BÜRGERBEGEHREN zur Öffnung des Kreuzungsbereiches BLESSENSTÄTTE / KIRCHSTR. :

FREIE FAHRT IN ALLE RICHTUNGEN

Kostenanfrage Stadtverwaltung Gütersloh:

Guten Morgen, Frau Lang -

zum Thema BÜRGERBEGEHREN BLESSENSTÄTTE teilten sie mit, dass

"der dem beabsichtigten Bürgerbegehren bislang beigegebene Kostendeckungsvorschlag nicht ausreichend sei so zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens führen würde. Mit dem Deckungs-vorschlag soll sichergestellt werden, dass die Bürger über Tragweite und Konsequenzen der vorgeschlagenen Entscheidung in finanzieller Hinsicht unterrichtet werden (OVG NRW, wie zuvor). Ein ausreichender Kostendeckungsvorschlag muss demnach zumindest eine überschlägige, nachvoll-ziehbare Kostenschätzung enthalten. Dem wird der vorliegende Kostendeckungsvorschlag nicht gerecht."

Aus diesem Grunde bitten wir die Verwaltung uns mitzuteilen, wie hoch sich die Kosten für die Installierung einer Ampelanlage im Kreuzungsbereich Blessenstätte / Kirchstr. belaufen. Nach unseren Informationen ist es nicht notwendig, eine neue Anlage zu erwerben, da Ampel- bzw. Signalanlagen noch vorhanden sind.

Im Rahmen der Hilfestellung (§ 26 Abs.2 letzter Satz GO) bitten wir Sie, unsere Anfrage entsprechend weiterzuleiten.

Vielen Dank.

nobby morkes

BfGT Bürger für Gütersloh e.V.

Gütersloh, 15. Juni 2004