BÜRGERBEGEHREN zur Öffnung des Kreuzungsbereiches BLESSENSTÄTTE / KIRCHSTR. :FREIE FAHRT IN ALLE RICHTUNGEN Anfrage Rechtsgutachten: Wir bitten um Verständnis, wenn unsere Anfrage nur auszugsweise und die Adresse der Anwaltskanzelei nicht veröffentlicht wird. ... letztendlich obliegt es dem Rat zu entscheiden, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Da es zu diesem Komplex unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, müssten dem Rat auch beide Auffassungen vorliegen. Wir bitten sie um Prüfung der Anlegenheit und bitten vorab um Mitteilung, in welcher Höhe sich ihre Beratungsgebühr / Kostennote belaufen wird. Für Rückfragen und weitere Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Informationen über unseren Verein BfGT erhalten Sie auf unserer Homepage www.bfgt.de Im Voraus Vielen Dank. Mit besten Grüßen nobby morkes BfGT Bürger für Gütersloh e.V. Gütersloh, 07. Juni 2004 |