BÜRGERBEGEHREN zur Öffnung des Kreuzungsbereiches BLESSENSTÄTTE / KIRCHSTR. :

FREIE FAHRT IN ALLE RICHTUNGEN

Zu den Stellungnahmen von CDU, FDP und SPD sowie zu dem NW Kommentar von Herrn Ludger Osterkamp (Ausgabe vom 11./12. September 2004) nimmt die BfGT wie folgt Stellung:

Fakt ist...

dass sich die BfGT seit ihrem Einzug in den Rat (1999) für die Öffnung des Kreuzungsbereiches einsetzt

Fakt ist...

dass sich die CDU im Kommunalwahlkampf 1999 ebenfalls für die Öffnung der Blessenstätte einsetzte

Fakt ist...

dass CDU und FDP sowie alle anderen Fraktionen in der Planungsausschusssitzung vom 10.04.2003 den BfGT Antrag zur Öffnung der Blessenstätte ablehnten

Fakt ist...

dass im derzeitigen Stadtrat keine parlamentarische Mehrheit vorhanden war

Fakt ist...

dass sich die CDU am 07.05.2004 von den Aussagen ihres Bürgermeisterkandidaten Burkhard Brockbals zur Öffnung der Blessenstätte distanziert hat

Fakt ist...

das im Wahlprogramm 2004 der CDU die Öffnung der Blessenstätte nicht erwähnt ist

Fakt ist...

dass die SPD vergisst , das die durch die derzeitige Verkehrsführung stark belasteten Bereiche wie. z.B. Bismarckstr., Bultmannstr., Daltropstr., Dammstr., Feuerbornstr., Friedhofstr., Lindenstr., Neuenkirchener Str., Unter den Ulmen entsprechend entlastet würden.

Fakt ist...

dass das Bürgerbegehren der Stadt keinen Cent kostet . Die Kosten des Begehrens (ca. 4.000 €) wurden zum Großteil durch Spenden Gütersloher Bürger finanziert

Fakt ist...

dass es nicht zu einem Bürgerentscheid kommt, wenn die politische Mehrheit im neuen Rat dem Ansinnen des Bürgerbegehrens zustimmt. Somit würden der Stadt keine Kosten entstehen.

Fakt ist...

dass die BfGT eine klare politische Linie vertritt: Die Öffnung der Blessenstätte war im Wahlprogramm 1999 aufgenommen – die BfGT hat dieses Thema im Laufe der Ratsperiode abgearbeitet, jedoch keine politische Mehrheit zur Umsetzung gefunden.

Fakt ist...

dass Bürgerbegehren nötig sind, wenn die Politik die mehrheitliche Meinung der Bürgerschaft ignoriert und eigensinnig gegen die Bürgerinteressen handelt.

Fakt ist...

dass die Durchführung des Bürgerbegehren keine „Volksverdummung“ (Dr. Büscher, FDP-Bürgermeisterkandidat) ist, sondern den Bürgern auf gesetzlicher Basis die Möglichkeit zur direkten Mitbestimmung gibt.

Fakt ist...

dass die Wähler tatsächlich am 26. September entscheiden können, wen sie wählen, bzw. wem sie glauben können.

In der Politik...

wird der Begriff des Populismus gerne von denjenigen verwandt, die nicht mit den Bürgern kommunizieren können, geschweige denn überhaupt wollen!

BfGT Bürger für Gütersloh e. V.

12. September 2004