BÜRGERBEGEHREN zur Öffnung des Kreuzungsbereiches BLESSENSTÄTTE / KIRCHSTR. :FREIE FAHRT IN ALLE RICHTUNGEN Prüfanfrage Stadtverwaltung Gütersloh: Guten Tag, Frau Lang. Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung beabsichtigt der Verein BfGT Bürger für Gütersloh e.V. ein BÜRGERBEGEHREN zur Änderung der Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Blessenstätte / Kirchstr. durchzuführen. Nach Auskunft des Innenministeriums NRW sind die Kommunalverwaltungen in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft verpflichtet, bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens Hilfestellung zu leisten (§ 26 Abs.2 letzter Satz GO). Folgende Fragestellung ist vorgesehen: Soll die Verkehrsführung der Kreuzung Blessenstätte / Kirchstr. so verändert werden, dass die freie Fahrt in alle Richtungen gewährleistet ist? Kostendeckungsvorschlag: Sollten Umbau-, Errichtungskosten oder Rückforderungen (Fördermittel zur Verkehrsberuhigung etc.) seitens der Bezirksregierung entstehen, sind diese anteilmäßig aus dem noch vorhandenen Kapital des Stadtwerkeverkaufes zu entnehmen. Wir dürfen Sie freundlichst um Prüfung der Fragestellung sowie der Zulässigkeit bitten. Für Rückfragen und weitere Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Vielen Dank. Mit besten Grüßen nobby morkes BfGT Bürger für Gütersloh e.V. Gütersloh, 22. April 2004 |