltungen auf hohem Niveau in Gütersloh zu sichern. Zurückgewiesen wird auch die Kritik der Bürgermeisterin. Auf den Einwohnerversammlungen erklärte der Kämmerer Dr. Wigginghaus, dass die Schuldenlastquote bei Errichtung eines Neubaus von 8,65% (2004) auf ca. 12,5 % steigen wird. Ebenfalls betonte er, dass der Haushalt 2003 ist strukturell nicht ausgeglichen ist. Die Mehrbelastung des Verwaltungshaushaltes wird sich durch den Neubau wird auf ca. 1,4 Mio € jährlich belaufen. ca. 1 Mio € werden es sein, wenn man die Erhöhung der Eintrittspreise abzieht. Eine Anhebung von durchschnittlich über 50% halten wir - im Gegensatz zum Kulturdezernenten - für nicht moderat ! In den Mehrkosten sind die Zuschüsse für den laufenden Spielbetrieb (Theater und Konzerte) noch nicht enthalten ! Bürgermeisterin Maria Unger nannte am 26.02. ihre Voraussetzungen für einen Thea-terneubau. U.a. "ein ausgeglichener Haushalt stellt die Weichen für eine weiterhin solide Haushaltsführung" Auf den Einwohnerversammlungen erklärte sie folgendes: "Als Bürgermeisterin war es mir - gemeinsam mit dem Kämmerer und den anderen Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes - von Anfang an wichtig, dass das Vorhaben nicht die finanziellen Möglichkeiten der Stadt Gütersloh sprengt." Der Kämmerer ist aufgrund seiner Berechnungen jedoch deutlich anderer Meinung. Frau Unger betonte weiterhin: "Wir stehen in der Verpflichtung, uns für alle Menschen in dieser Stadt um Lebensqualität, soziale Sicherung und Perspektive zu kümmern" Inzwischen ist bekannt und durch den Kämmerer bestätigt, dass erhebliche Einschnitte in sämtlichen Bereichen bevorstehen. Würde der Theaterneubau realisiert, werden Streichungen und Kürzungen noch drastischer ausfallen als geplant. Die Bürgermeisterin sagte auch: "Es ist bei jeder anstehenden größeren Investition der Normalfall, dass abgewogen werden muss, dass man prüft, was zurückstehen muss, damit man an anderer Stelle etwas schaffen kann." Stimmt - am 29.06. wird der Bürger entscheiden, ob der Theaterneubau zu Lasten anderer Investitionen realisiert werden soll. Ein Theater, das - nach Aussagen der Verwaltung - nur dann finanziert werden kann, wenn auf andere Projekte gänzlich verzichtet wird und die Prüfung weiterer Verzichte auf alle freiwilligen Investitionen ausgedehnt werden muss, darf aus unserer Sicht in dieser Finanzsituation nicht gebaut werden. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Entwicklung in Erfurt. Hier wird im Herbst zwar das neue Theaterhaus eröffnet, doch lehnte der Stadtrat im Rahmen seiner Haushaltsbeschlüsse für dieses Jahr ab, das Neue Theater in den kommenden drei Jahren weiterhin mit jeweils 800.000 Euro zu fördern Damit ist Erfurt künftig die einzige Landeshauptstadt ohne eigenes Schauspiel. In Gütersloh wurden die Mittel für die Programmgestaltung bereits gekürzt. Aufgrund der Haushaltslage ist absehbar, dass es weitere Streichungen geben wird. Zum Abschluss: Zum ersten Mal gibt es in Gütersloh einen Bürgerentscheid. Der Bürger kann selbst entscheiden. Für den Stopp der Neubaupläne sind ca. 15.000 Nein-Stimmen erforderlich. Das Bürgervotum ist dann für die Dauer von 2 Jahren für Politik und Verwaltung bindend. Sollte jemand seine Wahlbenachrichtigung verlegt haben - kein Problem. Jeder Wahlberechtigte (ab 16 und auch EU-Bürger) ist im Wählerverzeichnis seines Wahllokals (wie bei den Bundestagswahlen) eingetragen. Bei Vorlage des Personalausweises besteht die Möglichkeit auch ohne Benachrichtigungskarte sein Kreuz an der richtigen Stelle zu markieren. Stand: 24. Juni 2003 BfGT - Bürger für Gütersloh e.V. |