KREUZUNGSBEREICH BLESSENSTÄTTE / KIRCHSTR. : FREIE FAHRT IN ALLE RICHTUNGEN

BÜRGERBEGEHREN zur Öffnung des Kreuzungsbereiches

Eines der Themen des Kommunalwahlkampfes 1999 war für die BfGT die ÖFFNUNG des Kreuzungs-bereiches Blessenstätte / Kirchstr.

Entsprechende Anträge im Planungsausschuss wurden von den anderen Fraktionen immer wieder abgelehnt.

Unter dem Motto "FREIE FAHRT IN ALLE RICHTUNGEN" beabsichtigt der Verein BfGT Bürger für Gütersloh e.V. nach intensiver Vorbereitung ein

BÜRGERBEGEHREN

gegen zur Durchsetzung der Öffnung durchzuführen. Seit Beginn des Jahres sind Gepräche geführt worden und Erkundigungen eingeholt worden. Die Fragestellung ist von Fachanwälten sowie dem Verein "Mehr Demokratie", der bundesweit bei Bürgerbegehren uund Bürgerentscheid Unterstützung und Hilfestellung gewährt, überprüft worden und für zulässig befunden worden.

Soll die Verkehrsführung der Kreuzung Blessenstätte / Kirchstr. so verändert werden, dass die freie Fahrt in alle Richtungen gewährleistet ist?

Zusätzliche Auskünfte sollten von der Bezirksregierung Detmold eingeholt werden.

Der ursprüngliche Start war für den 17. April vorgesehen. Trotz mehrerer Nachfragen antwortete die Bezirksregierung erst nach fast 3 1/2 Wochen, sodass der geplante Termin nicht eingehalten werden konnte. Eine Anfrage an die Stadt Gütersloh vom 22.04. ist trotz Zusage und Nachfrage bis zum heutigen Tag immer noch nicht beantwortet worden.

Obwohl auch die CDU Fraktion den Antrag der BfGT zur Öffnung der Blessenstätte in der Planungs-ausschusssitzung vom 10.04.2003 ablehnte, kündigte der Bürgermeisterkandidat der CDU, Herr Brockbals an, sich für die Öffnung des Kreuzungsbereiches einzusetzen und einen Kreisverkehr für die Testdauer von einem Jahr errichten zu lassen.

Die BfGT freut sich über diesen Sinneswandel und hofft, dass das BÜRGERBEGEHREN aufgrund dieser Aussage auch von der CDU unterstützt wird.

Sobald die letzten Vorbereitungen abgeschlossen sind, wird der Start des BÜRGERBEGEHRENS bekanntgegeben.

BfGT Bürger für Gütersloh e.V.

Gütersloh, 07. Mai 2004